Der Alltag steckt voller Risiken: Die Fensterscheibe geht beim Fußballspielen zu Bruch, ein Diebstahl raubt einem den letzten Nerv, ein Unfall verändert das Leben. Viele schließen dafür Versicherungen ab und wundern sich, wenn diese nicht zahlen. Finanztest klärt über häufige Irrtümer auf.
Private Haftpflicht.
Wenn Kinder unter sieben Jahren beim Spielen etwas kaputtmachen, müssen Eltern meist nicht haften. Meine sechsjährige Tochter hat neulich bei Freunden nebenan Fußball gespielt, dabei ging ein Fenster zu Bruch. Unsere Privathaftpflicht weigert sich, den Schaden zu bezahlen. Ist das okay?
Ja. Kinder unter sieben Jahren sind für ihre Schäden nicht verantwortlich. Eltern haften dann nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Zahlreiche Tarife bieten aber erweiterten Schutz und leisten auch in Fällen, in denen sie eigentlich nicht für den Schaden aufkommen müssten.
Beim Umzug eines Kumpels stolperte ich, der teure Fernseher knallte gegen die Wand und der Bildschirm bekam einen Riss. Das wird doch über meine Haftpflicht geregelt?
Nicht immer. Die Hilfe beim Umzug ist eine Gefälligkeit. Wer anderen hilft, muss nicht für Schäden haften, die er dabei anrichtet. Deshalb greift in der Regel auch nicht der Schutz seiner Privathaftpflicht. Fragen Sie aber beim Versicherer nach, denn gute Tarife zahlen trotzdem.
Beim Konzert meiner Lieblingsband ließ ich die Kamera, die ich von einer Freundin geliehen hatte, fallen. Bezahlt die Haftpflicht das?
Auch dies ist ein verbreiteter Irrtum. Schäden an Leihgaben werden von vielen Anbietern wie Schäden am Eigentum des Versicherten behandelt: Es wird nicht bezahlt. Jedoch schließen neuere Tarife diese Lücke.
Braungebrannt und entspannt kamen wir aus unserem Sabbatical zurück. Dann der Schock: Bei uns wurde eingebrochen. Als ob das nicht reicht, kommt unsere Hausratversicherung nur für einen Bruchteil des Schadens auf. Dürfen die das?