Vermögensverwalter haften nicht!

Eine Frau verliert ihre durch einen unabhängigen Schweizer Vermögensverwalter investierten Ersparnisse über 900 000 Fr. fast vollständig und erhält vom Bundesgericht BG einen Schadenersatz von 286 000 Fr. zugesprochen. Der publizierte Bundesgerichtsentscheid (6B_511) dürfte einige Anleger verunsichert haben.

Ein Vermögensverwalter haftet nicht für eine Performance. Er kann einen Riesenverlust einfahren, ohne dass er sich schuldig macht. Das Geld der Anderen ist seit Jahrzehnten ihr Geschäft! Wer führt die Aufsicht ?

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