Pressemitteilung zur Blockade des zustimmungspflichtigen Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat durch Landesregierungen mit CDU/CSU-Beteiligung.
Kaum zu glauben, aber auf den letzten Metern lassen CDU/CSU das Hinweisgeberschutzgesetz doch noch scheitern. Landesregierungen mit CDU/CSU-Beteiligung versagen dem vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossenen Gesetz im Bundesrat die notwendige Zustimmung. Damit hat Deutschland die EU-Whistleblowing-Richtlinie mehr als ein Jahr nach Ablauf der Frist und trotz des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens immer noch nicht umgesetzt.
„CDU/CSU lassen Whistleblower mit ihrer Blockadehaltung im Bundesrat erneut im Stich, wie bei allen früheren Anläufen für ein Hinweisgeberschutzgesetz. Den Schaden davon haben nicht nur die Whistleblower, sondern auch Demokratie, Rechtsstaat und die Wirtschaft selber“, kritisiert die Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk, Annegret Falter.
Whistleblower sorgen mit ihren Meldungen für die frühzeitige Aufdeckung von Missständen in Unternehmen – bevor der Schaden zu Reputationsverlust und Haftungsansprüchen führt. Zudem weisen sie die Gesellschaft auf staatliche Kontroll- und Regelungslücken hin (z.B. bei Cum-Ex). Deswegen liegt es im ureigensten Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft, Whistleblower zu ermutigen. Derzeit werden sie jedoch durch fehlende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit abgeschreckt.
„Die soeben im Bundesrat vorgetragenen Argumente gegen den vorliegenden Gesetzentwurf wegen einer vermeintlich zu hohen Belastung der Wirtschaft in Krisenzeiten sind der ewig gleiche alte Wein in neuen Schläuchen“, so Annegret Falter. Schließlich ist Hinweisgeberschutz auch Unternehmensschutz, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann in der ersten Bundestagslesung (29.09.22) zum Hinweisgeberschutzgesetz erklärt hat.
Zu diesen Argumenten hat Whistleblower-Netzwerk seit Jahren ausführlich Stellung bezogen, zuletzt bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 19.10.2022.
Weitere Informationen:
- Entscheidung des Bundesrats
- Gesetzesbeschluss des Bunestags vom 16.12.22
- Prüfaufträge des Bundestags vom 16.12. 22 (durch Beschluss)
- Pressemitteilung zum Bundestagsbeschluss von WBN
- Öffentlichen Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am 19.10.22
- Stellungnahme zum Regierungsentwurf vom 27.07.22 von WBN
- Podcast-Expertengespräche von WBN zum Hinweisgeberschutzgesetz