Wie Billionen in die Geldwäsche fließen

Illegalen Geschäfte mit Drogen, Waffen, Geld und Menschen.

Finanzkriminalität rückt ins Zentrum, insbesondere die Geldwäsche. Sie ist ein Must-have für kriminelle Organisationen, denn erst dadurch können die illegal erwirtschafteten Einnahmen regulär genutzt und investiert werden. Dafür werden die Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen das hat, steht im Mittelpunkt dieser ersten Folge.

Gesprächspartner ist Konrad Duffy von Finanzwende, dieser überparteiliche Verein sieht sich als Gegengewicht zur Finanzlobby, kämpft für faire und nachhaltige Finanzmärkte. Neben ihm werden weitere Experten zu Wort kommen.


Wie Billionen in die Geldwäsche fliessen / Podcast

Cartoon: Geldwäsche (medium) by Kostas Koufogiorgos tagged schweiz,deutschland,bank,geldwäsche,waschanlage,steuer,fahndung,hinterziehung
Cartoon/ Kostas Koufogiorgos

Wirtschaftskriminalität jedes dritte Unternehmen betroffen!

Weltweit ist fast jedes zweite Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen.

Betrug, Korruption, Preisabsprachen, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit: Von Wirtschaftskriminalität ist 2023 ein Drittel der Unternehmen in Deutschland konfrontiert gewesen. manager-magazin

Entwicklungen, Täterprofile und Präventivmaßnahmen

Neben einem Vertrauens- verlust und Reputationsschäden führt Wirtschaftskriminalität zu finanziellen Einbußen und erheblichem Mehraufwand für Ermittlungen, Folge- und Präventionsmaßnahmen. Zur Reduktion von wirtschaftskriminellen Handlungen bedarf es verschiedener Ansätze:

Es sollten vor allem präventive Vorkehrungen getroffen werden, beispielsweise durch die Etablierung eines Wertemanagementsystems. Das Thema Wirtschaftsethik sollte Gegenstand von Führungskräfteausbildungen sein, um die Basis für integres Wirtschaften zu legen.

Außerdem sollten interne Anlaufstellen im Betrieb eingerichtet werden da diese es den Mitarbeitenden ermöglichen auf wirtschaftskriminelles Verhalten zu reagieren, beispielsweise indem sie illegale Aktivitäten durch Whistleblowing-Programme melden können. Ergänzend dazu können Unternehmen auf Nudges wie Reminder zurückgreifen, um es den Mitarbeitenden so leicht wie möglich zu machen, sich integer zu verhalten. Neben verhaltensbezogenen Ansätzen muss auch die Sicherheit durch technische Maßnahmen gewährleistet werden, um sich vor externen Gefahren abzusichern.

Da Unternehmen einem ständigen Wandel mit neuen Sicherheitslücken ausgesetzt sind, gilt es die technologischen wie auch verhaltensbezogenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität als kontinuierlichen Prozess zu verstehen.

IW-Report_2024-Wirtschaftskriminalität

Hawala-Banking

und unerlaubte Zahlungsdienstleister – Kein Auslaufmodell für Geldwäsche.

mafianeindanke.de berichtet:
Typologien und Methoden der Geldwäsche sind einem ständigen Wandel unterworfen. Neue Techniken in und auch außerhalb des Finanzsektors wie die Nutzung von privaten Kryptowerten (etwa Bitcoin, Etherum oder Ripple) kommen zumindest bei professionellen Geldwäschern zum Einsatz, um die Spur des Geldes noch effizienter zu verwischen, dadurch Ermittlungen zu erschweren und sich die illegal generierten Vermögensgegenstände dauerhaft anzueignen.

Das Massengeschäft im Zahlungsverkehr ist für Geldwäsche vulnerabel – auch der legale ZahlungsverkehrDies bedeutet nicht, dass sich Geldwäscher traditioneller Typologien nicht mehr bedienen. Es ist auch ein ständig gepflegter Mythos, dass der Finanzsektor heute aufgrund konsequenterer Regulierung geringeren Geldwäscherisiken als der Nicht-Finanzsektor unterworfen ist. Unter den Bankgeschäften ist gerade der Zahlungsverkehr, den von der BaFin lizensierte Zahlungsdienstleister einschließlich der Banken im Massengeschäft anbieten, vulnerabel. Dies ist Resultat seiner Effizienz, Gelder von A nach B in Sekundenschnelle vom Auftraggeberkonto über den ganzen Globus zum Empfängerkonto zu bewegen. Im Zeitalter der Globalisierung und der weitgehenden Beseitigung von Kapitalverkehrskontrollen gibt es keine staatlichen Schranken mehr. Davon profitiert das legale wie das illegale Kapital. Sogenannte Instant Payments müssen im Europäischen Zahlungsraum zukünftig aufgrund der EU-Vorgaben innerhalb von 10 Sekunden durchgeleitet werden können.

Eine entsprechende EU-Verordnung steht kurz vor der Finalisierung. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr wird Giralgeld mittels unbarer Zahlungsinstrumente wie z. B. Überweisung, Lastschrift, Scheck mit E-Geld oder Kartenzahlung von einem Konto zu einem anderen übertragen. Im Jahr 2021 wurden im Bereich der Europäischen Zentralbank 114 Milliarden Transaktionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr getätigt.Geldwäscherisiken bestehen im Massengeschäft selbst für diejenigen Institute, die im internen Risikomanagement ihre geldwäscherechtlichen Organisationspflichten ordnungsgemäß erfüllen und im Rahmen ihrer Customer Due Diligence-Pflichten EDV-gestützte Monitoringsysteme in den Instituten zur parametrisierten Herausfilterung von Transaktionen einsetzen, die unter Geldwäscheaspekten auffällig sind.

Diese im Massengeschäft des Zahlungsverkehrs aufgrund bestimmter Parameter herausgefilterten Transaktionen sind dann in einer zweiten Phase einer händischen Detailprüfung im Verbund mit den über den Kunden vorhandenen, sonstigen Kundendaten zu unterziehen. Zweck dieser Monitoringsysteme ist es, auf der Grundlage von Parametern, die auf dem Erfahrungswissen über Geldwäschetypologien beruhen, typischerweise geldwäscherelevante Transaktionen und Fallkonstellationen aus den banktäglich in Millionenhöhe von Banken durchgeleiteten Transaktionen herauszufiltern, diese auf Geldwäscherelevanz zu überprüfen und die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen einschließlich der Erstattung einer Meldung nach § 43 GwG an die FIU zu treffen.

Verbotene Transfersysteme im Zahlungsverkehr – Das Beispiel Hawala Banking. Neben den lizenzierten und von der Finanzmarktaufsicht BaFin beaufsichtigten Zahlungsdienstleistern und der von der Europäischen Zentralbank überwachten Zahlungssysteme existieren auch etablierte, verbotene (informelle) Zahlungssysteme. Diese betreiben das Finanztransfergeschäft, insbesondere für Zahlungen in Echtzeit etwa in den Vorderen Orient, nach Westafrika oder nach Indien und in die Volksrepublik China. Sie werden erfolgreich zur Geldwäsche genutzt. Das sogenannte Hawala-Banking oder Underground Banking eignet sich auch für die Finanzierung des Terrorismus.Offen geworben wird für diese Dienstleistung nicht; es wird einer ausgewählten Klientel in ethnischen Communities oder gegenüber Organisierten Kriminellen angeboten.

Die Kategorie der ethnischen Abgeschlossenheit solcher Systeme verliert interessanterweise im Zeitalter der Globalisierung immer mehr an Bedeutung – wie bei einzelnen regionalen Mafiastrukturen in Italien. Dies belegen die von den Ermittlungsbehörden aufgedeckten und erfolgreich abgehörten Chatgruppen in den Hawala-Netzwerken, die nichts mehr von ethnischer Abgeschlossenheit erkennen lassen.

Wurde das Hawala Banking ursprünglich als Medium zur Überweisung von Beträgen in Regionen genutzt, in denen kein dichtes Netz formeller lizenzierte Banken auf der Empfängerseite vorhanden ist oder wie im Irak legale Netzwerke durch Kriegshandlungen und Finanzsanktionen im Kapital- und Zahlungsverkehr zerstört wurden, wird es heutzutage verstärkt zur Geldwäsche, zur Steuerhinterziehung, zur Umgehung von Kapitalverkehrskontrollen einzelner Länder und der Terrorismusfinanzierung genutzt.

Der Anteil an Transaktionen, die in und von der Türkei über solche Systeme durchgeleitet werden, ist überdurchschnittlich hoch, obwohl die Türkei auch außerhalb der großen Städte ein modernes formelles Bankensystem besitzt.Lizenzierte und beaufsichtigte Zahlungsdienstleister sind u. a. der Dokumentationspflicht nach § 8 GWG unterworfen. Abgesehen vom Vorhalten handelsrechtlicher Geschäftsunterlagen müssen sie sich die Identitäten der Zahler und Empfänger offenlegen lassen, diese dokumentieren und nachhalten. Anders als lizenzierte Zahlungsdienstleister werden bei den sogenannten Hawaldaren zur Abwicklung der Zahlungen in der Regel keine komplexen EDV-Systeme festgestellt, sondern oft simple Dokumentationsinstrumente wie Kladden oder Informationen, die auf dem Handy gespeichert sind.

Die Netzwerke basieren auf Vertrauen. Es gibt eine Nachricht, einen Code, die dem Auszahlenden sagen, wieviel der Hawaldar an den Empfänger auszahlen soll.Es wird die Position – auch von der Weltbank oder in der Entwicklungspolitik insgesamt – vertreten, dass die Hawala-Systeme in erster Linie von Migranten für die Durchleitung von Kleinbeträgen (sog. Remittance Zahlungen) an Verwandte im Heimatland genutzt werden, weil die Gebühren bei Hawala-Zahlungen niedriger als im beaufsichtigen Finanzsektor und die Durchleitungen schneller als bei legalen Dienstleistern wie Western Union oder Money Gram sind.

Dies wird implizit mit der Forderung verbunden, Hawala-Systeme lax oder gar nicht zu regulieren.Bei dem Internationalen Standardsetzer gegen Geldwäsche, der FATF, sind sie damit zum Glück mit diesem Petitum nicht erfolgreich gewesen Die Realität ist nämlich eine andere. Solche Systeme sind auch für Unternehmen attraktiv, sofern damit das Interesse an intransparenten Zahlungsströmen, Anonymität und der Verhinderung der Papierspur sichergestellt werden kann. Das klandestine Wesen des Hawala-Systems, die Anonymität und Diskretion, zieht alle möglichen Interessenten an – nicht nur Teppichhändler und Menschen, die ihre Verwandten unterstützen wollen.

Der mutmaßlich größte Hawala-Banker der Welt, ein indischer Geschäftsmann, soll zwei Milliarden Dollar am Tag bewegt haben. Zu seinen Kunden gehörten auch lateinamerikanische Drogenkartelle – und Terrororganisationen. 2022 wurde ein spanisch-britisches Hawala-System aufgedeckt, über das über 200 Mio. Euro für verschiedene Strukturen der Organisierten Kriminalität gewaschen worden sind. 2019 wurde in mehreren deutschen Bundesländern und den Niederlanden ein solches Netzwerk aufgedeckt, welches über 200 Millionen Euro in die Türkei geschleust haben soll. Im Oktober 2021 ergaben Ermittlungen, dass über ein System in NRW über 140 Millionen Euro durchgeleitet worden sind.

Bei der Regulierung und der Aufsicht über den unerlaubten Bereich des Finanztransfergeschäfts wird dem Hawala Banking von der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit zu wenig Beachtung auf Leitungsebene und dem BMF, das die Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin innehat, geschenkt. Die vorgeschobene Begründung: Hier seien Strafverfolgungsbehörden gefordert und im Übrigen handele es sich um „Kleine Fische“. Die Deutschland-Prüfung 2022 der FATF hat in ihrem Prüfungsbericht diese Lücke bei der Implementierung der FATF-Standards durch die BaFin kritisiert. Geschehen ist seither nichts.Stellen für die spezifische Verfolgung unerlaubter Finanztransfergeschäfte sind bei der BaFin nicht ausgewiesen. Ebenso wenig beim BKA. Aus diesem Grund verwundert es nicht, dass BaFin und Ermittlungsbehörden keinerlei Erkenntnisse über den Verbreitungsgrad und den Geschäftsumfang sowie die Methoden der Hawala-Anbieter haben (BT-Drs. 19/16621).

Soweit Erkenntnisse aus einzelnen Strafverfahren in den Ländern vorhanden sind, werden diese auf Bundesebene nicht zusammengetragen. Diese Erkenntnisse könnten hilfreich sein, die Wirtschaft und den Finanzsektor zu sensibilisieren. In den Nullerjahren hatte dies die BaFin bzw. der Vorläufer BAKred mit Erfolg gemacht. Damals waren die Verdachtsmeldungen an die FIU zum Hawala Banking erheblich höher als heute und Dutzende unerlaubte Betreiber des Finanztransfergeschäfts, insbesondere nach dem Iran und den Kosovo, wurden von der Aufsicht vom Markt genommen. Auch bei Polizei und Justiz hat, wie Huth zutreffend festgestellt hat (Geldwäsche & Recht 03/2021, 90ff.) die Verfolgung des Hawala Banking trotz seiner kriminalpolitischen Bedeutung derzeit nicht die personelle und sächliche Unterstützung, die sie benötigen würde.

Aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Bewertung des Hawala Banking.

Wer ohne Erlaubnis oder Registrierung Zahlungsdienste, darunter auch das Finanztransfergeschäft erbringt, kann gem. § 63 Nr. 4, 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Geschäfte können darüber hinaus von der BaFin untersagt und die Geschäfte abgewickelt werden. Voraussetzung bei der Erfüllung des Tatbestands des Finanztransfergeschäfts und der Strafnorm ist nicht, dass mit diesen durchgeleiteten Zahlungen Gelder illegalen Ursprungs bewegt werden. Die Sicherheit und Leichtigkeit des volkswirtschaftlich bedeutsamen bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist Hintergrund der spezifischen Marktzugangsanforderungen des ZAG (Findeisen, in Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Zahlungsverkehrsrecht 3. Auflage ZAG § 1 RN 101ff). Der Nachweis etwa des Vorliegens der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung als Zahlungsweck muss also für eine Untersagung bzw. ein Strafverfahren gem. § 63 Nr. 4 ZAG nicht geführt werden.

Dieser Aufsichtsmechanismus entspricht der EU-Zahlungsdiensterichtlinie. In Deutschland war man schneller als in der EU und hatte vergleichbare Normen bereits 7 Jahre vorher geschaffen (Findeisen, WM 2000, 2125ff.)

Der Bundesgerichtshof in Strafsachen stuft neuerdings solche unerlaubten Netzwerke nach Art des Hawala-Banking unter bestimmten Umständen als gemeinschaftlich betriebene inländische kriminelle Vereinigung gem. § 129 Abs. 2 StGB ein, was Ermittlungen und die Sanktionierung nicht nur des unmittelbaren Betreibers solcher Geschäfte, sondern auch sonstiger Beteiligter wie für den Betreiber tätige Kuriere oder Agenten ermöglicht. Insoweit kommt es auf die Festlegung von Rollen der Mitglieder und der Kontinuität der Mitgliedschaft in der Vereinigung nicht an (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2022 – 3 StR 403/20, juris Rn. 8 ff.; vom 2. Juni 2021 – 3 StR 61/21, GHR StGB § 129 Abs. 2 Vereinigung 2 Rn. 7 ff.). Bei der kriminellen Vereinigung muss es sich allerdings um eine inländische, nicht um eine ausländische Vereinigung handeln (s. zur Abgrenzung BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 – 3 StR 403/20, juris Rn. 19), sodass es einer Verfolgungsermächtigung des Bundesministeriums der Justiz gemäß § 129b Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB (s. hierzu BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 – 3 StR 403/20, juris Rn. 21) nicht bedarf. Dies ist dann der Fall, wenn sich die wesentlichen Strukturen der Vereinigung in Deutschland befinden und dort schwerpunktmäßig agiert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 – 3 StR 61/21, NJW 2021, 2979 Rn. 14; s. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 – 3 StR 403/20, juris Rn. 20).

Wie funktioniert ein solches Zahlungssystem?

Simple Formen des Hawala Banking zwischen zwei Ländern funktionieren technisch nach dem System der zwei Töpfe. Der Zahler, der etwa von Deutschland in einen bestimmten Drittstaat überweisen will, wendet sich an einen Händler, der Teil eines grenzüberschreitenden Netzwerks ist. Meist handelt es sich um Juweliere, Import-Export-Unternehmen, Reisebüros, Telefon-Shops, Logistikunternehmer. Diese wenden sich an einen Händler, der Teil des Netzwerks am Ort des Empfängers ist und den Betrag ohne zwingende Zwischenschaltung von Banken an den Empfänger auszahlt. Meistens in bar. Der Zahler hat kein Konto bei dem Händler, der Empfänger in der Regel bei seinem Händler auch nicht.

Beim System der zwei Töpfe müssen beide Töpfe gleich voll sein, damit das System für das Clearing einfach funktioniert. Dies kann bei bestimmten Ländern wie Somalia oder Afghanistan Schwierigkeiten bereiten, da Zahlungen von Deutschland in diese Länder Zahlungen nach Deutschland weit übersteigen, Deshalb wurden die Systeme auf mehrere Empfängerländer ausgedehnt, was eine Echtzeit-Abwicklung erheblich erschwert.

Eine festumrissene Methode der Geldtransfers gibt es bei den Hawala-Systemen nicht (mehr). Zahlungen im Barmodus von Beginn bis zum Ende der Zahlungskette beim Empfänger verlieren an Bedeutung. Die Zwischenschaltung von bei lizenzierten Instituten geführten Konten, die zum Teil als Poolkonten geführt werden, gewinnt an Bedeutung. Aus diesem Grunde wurde der Tatbestand des Finanztransfergeschäfts von Anfang an als Auffangtatbestand konzipiert, um alle Varianten zu erfassen. Benötigt werden jedoch in jedem Fall interne Verrechnungssysteme. Wenn 10.000 Euro nach Mogadischu geflossen sind, aber nur 5000 nach Frankfurt, muss die fehlende Summe ausgeglichen werden. Entweder durch eine traditionelle Überweisung, per Kreditkarte oder per Lastschrift.

Oft sind aber komplexere Strukturen im Einsatz, bei denen viele Händler untereinander die Salden verrechnen. Der Fantasie sind da kaum Grenzen gesetzt.

Hawala-Banking Razzien wegen Millionen-Überweisungen in die Türkei

Frankfurt bekommt die EU-Anti-Geldwäschebehörde

Die Bankenmetropole Frankfurt am Main wird Sitz der neuen EU-Anti-Geldwäschebehörde Amla.

Die 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich für einen Standort ihrer neuen Anti-Geldwäsche Behörde entschieden. In Frankfurt am Main soll diese künftig ihren Sitz haben.

Einige Kommentare aus der Presse:

„Schön wär´s. Ich fürchte nur, da wird wieder der Bock zum Gärtner gemacht.

DAS Bundesland der Banken, das erfolgreiche Steuerfahnder mobbt und für paranoid erklärt… OK, nun europ. Behörde… aber effektiver könnte die Geldwäscheverfolgung wohl nicht verhindert werden.
https://www.fr.de/politik/streit-steuerfahndern-beigelegt-10957996.html

Deutschland, das Land mit Geldwäsche und Politikern mit Gedächtnislücken diesbezüglich.“

 

Warum wird die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung „AMLA“ gegründet?

Die AMLA ist ein Kernelement des Geldwäschepakets, das die EU-Kommission im Juli 2021 zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt hat.

Welche Aufgaben wird die AMLA haben?

Die Behörde wird im Finanzsektor besonders risikoreiche grenzüberschreitend tätige Institute direkt beaufsichtigen und auch bei anderen Instituten und im Nicht-Finanzsektor ergänzende Aufsichtsbefugnisse erhalten. Zudem soll die Behörde mit ihren voraussichtlich 400 bis 500 Beschäftigten die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Stellen koordinieren und optimieren.

Wer hat das Bewerbungsverfahren für die neue EU-Behörde konzipiert und wie wurde es umgesetzt?

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte am 14. Juli 2022 mit Urteilen zu der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Europäischen Arbeitsbehörde beschlossen, dass die Standortentscheidungen für europaweit agierende Agenturen bei der Europäischen Union als Gesetzgeber liegen.

Das neue Verfahren zur Standortentscheidung wurde angesichts der genannten Rechtsprechung erstmals für die Sitzentscheidung der AMLA angewandt.

Am 28. September 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, nachdem sich Rat und Parlament auf gemeinsame Standortkriterien geeinigt hatten.

Bis zum 10. November 2023 reichten folgende Mitgliedstaaten Bewerbungen ein: Belgien (Brüssel), Deutschland (Frankfurt), Irland (Dublin), Spanien (Madrid), Frankreich (Paris), Italien (Rom), Lettland (Riga), Litauen (Vilnius) und Österreich (Wien). Nach Prüfung der Eignung der Bewerbungen durch die EU-Kommission stellten die Mitgliedstaaten ihre Bewerbungen in einer gemeinsamen Anhörung von Rat und Parlament am 30. Januar 2024 noch einmal vor und beantworteten ergänzende Fragen. Die deutsche Bewerbung wurde dabei von Bundesfinanzminister Lindner, Hessens Finanzminister Prof. Dr. Lorz und Frankfurts Oberbürgermeister Josef präsentiert.

Wie wurde die Entscheidung heute getroffen?

Die Entscheidung über den Sitz der AMLA wurde heute im Rahmen einer interinstitutionellen Sitzung von Vertretern des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments getroffen. Sie muss nun bei der förmlichen Verabschiedung des Verordnungstextes noch einmal bestätigt werden. 

Frankfurt to host the EU’s new anti-money laundering authority (AMLA)

 

Terror Finance

Die blutigen Konflikte in der Ukraine und Gaza, die Unterwanderung Deutschlands durch die Organisierte Kriminalität, Terrorgruppen, gewalttätige links- und rechtsextremistische Grup- pen mit Verbindung zur OK, die Unfähigkeit Sanktionen durchzusetzen und die ungezügelte Korruption haben sich zu einer unkalkulierbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union entwickelt.

Am 15.01.2024 ist ein Interview mit Dr. Udi Levi – ehemals Mitarbeiter des israelischen Geheimdienstes Mossad – in der Süddeutschen Zeitung erschienen, in welchem zum Ausdruck gebracht wird, dass das Morden in Israel und Gaza durch eine konsequente Bekämpfung der Terrorfinanzierung hätte verhindert werden können.

Terror und seine Finanzierung
Hamas
Jagt endlich das Geld der Hamas

Verbotenes Geld – wann darf der Staat Kriminellen in die Tasche greifen?

Folge der Spur des Geldes.

Egal ob Organisierte Kriminalität, Clankriminalität oder feindliche Geheimdienste, in Deutschland werden gigantische Vermögen versteckt. Wer die Täter sucht, wird beim Geld fündig.

Aber die Gesetzeslage und die Fähigkeiten des Staates reichen nicht aus, diese Vermögen zu beschlagnahmen und den Tätern damit gewissermaßen die Geschäftsgrundlage zu entziehen.

Braucht es stärkere Instrumente? Verkraftet der Rechtsstaat einen robusten Durchgriff? Wie sehr schadet kriminelles Geld Wirtschaft und Gesellschaft?

Sendung vom 23.11.2023  SWR2 Forum
Verbotenes Geld – wann darf der Staat Kriminellen in die Tasche greifen?

Verbotenes Geld

Schmutziges Kriegsgeld

Wie Russland die Sanktionen umgeht.

‚Viele Länder reagieren auf Russlands Invasion in die Ukraine mit Sanktionen gegen Putin und seine Helfer. Doch Russland schützt sich mit Goldreserven – ohne Rücksicht auf deren Herkunft. Russland bemüht sich schon lange um Verbündete im Nahen Osten und in Afrika. Mithilfe von Hackerangriffen, Handelsverträgen und Söldnertruppen unterstützt Putins Netzwerk vor allem Diktatoren, wie das Beispiel Syriens zeigt, und lässt sich mit Gold bezahlen. Putins Schirmherrschaft über Syrien ist ein Modell, das er erfolgreich auf andere repressive Regime wie den Sudan und Libyen übertragen hat. Freunde werden mit allen, auch illegalen Mitteln gefördert und Handlanger in Gold bezahlt. Das wertvolle Edelmetall ist leicht zu transportieren, kann nicht zurückverfolgt werden und ist somit ein praktisches Hilfsmittel für Geldwäsche. Das Zentrum des weltweiten Goldhandels liegt in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In den Edelmetall-Raffinerien von Abu Dhabi und Dubai wird legal eingeführtes ebenso wie geschmuggeltes Gold verarbeitet. Oft stammt es aus illegalen Minen in Afrika, in denen nur das Recht des Stärkeren gilt und Kinderarbeit an der Tagesordnung ist.

EIN FILM VON Jonathan James

Gold zur Terrorfinanzierung  /AI

Fehler im System, die uns Milliarden kosten

Birgit Orths, Steuerfahnderin und Buchautorin:

  • Birgit Orths, Steuerfahnderin und Buchautorin: Fehler im System, die uns Milliarden kosten.
  • Andreas Frank, Co-Autor: Dreckiges Geld. Wie Putins Oligarchen, die Mafia und Terroristen die westliche Demokratie angreifen.
  • Markus Zydra, Co-Autor: Dreckiges Geld. Finanzredakteur der Süddeutsche Zeitung

Das Thema „Geldwäsche“ ist keineswegs neu. Die Frage ist vielmehr, warum es immer noch ein Thema ist. Nach wie vor fließen hunderte Milliarden Dollar aus illegalen Geschäften, Verbrechen und Diktaturen in den normalen Wirtschafts- und Geldkreislauf. Über die Größenordnung kann es nur Schätzungen geben. Es ist ein internationales Geschäft, wie auch die Bereiche unterschiedlich sind: Drogen, Immobilien, Luxusgüter, Glücksspiel, Finanzkriminalität und Steuerflucht.

Es gibt nationale und internationale Gesetze gegen Geldwäsche, doch ihre Durchsetzung ist nicht effektiv. Was fehlt noch?

Die Verantwortung für die Bekämpfung von Geldwäsche liegt im Bundesfinanzministerium. Doch bevor Finanzminister Christian Lindner (FDP), allen erklärt, wo gespart werden muss, wäre es doch besser, den Kriminellen das illegal erwirtschaftete Geld und die Vermögen abzunehmen, zumal dies auch eine effektive Verbrechensbekämpfung wäre.
Ist es in der Praxis wirklich so einfach?

Buchvorstellung und Gespräch

Dreckiges Geld und die Steuerfahndung

Birgit E. Orths hat ein Buch über ihre Arbeit als Steuerfahnderin geschrieben. Sie

berichtet darin, dass durch Kriminelle und Fehler im System dem Staat Milliarden verloren gehen. Ermittlungen dauern oft Jahre und können mitunter gefährlich werden.
deutschlandfunkkultur.de
swr.de
thalia.de/ leseprobe

Harm Bengen
www.harmbengen.de

Geldwäsche-Vorwurf bei Nord Stream 2

Transparency Deutschland „Klimastiftung MV verstößt gegen Geldwäschegesetz”

Für den Weiterbau der Pipeline Nord Stream 2 hatte die MV-Regierung eine Klimaschutzstiftung gegründet. Eine „Mogelpackung,“ sagen Kritiker.

Der Vorwurf wiegt schwer: Aus Sicht der Organisation Transparency Deutschland verstößt die Stiftung Klima- und Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Geldwäschegesetz. Das erklärten am Mittwoch in einer Pressekonferenz Stephan K. Ohme, Finanzexperte von Transparency Deutschland, und Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland. Ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz könnte mit einem saftigen Bußgeld bestraft werden…
nordkurier.de

Schmutziges Geld
Warum Geldwäschebekämpfung in MV ein Problem ist

Die Antikorruptionsorganisation habe sowohl Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als auch die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV sowie das Bundesverwaltungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde mehrfach darauf hingewiesen, dass der Eintrag der Stiftung in das Transparenzregister aus Sicht von Transparency unvollständig sei. Im Registereintrag der Stiftung müssten auch die hinter der Nord Stream 2 AG stehenden Entscheidungsträger von Gazprom und möglicherweise des russischen Staats aufgrund ihrer erheblichen Einflussmöglichkeiten auf die Stiftung eingetragen werden, betonten Ohme und Bäumer.

Die Bekämpfung von Korruption und Schattenfinanzstrukturen, die zur Geldwäsche und Verschleierung von tatsächlichen Begünstigten geeignet sind, ist ein Kernanliegen von Transparency Deutschland. Daher hat die Antikorruptionsorganisation Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ sowie das Bundesverwaltungsamt bereits am 17. März 2021 auf die Notwendigkeit einer gesetzeskonformen Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten hingewiesen. Erst danach erfolgte überhaupt eine Eintragung. Hier wurden jedoch lediglich die politischen Vertreterinnen und Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Mitglieder des Stiftungsvorstandes benannt.

„Geldwäsche-Compliance-Albtraum“, Prof. Dr. Bülte

Transparenzregisterauszug der „Stiftung Klima und Umweltschutz MV“

Rechtlicher Hintergrund-NordStream2

Handelsbezogene Geldwäsche

„TRADE BASED MONEY LAUNDERING“

Laut dem Internationalen Strategiebericht zur Drogenkontrolle (INCSR) werden jährlich Hunderte von Milliarden Dollar gewaschen mit Hilfe von dem handelsbezogenen Geldwäsche (TBML steht für trade-based money laundering). Es ist eine der anspruchsvollsten Methoden zur Reinigung von schmutzigem Geld. TBML Red Flags sind besonders schwer zu erkennen. Zum Beispiel: Was ist der Wert eines Kleides? Sind es $3? Oder 30 Dollar? Oder 300 Dollar? Diese einfache Unsicherheit schafft ein Umfeld, das für Missbrauch weit verbreitet ist. TBML ist für Hunderte von Milliarden Dollar illegaler Geldflüsse pro Jahr verantwortlich. Laut einem im Januar 2015 veröffentlichten PWC-Bericht haben 80 Prozent der illegalen Finanzströme aus den Entwicklungsländern mit handelsbezogenen Geldwäsche zu tun.

Der Kongressabgeordnete Robert Pittenger, Vorsitzender des Parliamentary Intelligence-Security Forum’s /pi-sf.com organisiert Fachtagungen und Webinars.  Hochkarätige internationale Experten beraten die internationale Gesetzgebung, Parlamentarier in Fragen der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche.

TRADE BASED MONEY LAUNDERING“ (Handelsbezogene Geldwäsche) war das August Thema. 
Für Deutschland sprach der Bundestagsabgeordnete Diplom-Mathematiker
Johannes Selle.

Hier seine Rede: Übersetzt aus dem englischen.

Eines der wichtigsten Mittel das kriminelle und terroristische Organisationen zum Waschen illegaler Erlöse einsetzen, ist die handelsbezogene Geldwäsche (Trade-based Money Laundering, TBML).

TBML umfasst eine Reihe verschiedener Techniken mit unterschiedlichem Komplexitätsgrad.

Gängige Formen von TBML beruhen darauf, bei Handelstransaktionen Preis, Menge, Art oder den wirtschaftlichen Eigentümer von Waren falsch darzustellen.

Einem kürzlich erschienenen Bericht des United States Government Accountability Office (GAO) zufolge macht TBML jedes Jahr weltweit Hunderte von Milliarden aus und ist heute eine Hauptmethode zum Waschen illegaler Gelder.

Das US-Außenministerium hat 26 Länder mit hohem TBML-Risiko identifiziert.

Freihandelszonen wurden als besondere Risikobereiche für TBML identifiziert.

Das globale Finanzzentrum Dubai ist mit seinen fast 30 Freihandelszonen ein „Zufluchtsort für handelsbezogene Geldwäsche“, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Carnegie-Stiftung.

„Dubais Wohlstand ist ein stetiger Strom illegaler Erlöse aus Korruption und Kriminalität“, so ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Carnegie Endowment.

Korrupte und kriminelle Akteure aus der ganzen Welt operieren über oder von Dubai aus. Afghanische Kriegsherren, russische Mafiosi, nigerianische Kleptokraten, europäische Geldwäscher, iranische Sanktionsbrecher und ostafrikanische Goldschmuggler finden in Dubai einen günstigen Ort, für ihre illegalen Tätigkeiten.

Manchmal ist TBML so banal, dass die Geldwäsche nicht einmal von den missbrauchten Unternehmen vermutet wird.

Zum Beispiel wurden rund 31 Millionen der rund 230 Milliarden Euro, die über die Danske Bank gewaschen wurden, über deutsche Unternehmen geleitet, die nicht merkten, dass sie für Geldwäsche missbraucht wurden. Den Bankauszügen zufolge stammten die Aufträge und Zahlungen von Unternehmen, die Konten bei der Danske Bank in Estland hatten. Die Unternehmen waren jedoch nicht in Estland registriert, sondern hatten ihren Hauptsitz in Belize, Neuseeland, auf den Britischen Jungferninseln, in Panama oder im Vereinigten Königreich.

Die Empfänger der Waren waren nicht dieselben wie die Unternehmen, die die Waren bezahlt haben. Es gab auch keine direkten Geschäftsbeziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen. Die Lieferung der Waren ging nach Russland.

Die Banken sind verpflichtet, verdächtige finanzielle Transaktionen zu melden. Bei den meisten Handelstransaktionen, für die sie Zahlungen abwickeln, haben die Banken jedoch oft keinen Zugang zu den Unterlagen, so dass es schwierig ist, verdächtige Aktivitäten zu erkennen. Wegen des großen Handelsvolumens haben die Zollbehörden auch Schwierigkeiten, betrügerische Handelsdokumente zu erkennen, die oft mit dem rechtmäßigen Handel vermischt sind.

Wie beschrieben, ist TBML von Natur aus international und beinhaltet häufig komplexe, schwer aufzudeckende Systeme, die internationale Grenzen überschreiten.

TBML stellt ein erhebliches nationales Sicherheitsrisiko für alle demokratischen Länder dar.

TBML kann nicht allein durch innerstaatliche Anstrengungen bekämpft werden, sondern vielmehr durch internationale Zusammenarbeit mit demokratischen Ländern und internationalen Gremien wie FATF, Egmont Gruppe und UNODC.

Als inhärent transnationale Aktivität ist die globale Geldwäsche und insbesondere die TBML vielleicht das definitive Problem, das eine grenzüberschreitende, auf Regeln basierende Zusammenarbeit erfordert.

Anstatt den gemeinsamen Feind zu bekämpfen, sind die Beziehungen zwischen den demokratischen Ländern angespannt.

Um TBML erfolgreich zu bekämpfen, müssen die G-7 – die Gründer der FATF – bei der Stärkung und Durchsetzung globaler Normen zur Bekämpfung der Geldwäsche/Terrorfinanzierung (AML /CFT) wieder die Führung übernehmen.

Für die Umsetzung und Durchsetzung der Normen der Geldwäschebekämpfung und der Terrorismusfinanzierung müssen ebenso wie für die NATO angemessene Mittel bereitgestellt werden.

Es muss eine universelle Norm der Transparenz in Bezug auf das wirtschaftliche Eigentum  aller Vermögensklassen geschaffen werden.

Die nationalen Register sollten standardisiert und miteinander verbunden werden, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.

Offshore-Strukturen müssen transparent gemacht oder geächtet werden.
EU-1.5.2020.1
EU-27.2.2020.30
EU-30.12.2019.1
The Money Laundering Cycle. Source: UNODC

Kongressabgeordnete Robert Pittenger,
Vorsitzender des Parliamentary Intelligence-Security Forum

TRADE BASED MONEY LAUNDERING

 

Expert Webinar: “Trade Based Money Laundering”