Steuergeschenk – eine Unmöglichkeit

Absurde Wirtschaftsbegriffe. Wer in der öffentlichen Debatte mit «Steuergeschenken» argumentiert, verrät eine fragwürdige Einstellung zum Eigentum. Denn schenken kann man nur, was einem gehört.

Thomas Fuster berichtet: Zwar entscheidet der Ständerat erst im Juni über die Reform der Unternehmenssteuern. Die Führung der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) hat dennoch bereits prophylaktisch ihr Referendum gegen das noch nicht fertig geschnürte Paket angekündigt. Man muss kein Prophet sein, um die Schlagworte der voraussichtlich im Jahr 2017 stattfindenden Abstimmungskampagne zu erahnen. Von «Steuergeschenken für Aktionäre und Unternehmen», so die Wortwahl der SP in einer zum Thema publizierten Mitteilung, wird dannzumal erneut die Rede sein. Und die vereinigte Linke wird laut beklagen, dass diese Steuergeschenke einmal mehr von den einfachen Bürgern bezahlt werden müssen.

Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn Schenken kann man nur, was einem gehört. Das gilt unter dem Weihnachtsbaum ebenso wie in der Steuerpolitik. Ein Geschenk ist eine freiwillige Übertragung des Eigentums an einer Sache an eine andere Person, ohne eine Gegenleistung zu verlangen. Wer vor diesem Hintergrund von Steuergeschenken redet, verrät eine fragwürdige Einstellung zum Eigentum. Denn Steuergeschenke kann es nur geben, wenn alle Einkommen, Vermögen und Firmengewinne unbeschränkt dem Staat gehören. Wenn dieser Staat dann statt 100% nur 50% seines Eigentums einfordert, verteilt er in der Tat ein Geschenk an die Bürger….
Steuergeschenk – eine Unmoeglichkeit
Schenken

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