Die Macht der EZB
Heute beginnt der Europäische Gerichtshof letztlich über die Stellung der Europäischen Zentralbank zu verhandeln. Wie er am Ende auch entscheiden wird, es kann nicht sein, dass EZB-Chef Draghi über dem EU-Recht steht
Gegner wie Befürworter der Europäischen Zentralbank EZB sind sich in einem Punkt einig: Mario Draghis Ankündigung aus dem Sommer 2012, die EZB werde im Notfall unbegrenzt Anleihen der Krisenländer kaufen, war ein Wendepunkt in der Euro-Krise. Mit seinen Worten hat der EZB-Chef die Märkte zumindest kurzfristig beruhigt. Draghis-Gegner sehen darin jedoch nur ein teures Strohfeuer.
Der Streit über Anleihekäufe der EZB wird schon seit drei Jahren vor Gericht ausgetragen. Auf Draghis Ankündigung folgte das OMT-Programm („Outright Monetary Transactions“). Dieses regelt die Modalitäten für den Ankauf von Staatsanleihen der Krisenländer. Der Rechtsstreit geht es um die Frage: Wie weit kann die EZB gehen? Laut Mandat darf sie keine monetäre Staatsfinanzierung betreiben. Kritiker wie Bundesbank-Chef Weidmann sehen beim OMT-Programm diese Grenze überschritten. Ihr Argument lautet: Wenn die EZB Staatsanleihen bestimmter Euro-Länder kauft, senkt sie damit deren Refinanzierungskosten und entlastet die Staatshaushalte. Bereits 2011 gab es die erste Klage gegen Anleihekäufe der EZB. Das finale Urteil allerdings steht bis heute aus. Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Dort findet heute die mündliche Verhandlung statt. Bis die Entscheidung fällt, könnte es aber schon zu spät sein.