Kaum Kundenschutz im Finanzsektor. Der Bundesrat krebst zurück
Der Bundesrat will wegen breiter Kritik in der Vernehmlassung die Vorlage zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz verschlanken. Die Vorschläge zu Prozesskostenfonds, Umkehr der Beweislast, Schiedsgericht und Gruppenklagen fallen weg.
Seine enorme Regulierungslust hat der Bundesrat in jüngerer Zeit erschreckend oft unter Beweis gestellt. Zu den auffälligsten Belegen gehörte nebst den Vorschlägen zur Revision des Aktienrechts auch der Vernehmlassungsentwurf zum Kundenschutz im Finanzsektor im Rahmen des neuen Gesetzes über Finanzdienstleistungen Fidleg. Das Gesetz soll detailliert Informations-, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten der Finanzdienstleister verankern und auch Klagen von Kunden erleichtern. Einer der beiden Haupttreiber der Vorlagen war der Wunsch nach Sicherung des Marktzugangs der hiesigen Anbieter in der EU – was Regeln verlangt, welche die EU bzw. ihre Mitgliedländer als «gleichwertig» mit eigenen Standards anerkennen. Ein zweiter Treiber war die Finanzkrise mit Fällen wie Lehman-Pleite und Madoff-Betrug, die laut Finanzdepartement EFD das Vertrauen in Finanzprodukte untergraben haben.
Der Bundesrat krebst zurück