Schenken ohne Streit

Offenheit und Gleichbehandlung bei Erbvorbezügen ratsam

Eugen Stamm: Bei Erbvorbezügen ist Transparenz wichtig, wenn Streit vermieden werden soll.
Die Gründe, seinen Nachkommen schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zu übertragen, sind vielfältig. Dabei sind aber zuerst rechtliche und emotionale Aspekte zu bedenken.

Wer im Gesetzestext nach Auskunft sucht, wie er Entscheidungen treffen soll, die weise, gerecht und gütig sind, wird kaum fündig. Das gilt auch für die Fragen, ob, wann und wie man zu Lebzeiten Vermögen an seine Nachkommen abgeben soll. Das Zivilgesetzbuch bestimmt immerhin, dass Eltern für den Unterhalt der Kinder aufzukommen haben (Art. 276 ff.), und es legt die Pflichtteile fest, die sie eines Tages erben werden (Art. 470 ff.). Das betrifft nur die Zeit, während deren man unmündige Kinder hat, sowie den Endpunkt des Lebens. Dazwischen kann man seine Nachkommen – zumindest aus der Warte des Gesetzes – finanziell ignorieren. Eine Ausnahme bildet die familienrechtliche Unterstützungspflicht (Art. 328 ZGB). Die Eltern müssen auch ihren erwachsenen Nachkommen unter die Arme greifen, wenn deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Bedeutung dieses Artikels in der Praxis ist aber verschwindend klein. Im Kanton Zürich kommen laut Angaben des Sozialamtes pro Jahr kaum ein Dutzend Fälle vor. Freude und Neid
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