Obligationenrecht:
Schweiz bekämpft und bestraft nach wie vor Whistleblower.
Mitarbeiter des Bundes können seit 2011 anonym auf Missstände aufmerksam machen. Für Angestellte privater Firmen soll dies nicht gesetzlich verankert werden. Kritiker sprechen von einem Rückschritt.
Treten in einer Firma oder in der Verwaltung Missstände auf, kommt Leuten, die Alarm schlagen − so genannten Whistleblowern −, grosse Bedeutung zu. Beim Insieme-Debakel hatte ein Whistleblower die Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften bei der Beschaffung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gemeldet, was schliesslich zu einem Strafverfahren gegen den zuständigen Beamten führte. Auch bei den Missständen bei der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV und bei unrechtmässigen Beschaffungen im Bundesamt für Migration hatten Whistleblower bei der EFK Alarm geschlagen.
Löchriger Schutz für Whistleblower
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