Letzter Wille: Tücken eines Testaments

Ein Testament zu verfassen, ist Schreib- und Denkarbeit. Dabei kann einiges schiefgehen. Es gilt nicht nur, das Gesetz zu respektieren und seine Formvorschriften einzuhalten. Man muss auch Fallen ausweichen.

Das schöne Ferienhaus im Tessin soll an die Person X gehen, so bestimmt es der Erblasser in seinem Testament. Was für den Empfänger Grund zur Freude sein sollte, kann zum Problem werden, wenn der Erblasser übersehen hat, dass im Grundbuch nicht er alleine als Eigentümer eingetragen ist, sondern auch sein Ehemann. Man kann nur über Dinge verfügen, die einem gehören. Das klingt trivial, und trotzdem werde dieser Punkt manchmal vergessen oder ignoriert, schildert Dieter Schärer, der bei der UBS das Kompetenzzentrum Willensvollstreckung leitet. Durch seine Tätigkeit (die Abteilung bearbeitet an die hundert Fälle pro Jahr) kennt er viele Fallstricke, die es bei der Planung des Nachlasses zu vermeiden gilt. Nur weil man dabei etwas falsch machen könnte oder in einigen Punkten noch unsicher ist, sollte man diese Arbeit aber nicht aufschieben. «Ich empfehle, frühzeitig zumindest diejenigen Punkte zu regeln, die einem persönlich am Herzen liegen», rät Schärer.
Tuecken des Testaments
Erbschaft

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