Die Bundesregierung will den Kampf gegen die Geldwäsche weiter intensiveren und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555, 18/11928) eingebracht. Der Gesetzentwurf ist am Montag, 24. April 2017, Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Die Sitzung beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.
In seiner Stellungnahme, zur öffentlichen Anhörung der Sachverständigen des Finanzausschuss zum Gesetzentwurf EU-Geldwäscherichtlinie der Bundesregierung, hat der Geldwäsche Experte Andreas Frank einen „Erfahrungsbericht Offshore-Strukturen“ veröffentlicht. (Anhang A der Stellungnahme)
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Problem mit der Geldwäsche Bekämpfung/ Andreas Frank
„Deutschland ist ein attraktives Land für Geldwäsche“, stellte etwa der Sachverständige Andreas Frank in seiner Stellungnahme fest. Frank warf Politik und Behörden vor, das vor 24 Jahren in Kraft getretene Geldwäschegesetz nicht umgesetzt zu haben. Daher könne es nicht überraschen, dass Erfolge im Kampf gegen Geldwäsche und gegen Terrorismusfinanzierung ausgeblieben seien. Dies liege auch daran, dass staatliche Aufsichtsbehörden weiterhin ihren Pflichten nicht nachkommen würden.
Das geplante Transparenzregister lobte Frank als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Die Schaffung des Registers wurde auch von Transparency International begrüßt. Der Zugriff auf das Register dürfe jedoch nicht beschränkt werden, sondern es müsse einen „Zugriff für jedermann“ geben. Forderungen nach einer Öffnung des Registers für jedermann wies Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg jedoch als Verstoß gegen das Grundgesetz zurück. Er wunderte sich, dass der Datenschutz bei den Befürwortern der Öffnung keine Rolle spiele und erklärte: „Wenn Sie die Daten in die Welt schicken, bekommen Sie diese Daten nicht wieder zurück.“ Auch in der EU-Richtlinie heiße es, dass es Zugang zu dem Register nur unter Wahrung des Datenschutzes geben dürfe. Bundestag.de/Finanzen-Geldwäsche
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