Neuer Vorwurf der Aufsicht:
berichtet: „Die Bundesanwaltschaft liess eine Anzeige drei Jahre lang liegen. Nun droht Noch-Bundesanwalt Lauber ein Verfahren wegen möglicher Begünstigung.
Montag 24. August 2020 entscheidet sich, ob gegen Michael Lauber ermittelt werden darf. Oder ob der Noch-Bundesanwalt als Amtsträger vor Strafverfahren geschützt bleibt. Erwartet wird, dass die Immunitatskommission des Nationalrats Laubers Schutz aufhebt. Dann musste sich der oberste Strafverfolger, der auf Ende Monat abtritt, wegen seiner Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino verantworten.
Doch es droht noch mehr Ungemach. Laubers Aufsicht prüft zwei weitere Anzeigen gegen den Bundesanwalt. Bei der einen geht es um mögliche Verfehlungen im Verfahren rund um die frühere usbekische Präsidententochter Gulnara Karimowa. Über die andere wurde bislang gerätselt. Nun wird klar: Es geht um den Verdacht der Begünstigung. Die Bundesanwaltschaft liess eine Strafanzeige fast drei Jahre lang unbearbeitet liegen.
Im September 2017 reichte der deutsche Geldwäscherei-Experte Andreas Frank die Anzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Sie richtet sich gegen zwei Genfer Vermögensverwalter und einen Zuger Anwalt. Frank wirft ihnen falsche Anschuldigungen vor. Hintergrund ist ein Ianger Rechtsstreit zwischen Frank und den Vermögensverwaltern. Frank hatte deren Geschäft öffentlich kritisch kommentiert. Damit brockte er sich eine Verurteilung wegen übler Nachrede ein.
Andreas Frank (Bundestag/Stellungsnahme ) ist nicht irgendein Querulant, sondern ein renommierter Fachmann. Er ist überzeugt, dass er Opfer eines Fehlurteils wurde. Über die Jahre sammelte er Beweise dafür, dass die Anschuldigungen, die zu seiner Verurteilung führten, falsch waren und nur dazu dienen sollten, ihn mundtot zu machen. Weil sich die Zuger Justiz aber nicht um seine Gegenanzeige kümmern wollte, wandte er sich also im September 2017 an die Bundesanwaltschaft. Im Oktober teilte diese ihm eine Verfahrensnummer mit und erklärte, sie prüfe die Zustandigkeit für seine Anzeige. Den Entscheid werde sie ihm «baldmöglichst zustellen».
Doch dann vergingen Monate ohne Meldung. Und schliesslich Jahre.
„Wir entschuldigen uns in aller Form“
Bis heute fragten Frank und sein Anwalt sechsmal nach, wie es nun um seine Anzeige stehe, mal bei der Stelle für die Triage von Anzeigen, der Zentralen Eingangsbearbeitung (ZEB), mal direkt bei Bundesanwalt Lauber. «Es droht Verjährung», schrieb Frank schon im Februar 2018. Im November 2019 kam dann endlich eine Reaktion: «Wir entschuldigen uns in aller Form für die bis heute ausgebliebene Antwort», schrieb die Leiterin der ZEB – und versprach, den Entscheid betreffend Zuständigkeit nun «So rasch als möglich» mitzuteilen.
Dann passierte wieder nichts. Das ist ungewöhnlich. Anzeigen dieser Art gehören für die Bundesanwaltschaft zum normalen Tagesgeschäft. Wenn sie sich nicht zuständig sieht, kann sie die Sache in wenigen Stunden erledigen.
Doch in diesem Fall lief nichts normal. Als die Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2020 immer noch stumm blieb, stellte Frank ein Ultimatum. Sollte er bis zum 15. März nichts gehört haben, werde er die Aufsicht oder weitere Institutionen einschalten, drohte er.
Frank ist lange Kämpfe gegen Behörden gewohnt. Schon in den 2000er- Jahren wandte er sich an die EU-Kommission, urn Deutschland zu schärferen Anti-Geldwäscherei-Regeln zu zwingen. Heute ist er Sachverständiger für Geldwäschereifragen im Bundestag und im EU-Parlament.
Am 15. März dieses Jahres, ein Sonntag, traf dann tatsächlich eine E-Mail der Bundesanwaltschaft bei Frank ein, abends um 22.32 Uhr. Darin bittet die Leiterin der ZEB «höflich in aller Form um Entschuldigung». Und weiter: «Wir sind daran, Ihre Eingabe zu prüfen und werden Ihnen unsere Antwort so rasch als möglich zukommen lassen.»
Doch schon eine Minute später rief die ZEB-Leiterin die E-Mail wieder zurück. Dass sie die E-Mail abgeschickt habe, sei eine «Fehlmanipulation» gewesen, und er solle die Nachricht ignorieren, teilte sie Frank am Montag mit.
Nun, zweieinhalb Jahre nach Anzeigeerstattung, war Frank überzeugt, dass die Bundesanwaltschaft seine Anzeige «systematisch verschleppt». Dies schrieb er der ZEB-Leiterin. Diese antwortete: «lch bitte Sie höflich um Verständnis, dass aufgrund der derzeitigen Situation die Beantwortung Ihres Anliegens eine Verzögerung erhalten hat. Wir werden uns so rasch wie möglich wieder bei Ihnen melden.»
Das war das Letzte, was Frank von der Bundesanwaltschaft gehört hat. Bis vor wenigen Tagen.
Am 13. August wandte sich diese Zeitung mit Fragen zum Fall Frank an die Bundesanwaltschaft. Schon am Tag danach erhielt Franks Anwalt einen ein- geschriebenen Brief vom stellvertretenden Bundesanwalt Ruedi Montanari. Darin erklärt Montanari knapp, dass die Bundesanwaltschaft nicht zuständig sei für den Fall. Die verzögerte Bearbeitung sei «einem bedauerlichen internen Fehler» zuzuschreiben. Eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zum Nichteintreten gibt es nicht.
Ein Fehler? Frank glaubt nicht daran. Er hegt vielmehr den Verdacht, dass es höhere Motive gibt. Deshalb hat er Bundesanwalt Lauber wegen Begünstigung durch Unterlassung von Ermittlungen angezeigt. In der Anzeige weist er auf eine mögliche Verbindung zum Genfer FDP-Nationalrat und Anwalt Christian Lüscher hin.
Spielte Nationalrat Christian Lüscher eine Rolle?
Die beiden Genfer Vermögensverwalter sind honorable Figuren des Finanzplatzes. Ihre ehemalige Firma wurde auch schon von Christian Lüscher vertreten. Lüscher wurde schon einmal vorgeworfen, gute Beziehungen mit Lauber zu unterhalten und diese für seine Zwecke zu nutzen. In einer flammenden Rede setzte sich Politiker Lüscher letzten Herbst im Parlament für Laubers Wiederwahl ein. Kurz darauf brachte Anwalt Lüscher für einen Klienten einen vorteilhaften Deal mit der Bundesanwaltschaft unter Dach und Fach. Lüscher bestritt damals jeglichen Zusammenhang.
Andreas Frank fragt sich also: Hat die Bundesanwaltschaft seine Anzeige absichtlich jahrelang liegen gelassen, um die Genfer Vermögensverwalter zu schützen? Obwohl sich Frank mehrmals per Post und E-Mail direkt an Michael Lauber wandte, schreibt eine Lauber Sprecherin der Bundesanwaltschaft dazu: «Bundesanwalt Lauber hatte keine Kenntnis von dieser Anzeige und war nicht damit befasst. Er konnte daher keinen Einfluss auf die Bearbeitung der Strafanzeige nehmen.» Christian Lüscher wollte sich nicht zur Angelegenheit äussern“…Tagesanzeiger.ch/Hat Bundesanwalt Lauber ein Strafverfahren verhindert?
Le procureur général a-t-il empêché une poursuite pénale?
Le Ministère public de la Confédération a laissé traîner une plainte pendant trois ans. Michael Lauber pourrait être poursuivi pour entrave présumée à l’action pénale…24heures.ch/Le Procureur General A T IL Empeche Une Poursuite Penale
Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber