Urteil in Köln Vier Oppenheim-Banker verurteilt, einer muss ins Gefängnis
Im Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim sind alle vier angeklagten Ex-Chefs wegen Untreue zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nur Ex-Manager Friedrich Carl Janssen muss aber ins Gefängnis.
Im Strafprozess um den Niedergang der Privatbank Sal. Oppenheim hat die 16. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts nach mehr als zwei Jahren und 128 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen und vier ehemalige Bankgesellschafter zu Haftstrafen wegen Untreue verurteilt.
Ex-Banksprecher Matthias Graf von Krockow (66) hat eine Haftstrafe von zwei Jahren erhalten. Christopher Freiherr von Oppenheim (49) wurde zu einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Für den ehemaligen Risikomanager Friedrich Carl Janssen (71) lautet das Urteil auf zwei Jahre und zehn Monate. Der für das Investmentbanking zuständige Ex-Banker Dieter Pfundt (62) erhielt auch zwei Jahre. Die Strafen gegen Krockow, Baron Oppenheim und Pfundt wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Ex-Banker bei der missglückten Rettung des Arcandor-Konzerns im Herbst 2008 und der Rückabwicklung eines Oppenheim-Esch-Fonds zum Erwerb und der Sanierung einer Immobilie im Frankfurter Bankenviertel einen Schaden in Millionenhöhe angerichtet haben.
Der Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch wurde wegen des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz zu einer Geldstrafe von knapp 500.000 Euro verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker wird das Urteil im Laufe des Tages ausführlich begründen. Das soll bis zu sechs Stunden dauern.