Geldwäschereiaffäre: Streit um Hunderte von Millionen geht in nächste Runde

Mit der grossen Betrugs- und Geldwäschereiaffäre um die Privatisierung eines tschechischen Kohlekonzerns muss sich auch das Bundesgericht befassen. Die erstinstanzlich verurteilten tschechischen Geschäftsleute und ein belgischer Berater haben das Urteil des Bundesstrafgerichts in diesen Tagen angefochten, wie von den Anwälten zu erfahren ist. Die Bundesanwaltschaft wird gemäss eigenen Angaben hingegen nicht rekurrieren.

Das Bundesstrafgericht hatte im letzten Herbst fünf Tschechen zu unbedingten Freiheitsstrafen zwischen 36 und 52 Monaten verurteilt. Ein weiterer tschechischer Beschuldigter ist im Laufe des Verfahrens gestorben. Der belgische Berater erhielt eine bedingte Geldstrafe. Das 591 Seiten dicke schriftliche Urteil wurde den Parteien Ende Mai zugestellt; diese Woche läuft die Frist für den Weiterzug ans Bundesgericht ab. Den früheren Verwaltungsräten und Managern des ehemaligen Bergbaukonzerns Mostecka Uhelna Spolecnost (MUS) in Nordböhmen wird vorgeworfen, bei der Privatisierung des Staatsunternehmens Gelder abgezweigt und riesige illegale Profite kassiert zu haben. Über ein internationales Netz von Briefkastenfirmen landete ein grosser Teil des Geldes auf Konten in der Schweiz. Rund 660 Millionen Franken wurden im Strafverfahren der Bundesanwaltschaft beschlagnahmt. Die Richter in Bellinzona sprachen eine Ersatzforderung zugunsten der Eidgenossenschaft von 718 Millionen Franken aus. Auch Tschechien will das Geld Am Geld ist auch der tschechische Staat interessiert – bisher allerdings erfolglos.
Geldwäschereiaffäre
Tschechischer Kohlekonzern

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