Geldwäsche: EU-Rechnungshof stellt EU-Institutionen vernichtendes Zeugnis aus!

Der Europäische Rechnungshof seinen Sonderbericht zu Anti-Geldwäsche Maßnahmen der EU im Bankensektor veröffentlicht. Ihr Urteil: die “EU-Maßnahmen gegen Geldwäsche im Bankensektor sind fragmentiert und werden unzulänglich umgesetzt”. Die Rechnungsprüfer*innen bemängeln “mangelhafte Koordination auf EU-Ebene”, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Aufsicht läge immer noch auf nationaler Ebene – die übergeordnete Aufsicht von Seiten der EU sei “unzureichend”, um einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Kernkritikpunkt des Rechnungshofs ist die lückenhafte Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Geldwäsche. Die Kommission brauche zu lange, um die nationale Umsetzung von EU-Recht zu prüfen und, wenn nötig, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Auch der Risikoanalyse der EU-Kommission für den europäischen Binnenmarkt mangele es an geografischem Fokus, der Priorisierung von besonders anfälligen Sektoren sowie Informationen darüber, wie sich das Risikogeschehen über die Jahre entwickelt hat. Außerdem habe die Kommission nur in sehr wenigen Einzelfällen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Verstöße gegen das Unionsrecht der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu melden. Wo dies geschah, sei die EBA wenn überhaupt erst mit unangemessenen, “übermäßigen Verzögerungen” tätig geworden. Obwohl die EBA Verstöße gegen das Unionsrecht auf eigene Initiative hin untersuchen kann, hat sie von diesem Initiativrecht seit Bestehen im Jahr 2010 keinen Gebrauch gemacht. Bei mindestens einer Untersuchung eines nationalen Verstoßes gegen Unionsrecht durch die EBA fanden die Prüfer*innen Beweise für versuchte Einflussnahme auf das Entscheidungsgremium. Im Aufsichtsrat der EBA sind alle 27 Mitgliedstaaten vertreten, die EU-Kommission hat kein Stimmrecht. Leider führt diese Organisationsstruktur immer wieder dazu, dass nationalen Interessen Vorrang eingeräumt wird.

Informationsaustausch zwischen relevanten Akteurinnen war laut den Prüfer*innen an mehreren institutionellen Schnittstellen ein Problem: Der Informationsaustausch zwischen der EU-Kommission und der EBA finde nicht systematisch statt. Ebenso könne der Informationsaustausch zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Finanzaufsichtsbehörden weiter verbessert werden. Der Europäische Auswärtige Dienst wiederum kooperierte nicht zeitnah mit der Kommission, wodurch sich die Erstellung der Liste der Hochrisiko-Drittländer verzögerte.
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