Verfassungsgericht: Bundesregierung und Bundestag hätten es vorher prüfen müssen.
Das Urteil ist gefallen: Regierung und Parlament dürfen nicht der Zentralbank allein überlassen, Anleihen von Krisen-Staaten der EU zu erwerben.
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig /Urteil
Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündet. Grund: Bundesregierung und Bundestag hätten die EZB-Beschlüsse prüfen müssen. Das geschah aber nicht.
Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen. „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten“, heißt es in dem Urteil.
Bedeutet: Regierung und Parlament dürfen es nicht allein der Zentralbank überlassen, Anleihen von kriselnden EU-Staaten zu kaufen, um sie damit zu unterstützen.
Auswirkungen auf Corona-Hilfen?
Die aktuellen Corona-Hilfen der EZB sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Trotzdem könnte das Urteil jetzt Auswirkungen haben. Unlängst hatte die Euro-Notenbank im Kampf gegen die Coronavirus-Krise ein zeitlich begrenztes neues Rettungsprogramm zum Kauf von Staatsanleihen und anderer Bonds im Volumen von 750 Milliarden Euro beschlossen. Nach dem Urteil vom Dienstag müssen Bundesregierung und Parlament das aber prüfen und absegnen…..Tagesschau
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