Unfallopfer haben in der Regel einen schweren Stand, wenn sie lebenslange und die Arbeits-fähigkeit beeinträchtigende Verletzungen erlitten haben.
Ist ein Haftpflichtversicherer in der Pflicht, ist das Unfallopfer finanziell so zu stellen, wie wenn es keinen Unfall erlitten hätte. Fällt das Einkommen unfallbedingt weg oder ist es sehr eingeschränkt, geht es oft um grosse Schadenssummen.
Der Haftpflichtversicherer muss dann nebst anderen Schadenspositionen für den gesamten Einkommenausfall bis zur Pensionierung aufkommen…
Bestellte Gutachten – Versicherungen gegen Unfallopfer
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Sehr treffende cartoons und Berichte über Mißstande von Oben gegen das Volk und Geschädigte aus dem Volk. Wie Versicherungen tricksen um nicht bezahlen zu brauchen für Schäden, was sie über sehr dubiose Gutachter, Ärzte, Anwälte, Richter und der Aufsicht erreichen, auch dies ausbilden udn spoansoren. Sowas hätte ich vor meinem erlttenen schweren Unfall nie gedacht. Mäfiöse Strukturen im Rechtsstaat werden zur Matrix.
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„Sie sind voll Arbeitsfähig“ ist mein Lieblings Cartoon.
Ein Trost in meiner beschisssssss… Situation.
Wenigstens weiß ich jetzt, ich bin nicht allein.
Nach über 35 Beitragsjahren in der Berufsunfallversicherung
berufsunfähig geworden und jetzt rausgeschmissen worden.
Besser ich hätte das Geld gespart.
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Gratuliere dem WTW Team
sehr informative Seite und tolle Cartoons !!
Macht weiter so
Regards from Ann
San Francisco
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