EuGH-Urteil könnte Italien zu professioneller Banken-Rettung zwingen.
Zur Rettung von Banken dürfen in der EU auch Anteilseigner und Gläubiger herangezogen werden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte im konkreten Fall über die Sanierung slowenischer Geldhäuser im Jahr 2013. Die Regierung hatte die Institute mit über drei Milliarden Euro vor dem Kollaps bewahrt, die einen Berg fauler
Kredite angehäuft hatten. Dabei waren auch Bankaktionäre und Besitzer von Wertpapieren zur Kasse gebeten worden. Wie der EuGH betonte, verstößt dies nicht gegen Unionsrecht.