EuGH Gläubigerbeteiligung

EuGH-Urteil könnte Italien zu professioneller Banken-Rettung zwingen.

Zur Rettung von Banken dürfen in der EU auch Anteilseigner und Gläubiger herangezogen werden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte im konkreten Fall über die Sanierung slowenischer Geldhäuser im Jahr 2013. Die Regierung hatte die Institute mit über drei Milliarden Euro vor dem Kollaps bewahrt, die einen Berg fauler
Kredite angehäuft hatten. Dabei waren auch Bankaktionäre und Besitzer von Wertpapieren zur Kasse gebeten worden. Wie der EuGH betonte, verstößt dies nicht gegen Unionsrecht.

Das jüngste EuGH-Urteil zur Bankenrettung stärkt die Steuerzahler und verlagert das Risiko auf die Gläubiger – also in der Regel auf andere Banken. In Italien erhöht sich damit der Druck auf eine gesetzeskonforme und professionelle Sanierung der maroden Banken. Die Regierung Renzi muss allerdings vielen Anlegern erklären, dass sie ihr Geld teilweise verlieren.
Pressemitteilung des EuGH  v. 19.07.2016
CURIA – DokumenteItalia Bank

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