Der Datendiebstahl kommt vor Gericht: Die Bank Julius Bär in Zürich.
Im Fall des Datendiebstahls bei der Bank Julius Bär haben sich der geständige IT-Spezialist und die Bundesanwaltschaft auf eine teilbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren geeinigt. Das Bundesstrafgericht wird nächste Woche entscheiden, ob der Deal abgesegnet werden kann.
Der deutsche Informatiker hatte in der Zeit von Oktober bis Dezember 2011 als damaliger Angestellter der Bank Julius Bär Daten von vermögenden deutschen und holländischen Bankkunden auf ein privates E-Mail-Konto verschickt…
Die Sache flog im Sommer 2012 auf und der Informatiker wurde verhaftet. Im Rahmen eines abgekürzten Verfahren gestand der Betroffene die von der Bundesanwaltschaft (BA) erhobenen Vorwürfe des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei ein. ..Artikel