Handelsbezogene Geldwäsche

„TRADE BASED MONEY LAUNDERING“

Laut dem Internationalen Strategiebericht zur Drogenkontrolle (INCSR) werden jährlich Hunderte von Milliarden Dollar gewaschen mit Hilfe von dem handelsbezogenen Geldwäsche (TBML steht für trade-based money laundering). Es ist eine der anspruchsvollsten Methoden zur Reinigung von schmutzigem Geld. TBML Red Flags sind besonders schwer zu erkennen. Zum Beispiel: Was ist der Wert eines Kleides? Sind es $3? Oder 30 Dollar? Oder 300 Dollar? Diese einfache Unsicherheit schafft ein Umfeld, das für Missbrauch weit verbreitet ist. TBML ist für Hunderte von Milliarden Dollar illegaler Geldflüsse pro Jahr verantwortlich. Laut einem im Januar 2015 veröffentlichten PWC-Bericht haben 80 Prozent der illegalen Finanzströme aus den Entwicklungsländern mit handelsbezogenen Geldwäsche zu tun.

Der Kongressabgeordnete Robert Pittenger, Vorsitzender des Parliamentary Intelligence-Security Forum’s /pi-sf.com organisiert Fachtagungen und Webinars.  Hochkarätige internationale Experten beraten die internationale Gesetzgebung, Parlamentarier in Fragen der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche.

TRADE BASED MONEY LAUNDERING“ (Handelsbezogene Geldwäsche) war das August Thema. 
Für Deutschland sprach der Bundestagsabgeordnete Diplom-Mathematiker
Johannes Selle.

Hier seine Rede: Übersetzt aus dem englischen.

Eines der wichtigsten Mittel das kriminelle und terroristische Organisationen zum Waschen illegaler Erlöse einsetzen, ist die handelsbezogene Geldwäsche (Trade-based Money Laundering, TBML).

TBML umfasst eine Reihe verschiedener Techniken mit unterschiedlichem Komplexitätsgrad.

Gängige Formen von TBML beruhen darauf, bei Handelstransaktionen Preis, Menge, Art oder den wirtschaftlichen Eigentümer von Waren falsch darzustellen.

Einem kürzlich erschienenen Bericht des United States Government Accountability Office (GAO) zufolge macht TBML jedes Jahr weltweit Hunderte von Milliarden aus und ist heute eine Hauptmethode zum Waschen illegaler Gelder.

Das US-Außenministerium hat 26 Länder mit hohem TBML-Risiko identifiziert.

Freihandelszonen wurden als besondere Risikobereiche für TBML identifiziert.

Das globale Finanzzentrum Dubai ist mit seinen fast 30 Freihandelszonen ein „Zufluchtsort für handelsbezogene Geldwäsche“, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Carnegie-Stiftung.

„Dubais Wohlstand ist ein stetiger Strom illegaler Erlöse aus Korruption und Kriminalität“, so ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Carnegie Endowment.

Korrupte und kriminelle Akteure aus der ganzen Welt operieren über oder von Dubai aus. Afghanische Kriegsherren, russische Mafiosi, nigerianische Kleptokraten, europäische Geldwäscher, iranische Sanktionsbrecher und ostafrikanische Goldschmuggler finden in Dubai einen günstigen Ort, für ihre illegalen Tätigkeiten.

Manchmal ist TBML so banal, dass die Geldwäsche nicht einmal von den missbrauchten Unternehmen vermutet wird.

Zum Beispiel wurden rund 31 Millionen der rund 230 Milliarden Euro, die über die Danske Bank gewaschen wurden, über deutsche Unternehmen geleitet, die nicht merkten, dass sie für Geldwäsche missbraucht wurden. Den Bankauszügen zufolge stammten die Aufträge und Zahlungen von Unternehmen, die Konten bei der Danske Bank in Estland hatten. Die Unternehmen waren jedoch nicht in Estland registriert, sondern hatten ihren Hauptsitz in Belize, Neuseeland, auf den Britischen Jungferninseln, in Panama oder im Vereinigten Königreich.

Die Empfänger der Waren waren nicht dieselben wie die Unternehmen, die die Waren bezahlt haben. Es gab auch keine direkten Geschäftsbeziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen. Die Lieferung der Waren ging nach Russland.

Die Banken sind verpflichtet, verdächtige finanzielle Transaktionen zu melden. Bei den meisten Handelstransaktionen, für die sie Zahlungen abwickeln, haben die Banken jedoch oft keinen Zugang zu den Unterlagen, so dass es schwierig ist, verdächtige Aktivitäten zu erkennen. Wegen des großen Handelsvolumens haben die Zollbehörden auch Schwierigkeiten, betrügerische Handelsdokumente zu erkennen, die oft mit dem rechtmäßigen Handel vermischt sind.

Wie beschrieben, ist TBML von Natur aus international und beinhaltet häufig komplexe, schwer aufzudeckende Systeme, die internationale Grenzen überschreiten.

TBML stellt ein erhebliches nationales Sicherheitsrisiko für alle demokratischen Länder dar.

TBML kann nicht allein durch innerstaatliche Anstrengungen bekämpft werden, sondern vielmehr durch internationale Zusammenarbeit mit demokratischen Ländern und internationalen Gremien wie FATF, Egmont Gruppe und UNODC.

Als inhärent transnationale Aktivität ist die globale Geldwäsche und insbesondere die TBML vielleicht das definitive Problem, das eine grenzüberschreitende, auf Regeln basierende Zusammenarbeit erfordert.

Anstatt den gemeinsamen Feind zu bekämpfen, sind die Beziehungen zwischen den demokratischen Ländern angespannt.

Um TBML erfolgreich zu bekämpfen, müssen die G-7 – die Gründer der FATF – bei der Stärkung und Durchsetzung globaler Normen zur Bekämpfung der Geldwäsche/Terrorfinanzierung (AML /CFT) wieder die Führung übernehmen.

Für die Umsetzung und Durchsetzung der Normen der Geldwäschebekämpfung und der Terrorismusfinanzierung müssen ebenso wie für die NATO angemessene Mittel bereitgestellt werden.

Es muss eine universelle Norm der Transparenz in Bezug auf das wirtschaftliche Eigentum  aller Vermögensklassen geschaffen werden.

Die nationalen Register sollten standardisiert und miteinander verbunden werden, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.

Offshore-Strukturen müssen transparent gemacht oder geächtet werden.
EU-1.5.2020.1
EU-27.2.2020.30
EU-30.12.2019.1
The Money Laundering Cycle. Source: UNODC

Kongressabgeordnete Robert Pittenger,
Vorsitzender des Parliamentary Intelligence-Security Forum

TRADE BASED MONEY LAUNDERING

 

Expert Webinar: “Trade Based Money Laundering”

Der Milliardencoup – Jagd auf einen Geldwäscher

Die Jagd auf den meistgesuchten Geldwäscher der Welt – in einer atemberaubenden Dokumentation des australischen Fernsehens.

Der in Pakistan geborene Khanani hatte sein Imperium über mehrere Jahrzehnte hinweg auf sechs Kontinenten aufgebaut. Bei einer Geldwäsche wird „schmutziges“ Geld, das über illegale Wege wie Drogenhandel oder Bestechung eingenommen wurde, mit Transaktionen „gesäubert“, die es unmöglich machen, die ursprüngliche Herkunft des Geldes nachzuvollziehen. Khanani organisierte und überwachte diese Geschäfte, baute ein kaum zu durchschauendes Netzwerk auf – und kassierte Kommissionen von seinen Kunden.

Geheimdienst-Netzwerk der „Five Eyes“
Zum ersten Mal entwickelte das Geheimdienst-Netzwerk der „Five Eyes“ (bestehend aus Australien, den USA, Großbritannien, Kanada und Neuseeland) einen gemeinsamen Plan, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.

Altaf Khanani.© ABC News Altaf Khanani

Vorzeigeermittler: Frankfurter Oberstaatsanwalt in Untersuchungshaft

Er selbst nennt sich „Arbeitsdrohne“, galt jahrelang als Vorzeigeermittler. Jetzt sitzt der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. in Untersuchungshaft. Kollegen sprechen von einer „absoluten Katastrophe“. Es geht um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats….

Fast auf den Tag genau fünf Wochen später kam Betrugsermittler Alexander B. in Untersuchungshaft – wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Bestechlichkeit im großen Stil. Es war ein Paukenschlag, denn B. war zu diesem Zeitpunkt nicht nur Behördenleiter der ZMS, sondern sogar Sprecher der hessischen Generalstaatsanwaltschaft. Aus Angst, der Beschuldigte könne Beweise vernichten, durfte der Jurist erst gar nicht mehr nach Hause, nachdem ihn die Ermittler am frühen Vormittag in seinem Büro aufgesucht hatten.

Über Jahre soll der Vorzeigeermittler einem Bekannten lukrative Gutachtenaufträge zugeschustert und dafür Geld genommen haben. Mehr noch: Die Datenanalysefirma des Freundes war womöglich 2005 überhaupt nur auf Anraten von B. gegründet worden, um in der Folge 90 Prozent ihrer Aufträge von über 12,5 Millionen Euro direkt von B. zu beziehen.

Was damals geschah, ist mittlerweile verjährt, nicht jedoch die Schmiergeldzahlungen der letzten fünf Jahre. Zwischen 2015 und 2020 soll B. allein rund 240.000 Euro von den Datenspezialisten kassiert haben, die im Auftrag seiner Behörde auf Jagd gingen. So teilte es die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit…..Welt.deKorruptionsisometrie enthaltene symbole, die die unterschlagung von bestechungsgeldern symbolisieren. korrupter richter korrupter politiker Kostenlosen Vektoren

Gesichtsverlust für Deutschlands Ansehen in der Welt

Mögliche Strafvereitelung Durchsuchungen bei der Zoll-Spezialeinheit FIU

Ermittler gehen gegen die Financial Intelligence Unit vor, die Geldwäsche bekämpfen soll. Ihr Verdacht wiegt schwer: Hat die FIU kriminelle Machenschaften gedeckt?…Handelsblatt.com

Das ist eine sicherheitspolitische Katastrophe für die der Bundesfinanzminister die Verantwortung trägt, warnte seit Jahren der Geldwäschexperte Andreas Frank. Der Finanzausschuss wurde von ihm stets über die Zustände informiert und dringend ermahnt die Missständen bei der Geldwäsche Bekämpfung und der FIU zu beseitigen. Finanzminister Scholz ist wie sein Vorgänger Schäuble aller Informationen und Wahrnungen zum Trotz stets untätig geblieben. Die Geldwäscherichtlinien werden nicht umgesetzt.

Geldwäsche- Experten finden trotz besseren Wissens seit Jahren kein Gehör bei der Bundesregierung.

„Deswegen ist es jetzt an der Zeit, dass das Parlament die Missstände selbst aufarbeitet. Ein Untersuchungsausschuss dürfte dabei zu einer „schmerzhaften Enthüllung der desolaten Geldwäschebekämpfung in Deutschland“ führen. Das bedeute nicht nur einen Gesichtsverlust für Deutschlands Ansehen in der Welt, sondern belaste auch den Finanzstandort Deutschland, da saubere Investoren ihr Geld ungern in Geldwäscheparadiese steckten“, sagt der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand.
Mögliche Strafvereitelung
Durchsuchungen bei der Zoll Spezialeinhait FIU

Egmont Group of Financial Intelligence Units FIU zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Zielsetzung der Egmont Group ist die Förderung der Zusammenarbeit und Austausch zwischen den 164 einzelnen nationalen FIUs. Dadurch soll die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung optimiert werden.

Hier äußert sich die neue Vorsitzende  der Egmont Group
Frau VERBEEK-KUSTERS über das FIU in Deutschland :
Egmont-group-raises-concern-over-raid-on-german-fiu

Ähnliches Foto
Bei der Egmont Group handelt es sich um ein informellen
Zusammenschluss von nationalen Financial Intelligence Units (FIU) zu einem internationalen agierenden Netzwerks. Das erste Treffen der nationalen FIUs 1995 fand im Egmont-Arenberg-Palast in Brüssel. Hieraus resultiert auch der Name. Seit 2008  wechselte das Sekretariat der Egmont Group nach Toronto in Kanada. 

Die Egmont-Gruppe der Financial Intelligence Units besteht seit 2013 aus insgesamt 132 Mitglieder. Diese sind nachfolgend aufgelistet:
Mehr…

AufgabenDie Zielsetzung der Egmont Group ist die Förderung der Zusammenarbeit und Austausch zwischen den einzelnen nationalen FIUs. Dadurch soll die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung optimiert werden.

Gegenseitige Unterstützung erfolgt in folgenden Punkten:

  • Informationsaustausch auf internationalen Ebene
  • Steigerung der Effektivität
  • Erfahrungsaustausch unter den einzelnen FIU – bspw. Personalaustausch, Ausbildung, u.a.
  • Einheitliche sichere Kommunikationsmedien, z.B. Egmont Secure Web (ESW)
  • Unterstützung von operativen Einsätzen, ggf. staatenübergreifend
  • Unterstützung der operativen Autonomie der FIU

    Geldwäsche! Wo den?
    Die Politik sieht jahrelang nichts, hört nichts und sagt nichts!

Droht nach Corona der Finanzcrash?

phoenix plus: Nach Jahren der schwarzen Null wird Deutschland in diesem Jahr Kredite in Rekordhöhe aufnehmen, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Auch die Europäische Union plant ein gigantisches Wiederaufbauprogramm. Schulden statt Einnahmen. Eine riskante Wette auf die Zukunft. Kommt nach den Corona-Milliarden der Inflationsschock? Wann werden Staatsschulden gefährlich und wer wird die Schuldenlast tragen?

In Frankfurt am Main, dem Bankenzentrum Europas, spricht phoenix-Reporter Klaus Weidmann mit drei Fachleuten aus der Finanzwelt: dem ehemaligen Investmentbanker Rainer Voss, der heute eine Finanzwende fordert, der Börsenjournalistin Valerie Haller, sowie Prof. Volker Wieland, Ökonom am Institute for Financial Stability der Goethe-Universität Frankfurt / Main und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Ihre Themen: die Stabilität unseres Finanzsystems, die Rolle der Notenbanken, Gewinner und Verlierer der Corona-Krise sowie der Blick nach China angesichts der finanziellen Verflechtungen weltweit.

Cum-Ex-Skandal: Sie dürfen die Beute behalten!

Umstrittenes „Lex Cum-Ex“ Geld ist wohl in vielen Fällen weg.

Von Parlamentariern und Öffentlichkeit unbemerkt hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das weitreichende Folgen im Cum-Ex-Skandal haben könnte – nach Recherchen von WDR und SZ könnten Milliarden verloren gehen.

Massimo Bognanni berichtet: Bundesfinanzminister Olaf Scholz zeigt sich gern entschlossen im Kampf gegen den milliardenschweren Steuerbetrug Cum-Ex. Mit neuen Gesetzen, so die Schlagzeilen Mitte Juni, trete der Sozialdemokrat die Flucht nach vorne an. Kurz darauf ließ Scholz den Worten Taten folgen. Eigentlich war das zweite Corona-Steuerhilfegesetz dazu gedacht, die Wirtschaft in Zeiten der Pandemie zu stützen.

Doch das Scholz-Ministerium brachte darin auch neue Bestimmungen auf den Weg, die manche als „Lex Cum-Ex“ bezeichnen – etwa den neuen Paragraph 375a in Deutschlands „Steuergrundgesetz“, der Abgabenordnung. Die neue Bestimmung soll es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Cum-Ex-Beute von Banken und anderen Beteiligten nach einer Verurteilung einzuziehen. Und zwar auch dann noch, wenn die Fälle steuerlich bereits verjährt sind. Bislang war diese Frage nicht klar geregelt – und hochumstritten.

Auch Experten merkten nichts

So gut der neue Paragraph wohl gemeint war, so schwerwiegende Folgen dürfte seine konkrete Ausgestaltung jetzt haben. Nach Recherchen von WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) bewirkt das neue Gesetz in vielen Fälle genau das Gegenteil. Milliarden an Steuergeldern, die sich Banker, Aktienhändler und Berater mit ihren Cum-Ex-Geschäften ergaunert haben, sind demnach verloren. Selbst, wenn die Täter verurteilt würden, dürften die beteiligten Finanzfirmen in diesen Fällen ihre Beute behalten: Steuergeld, das ihnen nicht zusteht.

Grund ist eine Einschränkung, die der Deutsche Bundestag ebenfalls mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet hat. Demnach gilt der neue Paragraf 375a gerade nicht für Altfälle, die steuerlich bereits verjährt sind.

Selbst beteiligten Finanz- und Rechtsexperten im Bundestag ist diese Feinheit durchgegangen – etwa dem finanzpolitischen Sprecher der Linkspartei, Fabio De Masi. „Das ist in dieser Hektik mit dieser Corona-Pandemie immer begründet worden mit „wir müssen jetzt schnell Abhilfe schaffen“.“ Mit dem Ergebnis ist der Oppositionspolitiker unzufrieden. De Masi hält es für „in hohem Maße unglaubwürdig“, wenn man einigen Banken nun Rechtssicherheit verschaffe, dass sie ihre kriminellen Cum-Ex-Erträge behalten können.

Finanzämter scheuen Prozessrisiko

Nach Angaben von Ermittlern, ist eine große Zahl der mutmaßlichen Betrügereien, die Anfang der 2000er-Jahre bis Ende 2011 auf Hochtouren liefen, steuerlich verjährt. Die Finanzämter hatten die komplexen-Aktienkreisgeschäfte nicht erkannt oder ihnen war die Rechtslage zu unsicher, um das Geld mit Haftungsbescheiden zurückzufordern und somit teure Rechtsstreitigkeiten mit Banken zu riskieren.

NRW-Justizminister Biesenbach will den möglichen Milliardenverlust nicht hinnehmen.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach will das nicht hinnehmen: „Ich halte es für unerträglich, wenn wir sagen, wir verurteilen zwar möglicherweise Personen zu Haftstrafen, aber das Geld ist weg, an das kommen wir nicht mehr ran. Hier muss eine Regelung gefunden werden, das können wir niemandem sonst erklären.“ Der CDU-Politiker fordert eine Diskussion darüber, wie auch Altfälle noch erfasst werden können. „Hier geht es um Beträge, bei denen auch die Ermittler davon ausgehen, dass sie in die Milliarden hineingehen“, so Biesenbach.

Ministerium verweist auf Rückwirkungsverbot

Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärt auf Anfrage, mit dem neuen Gesetz könnten noch nicht verjährte Taterträge nun länger eingezogen werden. Was bereits verjährte Fälle anbelangt, seien ihm die Hände gebunden. „Für bereits verjährte Steueransprüche ist eine Einziehung nicht zulässig“, hieß es aus dem Ministerium. Grund sei das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Rechtsstaatsprinzip.

Für belastende Gesetze gelte ein grundsätzliches Verbot einer Rückwirkung. Mit anderen Worten: Wer von einem Gesetz betroffen ist, muss darauf vertrauen können. Der Gesetzgeber darf deshalb normalerweise nicht rückwirkend die Regeln ändern.

Verfassungsrechtler sieht mögliche Lösung

Grundsätzlich habe das Bundesfinanzministerium recht, bestätigt der Verfassungsrechtler Simon Kempny von der Universität Bielefeld. Doch Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot seien durchaus möglich. Letztlich müsste das Bundesverfassungsgericht darüber richten. „Um die Frage zu entscheiden, ob Altfälle mit einbezogen werden dürfen, kommt es für das Bundesverfassungsgericht darauf an, ob der Gesetzgeber damit einen legitimen gesetzgeberischen Zweck verfolgt und für diesen Zweck die Einziehung der Altfälle erforderlich und verhältnismäßig ist“, so Kempny.

Der Universitätsprofessor sieht durchaus Chancen, dass das neue Gesetz auch ohne zeitliche Beschränkung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte. Warum das BMF nicht zumindest den Versuch unternimmt, ein solches Gesetz zu erlassen, kann er nicht nachvollziehen. Ein Vertrauen darauf, Vermögensvorteile aus strafbaren Cum-Ex-Geschäften behalten zu dürfen, sei verfassungsrechtlich nicht schutzwürdig. Der Gesetzgeber verzichte ohne juristische Not auf ein Stück politische Wirkmacht.

„Das Verfassungsgericht kann seine Rechtsprechung zum Vertrauensschutz nur weiterentwickeln, wenn man ihm Fälle gibt“, erklärt Kempny. „Wenn der Gesetzgeber aus vorauseilender Sorge eine Gesetzesänderung unterlässt oder zusammenstreicht, kommt es aber erst gar nicht dazu.“

NRW-Justizminister hofft auf Karlsruhe

NRW-Justizminster Biesenbach sieht das ähnlich: „Wir haben hier eine Steuerhinterziehungsindustrie erlebt und erleben sie noch, die immer komplett darauf aus war, zu verschleiern und zu verdecken. Und wir erleben auch heute noch, dass die betroffenen Banken und Institute überhaupt nicht kooperationsbereit sind. Hier herrscht ein so überbordendes Allgemeininteresse, dass es aus meiner Sicht angemessen ist, sich über die Rückwirkung hinwegzusetzen.“ Am Ende müsse das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.

Offenbar ist man inzwischen auch beim BMF nicht ausnahmslos glücklich mit der Neuregelung. Zumindest kündigte das Scholz-Ministerium gegenüber WDR und SZ an, sich eng mit dem Bundesjustizministerium abzustimmen, um eine mögliche Verbesserung bei den Altfällen zu erzielen. Das Haus betont: „Für die Bundesregierung ist es von großer Wichtigkeit, dass die Taten aufgeklärt, die Täter bestraft und Taterträge entzogen werden.“
Tagesschau.de
Süddeutsche.de
Neues Gesetz hilft Betrügern /N-TV

Bundestag.de/leichte Sprache/Was macht der Bundestag/Gesetzgebung
Die Abgeordneten machen die Gesetze.

Bafin im Fokus der EU-Finanzaufsicht ESMA

Wirecard-Skandal: EU-Finanzaufsicht ESMA nimmt Rolle der Bafin unter die Lupe

Die europäische Finanzaufsicht Esma hat bereits 2017 Mängel im deutschen Kontrollsystem angeprangert. Nun will sie ein Gutachten zum Fall Wirecard erstellen.

Die europäische Finanzaufsicht Esma will die Rolle der deutschen Aufsichtsbehörden im Wirecard-Skandal kritisch hinterfragen. Die in Paris angesiedelte Behörde werde dazu bis zum 30. Oktober ein Gutachten erstellten, kündigte die Esma am Mittwoch an.

Sie will beleuchten, welche aufsichtlichen Maßnahmen die Finanzaufsicht Bafin und die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Vorfeld der Wirecard-Pleite mit Blick auf die Finanzberichterstattung ergriffen haben. Ein von der Bafin 2019 verhängtes Leerverkaufsverbot von Wirecard-Aktien ist dagegen nicht Teil der Überprüfung.

„Eine hohe Qualität in der Finanzberichterstattung ist entscheidend, damit Investoren Vertrauen in die Kapitalmärkte haben“, erklärte die Esma. „Der Kollaps von Wirecard hat dieses Vertrauen geschwächt. Deshalb ist es notwendig, die Vorgänge auszuwerten, um zu helfen, das Vertrauen der Investoren wiederherzustellen.“

Bei ihrer Untersuchung prüft die Esma, ob Bafin und DPR sich im Wirecard-Fall an EU-Richtlinien zur Kontrolle von transparenter Finanzberichterstattung gehalten haben. Die Esma hat daran offenbar Zweifel. Denn sie veröffentlichte parallel auch bisher als vertraulich eingestufte Dokumente, die belegen, dass die Esma bereits 2017 auf Schwächen im deutschen Kontrollsystem hingewiesen hat.

Die Esma kritisierte dabei unter anderem die Herangehensweise von DPR und Bafin sowie die Zusammenarbeit beider Institutionen. Die Bafin verfolge bei Bilanzierungsthemen häufig einen „legalistischen Ansatz“ und habe höhere Hürden als andere Behörden, schreibt die Esma. Deshalb schrecke die Bafin möglicherweise davor zurück, Fehler anzuprangern, „wenn das Risiko besteht, dass ein Gericht anders entscheiden könnte“.

Bankenverband verteidigt Bafin

Wirecard hatte im Juni eingeräumt, dass 1,9 Milliarden Euro, die das Unternehmen auf Treuhänderkonten verbucht hatte, sehr wahrscheinlich nicht existieren. Inzwischen hat der Dax-Konzern Insolvenz angemeldet.

Den Aufsichtsbehörden waren die Unregelmäßigkeiten jahrelang nicht aufgefallen. In Deutschland untersucht bisher in einer ersten Stufe die DPR Verdachtsfälle, erst in der zweiten Stufe wird die Bafin aktiv. Da dieses Modell im Wirecard-Skandal nicht funktionierte, hat die Bundesregierung den Vertrag mit der DPR gekündigt. Finanzminister Olaf Scholz hat zudem angekündigt, die Bafin aufzurüsten.

Der Privatbankenverband BdB findet das richtig. Bei der Wirecard-Gruppe seien die Zugriffsmöglichkeiten der Bafin „sehr beschränkt“ gewesen, da die Behörde nur die Wirecard Bank direkt beaufsichtigte, sagt BdB-Hauptgeschäftsführer Christian Ossig.

Aus Sicht von Gerhard Schick, dem Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, sollten international tätige Zahlungsdienstleister künftig – wie Großbanken – von europäischen Behörden kontrolliert werden. „Ein Aufseher, der mit unterschiedlichen Unternehmen dieser Größenordnung zu tun hat, hätte vermutlich früher gemerkt, dass bei Wirecard etwas nicht stimmen kann – etwa die hohen Margen oder der Umstand, dass Wirecard im Ausland so stark auf Treuhänder zurückgriff“, sagt Schick.

Auch der BdB ist offen für eine europäische Aufsicht von komplexen Zahlungsdienstleistern, nicht jedoch von kleinen, national tätigen Nischenanbietern. Insgesamt hat Hauptgeschäftsführer Ossig den Eindruck, dass die Bafin gerade im Vergleich zu Aufsichtsbehörden in anderen europäischen Ländern einen guten Job macht. „Die Bafin ist in keiner Weise so schlecht, wie sie im Moment von dem einen oder anderen Kommentator dargestellt wird.“

Esma unterstützte Leerverkaufsverbot

Die EU-Kommission hatte die Esma Ende Juni aufgefordert, den Wirecard-Skandal und mögliche Versäumnisse der deutschen Aufsichtsbehörden zu untersuchen. Nach der Fertigstellung ihres Gutachtens will die Esma Empfehlungen für Verbesserungen unterbreiten.

Pikant an der Prüfung ist, dass die Esma selbst im Februar 2019 ein von der Bafin verhängtes Leerverkaufsverbot von Wirecard-Aktien unterstützt hat. Diese Notfallmaßnahme sei „zweckmäßig, notwendig und verhältnismäßig, um auf die bestehende Bedrohung des Marktvertrauens in Deutschland zu reagieren“, erklärte die Esma damals.

Viele Experten haben deshalb Zweifel, ob die Esma die richtige Institution ist, um die Arbeit der Bafin zu überprüfen. „Die Esma muss im Alltag mit Behörden wie der Bafin auch kooperieren, so dass gewisse Abhängigkeitsverhältnisse herrschen“, betont Finanzwende-Vorstand Schick. „Eine Untersuchung durch eine unabhängigere Behörde wie den Rechnungshof hätte ich sinnvoller gefunden.“

Bafin-Chef Felix Hufeld hat Versäumnisse seine Behörde im Wirecard-Skandal eingeräumt. „Viele private und öffentliche Institutionen, inklusive meiner eigenen, waren nicht effektiv genug, um so etwas zu verhindern“, sagte er Mitte Juni.

Intensiv diskutiert wird seitdem darüber, warum die Bafin Wirecard nicht als Zahlungsdienstleister eingestuft hat, sondern als Technologieunternehmen. Dies führte nämlich dazu, dass die Bafin Wirecard weniger streng kontrollieren konnte. Direkten Zugriff hatte die Behörde bis zuletzt lediglich auf die Tochter Wirecard Bank.

Diese hat die Bafin in den vergangenen Jahren in mehreren Sonderprüfungen intensiv durchleuchtet. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Finanzexperten Danyal Bayaz hervor. Im Sommer 2017 überprüfte die Bafin das Risikomanagement im Kreditgeschäft. Im Geldwäschebereich gab es 2010 eine Sonderprüfung inklusive einer Nachprüfung im Jahr darauf sowie eine weitere Sonderprüfung im Jahr 2019.

Die Sonderprüfungen der Jahre 2017 und 2019 waren bislang noch nicht bekannt. Laut dem Branchendienst „Finanz-Szene“, der zuerst darüber berichtet hatte, erwähnte Bafin-Chef Hufeld diese Sonderprüfungen bei seinem letzten Auftritt vor dem Finanzausschuss des Bundestags nicht. Aus Sicht von Schick zeigt dies, „dass man sich bei der Aufklärung des Wirecard-Skandals auf die derzeitige Spitze der Bafin nicht verlassen kann“.

Finanzkreisen zufolge handelte es sich bei den Untersuchungen 2017 und 2019 allerdings nicht um „anlassbezogene“ Prüfungen, bei denen die Bafin gezielt Hinweisen über Missstände nachgeht, sondern um routinemäßige Untersuchungen. Gravierende Missstände deckten die Kontrolleure dabei nicht auf. „Es handelte sich um Prüfungen ohne besonders schwerwiegende Feststellungen“, sagte eine Bafin-Sprecherin.
ESMA to assess German financial reporting system following Wirecard collapsen / PDFBaFin von Kostas Koufogiorgos | Wirtschaft Cartoon | TOONPOOL

BaFin @Kostas Koufogiorgos

WEF sieht Chance für 395 Millionen neue Arbeitsplätze

Report sieht Chance für 395 Millionen neue Arbeitsplätze.

GENF (dpa-AFX) – Wenn Staat und Wirtschaft nach der verheerenden Coronavirus-Pandemie die Weichen auf nachhaltige Entwicklung stellen, können bis 2030 rund 395 Millionen neue Jobs geschaffen werden. Zu diesem Schluss kommt die Stiftung Weltwirtschaftsforum WEF in einer am Mittwoch veröffentlichten Studie. Mit Geschäftsideen, die der Natur erste Priorität einräumen, könnten Geschäfte im Wert von gut zehn Billionen US-Dollar (8,77 Bio Euro) realisiert werden – so viel, wie Regierungen in aller Welt zur Stützung in ihre Volkswirtschaften gepumpt haben.

Das Forum nennt Beispiele, wo solche Lösungen schon hohen Mehrwert geschaffen haben: In Indonesien habe der Einsatz von Satellitenbildern und Sensoren in der Landwirtschaft Erträge um durchschnittlich 60 Prozent erhöht. Die Renaturierung von Küsten in Vietnam mit Mangroven habe das Einkommen der Küstenbewohner mehr als verdoppelt. „Wir können unsere Nahrungsmittelressourcen schonen, unsere Infrastruktur besser nutzen und neue Energiequellen anzapfen, indem wir Lösungen suchen, die positiv für die Natur sind“, sagte Akanksha Khatri, Hauptautorin des Berichts.

Ideen sind unter anderem, dass Menschen anders essen, vor allem mehr Obst und Gemüse. Heute kämen 75 Prozent der Nahrungsmittel von nur zwölf Pflanzen und fünf Tierarten, heißt es in dem Bericht. Jede Sekunde werde auf der Welt ein Müllauto voll mit Textilien verbrannt oder auf Mülldeponien geladen. Besseres Recycling könne 148 Millionen Tonnen Textilabfall bis 2030 einsparen. Grüne Dächer, mehr LED-Lampen und bessere Isolierung könnten Milliarden einsparen und gleichzeitig neue Märkte für diese grünen Produkte schaffen. Bessere Bergbaumethoden könnten den Wasserverbrauch um 75 Prozent senken.Bio-Lebensmittel - BZfE

Bewusst Hinweise auf Geldwäsche vorenthalten?

Verdacht auf Strafvereitelung Ermittler gehen gegen Zoll-Spezialeinheit vor.

Ermittler durchsuchen Anti-Geldwäsche-Einheit des Zoll.

In Köln haben Ermittler Räumlichkeiten der Einheit des Zolls zur Bekämpfung von Geldwäsche durchsucht.

Dies teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück mit und bestätigte damit einen Bericht des „Spiegel“. Es gehe um den Verdacht auf Strafvereitelung im Amt, sagte ein Sprecher der Behörde. Die sogenannte „Financial Intelligence Unit“ habe möglicherweise Hinweise von Banken auf Geldwäsche zu spät oder gar nicht an Polizei und Justiz weitergeleitet. Ermittelt werde gegen unbekannt, hieß es weiter.

Nach Informationen des „Spiegel“ geht es um insgesamt 1,7 Millionen Euro aus möglichen illegalen Geschäften. Sie wurden über dutzende Konten bei drei deutschen Banken in afrikanische Staaten weitergeleitet.

Haben Zöllner der Polizei bewusst Hinweise auf Geldwäsche vorenthalten? Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt deswegen. Nach SPIEGEL-Informationen wurden nun die Büros der Behörde durchsucht.

Von Jörg Diehl und Ansgar Siemens berichten: Es ist der vorläufige Höhepunkt in der an Peinlichkeiten nicht armen Geschichte der Zoll-Spezialeinheit zur Bekämpfung der Geldwäsche: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück lässt seit Dienstagmorgen die Räume der Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln durchsuchen. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigte, begann die Razzia gegen acht Uhr, etwa zehn Beamte der Osnabrücker Polizei sind im Einsatz.

Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren, das seit Februar läuft. Es richtet sich gegen namentlich nicht benannte Verantwortliche der FIU. Es besteht der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt. Laut Durchsuchungsbeschluss soll die FIU zwischen Mitte 2018 und Anfang 2020 acht Geldwäscheverdachtsmeldungen nicht ordnungsgemäß an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet haben. Über Dutzende dubioser Konten bei drei deutschen Banken wurden daher insgesamt 1,7 Millionen Euro in afrikanische Staaten weitergeleitet. Die Geldinstitute hatten den Verdacht, dass die transferierten Gelder aus illegalen Geschäften stammen könnten, dem Zoll gemeldet. Doch der gab die Informationen wohl nicht oder erst sehr spät an Polizei und Justiz weiter.
Tausende Geldwäscheverdachtsfälle?

Der Vorwurf lautet nun, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht eingreifen konnten, weil sie nicht rechtzeitig von den heiklen Transaktionen erfuhren. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren von Amts wegen eingeleitet, nachdem die zuständigen Ermittler der Polizei Osnabrück die Fälle in einem Auswertebericht aufgelistet hatten. In den Büros des Zolls suchen die Fahnder an diesem Dienstagmorgen nach Hinweisen, weshalb der Informationsfluss damals stockte.

„Ich fürchte“, sagt Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, „dass solche Ermittlungen Tausende Geldwäscheverdachtsfälle ans Tageslicht bringen könnten, die Straftaten enthielten und von der FIU in die Ablage verbannt wurden.“ Es könnte auf diese Weise offenbar werden, „wie viel schmutziges Geld uns durch die Lappen ging“. Ermittlungsverfahren seien „am Ende der wohl einzige Weg, um sämtliche Missstände bei der FIU aufzudecken und zu beheben“, so Fiedler.
Heftige Kritik an der Einheit des Zolls

Denn die mutmaßliche FIU-Panne, der die Osnabrücker Ermittler nun nachgehen, ist kein Einzelfall. Bereits im Frühjahr hatten die Justizministerien von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern Brandbriefe an das Bundesfinanzministerium geschickt, dem die FIU untersteht. In den Schreiben, die dem SPIEGEL vorliegen, üben die Juristen heftige Kritik an der Einheit des Zolls. Sie arbeite immer noch viel zu langsam, heißt es, und gebe wohl Hinweise auf Straftaten nicht an die Ermittler weiter – allen Beteuerungen aus der Vergangenheit zum Trotz. Hochrangige Zöllner hatten versichert, bald werde ihre Arbeit besser.

Gerade in der Coronakrise, so das Münchner Ministerium, seien aber Tipps der Banken an die FIU, dass Unterstützungsleistungen unrechtmäßig bezogen worden sein könnten, „zum Teil erst mit vier Wochen Verzögerung an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet“ worden. „Für die Sicherung der auf dem Konto liegenden Gelder ist es dann häufig zu spät.“
Fachleute hatten immer wieder gewarnt

Das Bundesfinanzministerium hatte in der Vergangenheit einräumen müssen, dass die Spezialeinheit höchstdringliche Verdachtsfälle liegen gelassen hatte. Darunter waren auch Verdachtsmeldungen von Banken auf Terrorfinanzierung, wie der SPIEGEL und der Bayerische Rundfunk herausfanden. Der Zoll sprach damals von „unvorhergesehenen Dysfunktionalitäten“, dabei waren sie alles andere als unvorhergesehen. Fachleute hatten genau vor diesen Problemen immer wieder gewarnt.

Zudem ergaben Recherchen des SPIEGEL, wie unzufrieden Polizei und Justiz mit der Arbeit des Zolls sind. In einem internen Bericht trug das Bundeskriminalamt (BKA) die Erfahrungen aller Landeskriminalämter mit der FIU zusammen. Die Landesbehörden sind für die Ermittlungen in den Fällen zuständig, die die FIU ihnen weitergibt. Das Dokument, im Herbst 2018 erstellt, listete auf zwölf Seiten Mängel und Versäumnisse der Zoll-Einheit auf.

Demnach waren die Berichte der FIU, die an Polizei und Staatsanwaltschaften gingen, häufig unvollständig, fehlerhaft und insgesamt nutzlos. „Inhaltliche Analysen von Sachverhalten und Umsätzen sind kaum vorhanden“, stand in dem BKA-Papier. Auch aus dem Thüringer Landeskriminalamt wurde schon 2018 vernichtende Kritik an der FIU laut. Damals hieß es, aus dem Chaos sei „ein erhebliches Risiko für die innere Sicherheit“ erwachsen.

Die FIU war im Sommer 2017 gegen die Bedenken vieler Fachleute vom BKA zum Zoll überführt worden. Verantwortlich dafür war der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die Truppe war mit ihrer Aufgabe vom ersten Moment an überfordert, ihr fehlte es an Sachkunde, Personal, Ausstattung, Informationen. Trotzdem sind sämtliche Geldinstitute in Deutschland verpflichtet, der FIU auffällige Kontobewegungen zu melden. Deutschland gilt als Paradies für Kriminelle, die Bargeld aus krummen Geschäften legalisieren wollen.

Mögliche Strafvereitelung Durchsuchungen bei der Zoll-Spezialeinheit FIU
Ermittler gehen gegen die Financial Intelligence Unit vor, die Geldwäsche bekämpfen soll. Ihr Verdacht wiegt schwer: Hat die FIU kriminelle Machenschaften gedeckt?….Handelsblatt.com

Geldwäsche-Bekämpfung:Ermittler durchsuchen Zollbehörde…Süddeutsche Zeitung

Schweizer Aktien: Alles verloren!

Finanzkompetenz oder „Financial Literacy“. Verbessern Sie Ihr Finanzwissen. Finanzwissen im Brennpunkt Prof. Dr. Heri. Fintool.

Einzeltitel zahlen keine Risikoprämie. M.a.W.: Selber schuld!

Harm Bengen
www.w-t-w.org/en/harm-bengen/