- Die Verfassungsrichter in Karlsruhe weisen Klagen gegen ein Anleihenkaufprogramm der EZB zurück.
- Die in Frankfurt angesiedelte Zentralbank hatte 2012 angekündigt, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen, um den Euro zu retten.
- Die Richter entschieden nun, dass sie damit nicht ihr Mandat überschritten hat, nannten aber Bedingungen für ein solches Vorgehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen das sogenannte Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank EZB abgewiesen, seine Durchführung aber unter Bedingungen gestellt. Die EZB darf also im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihenkäufe stützen.
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der Europaeischen Zentralbank erfolglos