BKA: Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2015

Im Bundeskriminalamt BKA Wiesbaden haben Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und BKA-Präsident Holger Münch das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität OK*  2015 vorgestellt.

Bundesminister Dr. de Maizière betont die hohe Bedeutung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität: „Bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode entscheidend vorangekommen. Das betrifft vor allem das Gesetz zur Vermögensabschöpfung. Gemeinsam mit den Ländern haben wir mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle beim BKA die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität besser aufgestellt. Erste Erfolge dieses koordinierten Vorgehens werden wir hoffentlich nächstes Jahr sehen können.“

OK-Gruppierungen sind professionell, kommunizieren verschlüsselt oder anonymisiert und agieren international. Das macht die OK zu einem sich ständig wandelnden Kriminalitätsphänomen. wesentliche Instrumente zur OK-Bekämpfung sind Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung.

„Zentral für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in all ihren Formen ist das Mittel der Vermögensabschöpfung. Denn bei der Organisierten Kriminalität geht es im Kern darum, viel Geld zu verdienen. Deswegen treffen wir gerade diese Kriminellen empfindlich, wenn wir genau hier ansetzen und ihnen ihre Beute abnehmen. Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung haben wir den Einsatz dieses Instrumentes deutlich erleichtert: Vermögen unklarer Herkunft kann künftig eingezogen werden, auch wenn die konkrete Straftat, aus der die Gelder gewonnen wurden, nicht nachweisbar ist. Das ist ein wichtiger Schritt, um der Organisierten Kriminalität ihren Boden, die finanziellen Ressourcen zu entziehen.“

 Der Bundesinnenminister erklärte: „Nur wenn wir an die finanzielle Basis der OK rankommen, entziehen wir ihr nachhaltig den Boden und ihre Attraktivität. Im Koalitionsvertrag haben wir ehrgeizige Ziele zur Geldwäschebekämpfung und bei der Vermögensabschöpfung gesetzt.“

Vermögen unklarer Herkunft kann eingezogen werden, auch wenn die konkrete Straftat, aus der die Gelder gewonnen wurden, nicht nachweisbar ist. Das ist ein wichtiger Schritt, um der Organisierten Kriminalität ihren Boden, die finanziellen Ressourcen zu entziehen.“  bka.de

*OK Organisierte Kriminalität

Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig

  • unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
  • unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel
    oder
  • unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.

    Harm Bengen www.w-t-w.org/en/harm-bengen www.harmbengen.de

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