Bitcoin und die Steuererklärung

Für viele Bitcoin-Nutzer sind Steuern derzeit kein Thema. Steuer Dartboard
Denn wer als Privatperson Bitcoins kauft und sie über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hält, zahlt ähnlich wie bei Gold keine Steuern auf die Wertsteigerung.

Gregor Schulmeister berichtet: Auch Online-Händler, die Bitcoin als Zahlungsmittel zulassen, diese jedoch über einen Zahlungsdienstleister wie BitPay sofort in Euro umtauschen, müssen keine zusätzlichen Steuern zahlen. Sie akzeptieren Bitcoin als Zahlungsmittel, besitzen aber zu keinem Zeitpunkt Bitcoin. Dies kann für sie große Vorteile haben. Denn die Internetwährung Bitcoin kann genutzt werden, um beliebig große Geldmengen quer durch die Welt zu versenden.

Zudem fallen bei Bitcoin-Überweisungen nur minimale Gebühren an. Im Gegensatz zu Kreditkarten gibt es kein Betrugsrisiko, sagte kürzlich im Interview Oliver Flaskämper, Chef von Bitcoin Deutschland. Charge-Backs etwa sind ausgeschlossen. Wer seine Bitcoin geschäftlich nutzt und sie nicht sofort in Euro umwandelt, der muss laut deutschem Recht Steuern auf den Spekulationsgewinn zahlen. Und eben dafür gibt es ab diesem Jahr die Steuererklärungssoftware des Berliner Start-ups Coyno…..

Welche Steuern sind es denn, die in Deutschland im Zusammenhang mit Bitcoin fällig sind?

Bei Privatperson, die Bitcoins verkaufen oder mit Bitcoins bezahlen, handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte. Dazu gibt es einschlägige Stellungnahmen des Finanzministeriums. Das heißt, man handelt wie mit Autos oder mit Gemälden. Wenn ich Bitcoins in einem Zeitraum von einem Jahr wieder verkaufe, muss ich auf den Gewinn Steuern zahlen. Wenn ich die Bitcoins länger als ein Jahr halte, kann ich sie steuerfrei veräußern. Der Gewinn wird dem Einkommen hinzugerechnet, ich muss also Einkommenssteuer darauf zahlen. Es handelt sich also nicht etwa um 25 Prozent Kapitalertragssteuer, sondern um Einkommenssteuer, die im Zusammenhang mit Bitcoin gezahlt wird. Soviel zu Privatpersonen.

Bei Händlern gelten andere Vorschriften. Es kommt immer auf die Rechtsform an, aber prinzipiell gilt: Auch ein Händler muss die Veräußerungsgewinne ähnlich wie bei Aktien seinen Gewinnen hinzurechnen. Hier ist es allerdings unerheblich, wie lange er die Bitcoins gehalten hat. Der Händler muss den Spekulationsgewinn in jedem Fall ausweisen.

Das Problem ist, dass manche Händler vielleicht 10.000 Mal am Tag kleinere Eurobeträge überwiesen bekommen. Hier ist die Zuordnung dann sehr komplex und eigentlich nicht per Hand sondern nur automatisiert lösbar. So etwas hält Händler sonst davon ab, Bitcoin zu verwenden. Es wird wahrscheinlich bald eine Software geben, welche die tausenden Bitcoin-Transaktionen automatisch für die Steuererklärung aufbereitet….
Handel mit Bitcoin bringt Probleme fuer die Steuererklaerung

Dr. Jan Tomaschoff www.w-t-w.org/en/dr-jan-tomaschoff/

Dr. Jan Tomaschoff
www.w-t-w.org/en/dr-jan-tomaschoff/

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