Fehlbuchungsgebühr gekippt: Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Klausel gekippt, Grundsatzfrage bleibt ungeklärt.
Der Bundesgerichtshof hat Verbraucherrechte bei falsch gebuchten Bankeinzahlungen und -auszahlungen gestärkt. Das Gericht erklärte Klauseln, mit denen Banken auch für Fehlbuchungen Gebühren erheben dürfen, für unwirksam.
Eigentlich wurde erwartet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) eine Grundsatzfrage klärt – die Richter entschieden aber nur über eine spezielle Klausel.
In seinem Urteil kippte der BGH am Dienstagvormittag die Gebührenklausel einer Raiffeisenbank aus Bayern. Mit der Klausel seien auch solche Buchungen kostenpflichtig, die bei der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags anfielen, bemängelte der BGH am Dienstag. Das benachteilige die Kunden jedoch unangemessen und die Klausel sei damit unwirksam. (Az.: XI ZR 174/13)
BGH staerkt Rechte von Bankkunden
XI ZR 174:13