BGH keine Bankgebühr für Rücklastschriften

Der Bundesgerichtshof hat sich erneut auf die Seite der Kunden gestellt: Banken dürfen auch Geschäftsleuten nicht jede Buchung berechnen. Die Liste der unberechtigten Gebühren wird immer länger.

Der Bundesgerichtshof BGH machte in einer Grundsatzentscheidung deutlich, dass Banken auch bei Konten von Geschäftskunden nicht jede Buchung berechnen dürften. Die obersten Richter erklärten eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam
(Az.: XI ZR 434/14).
BGH verbietet Bankgebuehr für Ruecklastschriften
Bankgebühr

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