Bei fehlender Leistungsfähigkeit und gleichrangig unterhaltsberechtigten Personen kommt der Dreiteilungsgrundsatz zur Anwendung Veröffentlicht 7. Dezember 2012 am 620 × 413 in Bei fehlender Leistungsfähigkeit und gleichrangig unterhaltsberechtigten Personen kommt der Dreiteilungsgrundsatz zur Anwendung Bei fehlender Leistungsfähigkeit und gleichrangig unterhaltsberechtigten Personen kommt der Dreiteilungsgrundsatz zur Anwendung Bei fehlender Leistungsfähigkeit und gleichrangig unterhaltsberechtigten Personen kommt der Dreiteilungsgrundsatz zur Anwendung