Der Corona-Black-Monday: Anfang vom Ende?

Finanzkompetenz oder „Financial Literacy“. Verbessern Sie Ihr Finanzwissen. Finanzwissen im Brennpunkt Prof. Dr. Heri. Fintool.

Der gestrige Tag an den Aktienbörsen hat uns mal wieder erschaudern lassen. Ist das der Beginn einer länger andauernden Baisse? Und wenn ja, wie haben sich frühere Baissephasen abgespielt? Oder sind das gar Kaufkurse?

Das Coronavirus versetzt die Börse in Panik – Was jetzt zu tun ist
Die Ausbreitung des Coronavirus lähmt die Weltwirtschaft, an den Börsen fallen die Kurse. Eine überfällige Korrektur oder der Beginn eines Bärenmarkts?…Handelsblatt.com

Kränkelnder Bär  – Das Coronavirus versetzt die Märkte in Aufruhr. (Foto: Nigel Buchanan)


Coronavirus ist größtes Wirtschaftsrisiko seit der Finanzkrise

Weltwirtschaft – OECD Interim Economic Outlook

Das Coronavirus ist die größte Gefahr für die Weltwirtschaft seit der globalen Finanzkrise. Zu diesem Schluss kommt die OECD in ihrer aktuellen Konjunkturprognose. Das sich von China in andere Regionen der Welt ausbreitende Coronavirus hat großes menschliches Leid verursacht und zu wirtschaftlichen Brüchen geführt. Weitere Einschränkungen des Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sind absehbar und dürften zu einer Verschlechterung des Geschäfts- und Konsumklimas und einer Verlangsamung der Produktion führen. Der Interim Economic Outlook untersucht zwei Szenarien: Das erste geht von der denkbar günstigsten Entwicklung mit weitgehender Eindämmung des Virus aus. Das zweite Szenario beschreibt einen Dominoeffekt mit starker Weiterverbreitung des Virus. Mehr…

The world economy at risk

Wegmann
www.w-t-w.org/en/silvan-wegmann

Die Welt der Clans – Verbrechen, Macht und Ehre

ZDF INFO DOKU:
Die Machenschaften von kriminellen Clans alarmieren die Öffentlichkeit. Schleichend haben
Die Machenschaften von kriminellen Clans alarmieren die Öffentlichkeit. Schleichend haben Familienbanden eine Parallelwelt erschaffen, in der sie ihren Geschäften nachgehen und sich um den Rechtsstaat und das Gemeinwesen wenig scheren. Die Politik hat lange tatenlos zugeschaut und muss nun mit den Folgen leben: Familienclans, die kaum zu kontrollieren scheinen.

Berlin – Hochburg des organisierten Verbrechens
Seit Jahren sorgen die Straftaten arabischer Großfamilien immer wieder für Schlagzeilen, Berlin gilt als Hochburg des Verbrechens: Der spektakuläre Überfall auf das KaDeWe im Jahr 2014, der Diebstahl einer 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Bode-Museum im Jahr 2017, die Beschlagnahme Dutzender Berliner „Clan-Immobilien“ wegen des Verdachts der Geldwäsche im Herbst 2018.

Im Fokus der Ermittlungen: arabische Familienclans mit bis zu 1000 Mitgliedern. Nach Schätzungen der Polizei leben etwa 20 arabische Großfamilien in Berlin. Doch auch in Nordrhein-Westfalen und Bremen treiben sie ihr Unwesen. Meist in den 80er- und 90er-Jahren aus dem Bürgerkriegsland Libanon nach Deutschland gekommen, haben sich einige der Clans hierzulande zu einer festen Größe der Organisierten Kriminalität entwickelt.

Die Macht im Milieu
Sie verdienen an Drogen, Prostitution, Schutzgelderpressung und immer häufiger an spektakulären Raubzügen, bei denen sie Millionen erbeuten. Die Brutalität, mit der sie dabei vorgehen, haben sie zur Macht im Milieu werden lassen. Konflikte werden auf offener Straße mit Schusswaffen ausgetragen.

Doch auch kriminelle Familienclans aus Osteuropa haben Deutschland zum Einsatzgebiet für ihre krummen Geschäfte ausgewählt. Mit Betrügereien wie Schockanrufen oder dem sogenannten Enkeltrick ergaunern sie Millionen, während sie sich gegenüber dem Staat als mittellos ausgeben und Hartz IV kassieren.

Clan-Gesetze und familiärer Zusammenhalt
Tragisch: Der deutsche Staat hat dem Treiben lange tatenlos zugeschaut, die Politik das Problem ignoriert. Ermittlungen innerhalb der abgeschotteten Familienstrukturen sind äußerst schwer. Keiner packt aus, und Zeugen werden nicht selten bedroht und zum Schweigen gebracht. Clan-Gesetze und der familiäre Zusammenhalt stehen oftmals über Rechtsstaat und Grundgesetz. Polizei und Justiz scheinen machtlos gegen skrupellose Clans.

Dabei sind Familienclans nicht automatisch kriminell. Ganz im Gegenteil. Das Wort Clan stammt ursprünglich aus dem schottisch-gälischen Sprachgebrauch. Ursprünglich war ein Clan eine größere Familiengruppe in Schottland, die ein abgegrenztes Gebiet bewohnte und ihre Herkunft auf einen gemeinsamen Urahnen zurückführte. Der wohl weltweit bekannteste Clan lebt in den USA. Seit über 100 Jahren ziehen die Kennedys in den Vereinigten Staaten die Strippen, und mit John F. Kennedy schaffte es einer der ihren sogar bis ins Oval Office des Weißen Hauses…zdf.de

Mafia boss. Rich criminal killing people. Thug leader with sidekicks and whores. This wealthy mafioso have cronies and gangster group. Police caught the person. Corrupted policeman bribed for money.

Whistleblower Yasmine bezwang den Riesen

Wie Yasmine den Riesen bezwang: Yasmine Motarjemi kämpfte zehn Jahre lang gegen eines der grössten Unternehmen der Welt. Und gewann.
@yasminemotarjem
#metoobusiness

Philippe Reichen, Tagesanzeiger berichtet:  Aus ihrem Job gemobbt,eine IV-Bezügerin. Dann klagte sie. Zehn Jahre später gewinnt die ehemalige Kaderfrau Yasmine Motarjemi ihren aufsehenerregenden Prozess gegen Nestlé. Und weiss trotzdem nicht, ob sich das gelohnt hat.

Yasmine Motarjemi, hinter der 65-Jährigen liegt ein zehn Jahre dauernder Rechtsstreit, der schweizweit einmalig ist und vor wenigen Tagen vor dem Waadtländer Kantonsgericht eine überraschende Wende nahm.

2011 verklagte Yasmine Motarjemi ihren ehemaligen Arbeitgeber, den Nah- rungsmittelkonzern Nestlé mit Hauptsitz im Waadtländer Städtchen Vevey. Nicht irgendeine Firma also, sondern eines der zwanzig teuersten börsen- notierten Unternehmen der Welt. Ein Gigant unter Riesen. Yasmine Motarjemi warf dem Konzern vor, sie gegen das Mobbing ihres ehemaligen Vorgesetzten Roland S. nicht geschützt zu haben. Sie forderte einen symbolischen Franken Wiedergutmachung und über zwei Millionen Franken entgangene Lohnzahlungen. Der Fall sorgte international für Auf- sehen…Tagesanzeiger.ch / PDF  TA_Motarjemi

Whistleblower: Ex-Managerin von Nestlé wirft dem Konzern Mobbing vor«Ich habe 15 Jahre meines Lebens in einem Gefängnis voller Trauer verbracht.»
Yasmine Motarjemi. Ehemalige Nestlé-Kaderfrau

slanecartoon.com

Der wunderbare Waschsalon – Schwarzgeld in Deutschland

Jährlich werden in Deutschland rund 100 Milliarden Euro Schwarzgeld gewaschen – ein Geldwäscheparadies! Das Geld, das illegal erworben wurde, soll in den legalen Geldkreislauf eingebracht werden. Es stammt in der Regel aus Drogenhandel, Erpressung, illegalem Waffenhandel oder Prostitution. Über eine Vielzahl von Konten wird es hin und her überwiesen, geht an Strohleute und Briefkastenfirmen und landet oftmals im Immobilienmarkt. Betongold nennt man diese Investitionen, die den Wohnungsmarkt explodieren lassen. Erneut ist die Politik gefragt.

Finanzminister Olaf Scholz muss nicht nur mit einem unerwarteten Steuerüberschuss klarkommen, sondern auch Schwarzgeld bekämpfen. Und zwar so wirksam, dass die Möglichkeiten von Kryptowährungen erst gar keine neuen Schlupflöcher eröffnen. Reicht dafür das neue Anti-Geldwäschegesetz?

Autor: Redaktion Der Tag
Veröffentlicht am 17.01.20 um 18:00 Uhr
Quelle: © Hessischer Rundfunk

Podcast

Geldwaschen im Dunkeln
Cartoon:
Isabell Hemming
www.w-t-w.org/en/isabell-hemming

Whistleblower als Teil des Risikomanagements

Es braucht einen klaren gesetzlichen Schutz für Whistleblower.

Eine Kultur der Offenheit und Transparenz hilft mit, dass Unternehmen und die öffentliche Hand Risiken reduzieren und ihre Reputation schützen können.

Whistleblower sind die zentrale Quelle zur Aufdeckung von Missständen.

In Unternehmen sind Hinweisgeber bzw. Whistleblower der wichtigste Faktor für die Aufdeckung von Unregelmässigkeiten. Etwa zwei Drittel der erkannten Unregelmässigkeiten werden durch Hinweisgeber aufgedeckt. Die Hinweisgeber sind somit als Kontrollelement wichtiger als das Management und die externe sowie interne Revision zusammen. Hinweisgebersysteme sind denn auch nach internationalem Standard ein zentrales Element jedes Compliance-Managementsystems. Ohne wirksames Hinweisgebersystem und ohne real existierende Hinweisgeber und Meldungen befinden sich Unternehmen bezüglich möglicher schwerer Unregelmässigkeiten im Blindflug….NZZ.ch

FunFinance Expert Lilah:
Antikorruption Koordinatorin zur Korruptionsverhütung in Stadt und Gemeinden

Lilah zur Frage: “ Was ist Korruption?
Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Zielbereiche der Korruption sind neben Politik, Justiz, und Wirtschaft auch die öffentliche Verwaltung. Lilah als Anti-Korruptionsbeauftragte

Die Verwaltung ist der Anti-Korruptionsbeauftragten
gegenüber Auskunftspflichtig!

Geldwäscherichtlinie: wenig Licht und viel Schatten

Inkrafttreten der Fünften Geldwäscherichtlinie: In Deutschland herrscht wenig Licht und viel Schatten.

Sven Giegold (Mitglied des Europäischen Parlaments) berichtet:

„Bis Freitag, 10. Januar 2020, hatten die EU-Mitgliedstaaten Zeit, die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umzusetzen. In den letzten Jahre hatte ich bei den Reformen der EU-Geldwäschegesetzgebung viel durchgesetzt. In Deutschland trat das entsprechende Umsetzungsgesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft. Größte Neuerung ist die Öffnung des Transparenzregisters der wirtschaftlich Berechtigten für die breite Öffentlichkeit. Deutschland geht sogar über die europäischen Vorgaben hinaus und macht nicht nur die wirtschaftlich Berechtigten von inländischen Unternehmen, sondern auch jene von inländischen Stiftungen und Trusts für jedermann zugänglich. Sofern sie Immobilien in Deutschland besitzen, müssen auch ausländische Vereinigungen ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister hinterlegen. Insgesamt beseitigt die jüngste Gesetzesreform jedoch nicht die grundsätzlichen Schwächen in der deutschen Geldwäschebekämpfung.

Nach wissenschaftlichen Schätzungen werden über 100 Milliarden Euro krimineller Gelder jährlich in Deutschland gewaschen. Nur ein winziger Bruchteil wird entdeckt und beschlagnahmt. Die mangelnde Bekämpfung von Geldwäsche ermöglicht Kriminalität und untergräbt die soziale Marktwirtschaft, etwa wenn Kriminelle im Markt als Unternehmenseigentümer oder Vermieter auftreten.

Ziel der europäischen Richtlinie ist es, den Missbrauch des Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dazu gehört seit der Dritten Geldwäscherichtlinie (in Kraft seit dem 15. Dezember 2007) insbesondere die Einrichtung einer zentralen Meldestelle (engl. Financial Intelligence Unit, kurz FIU) zur Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Konkret verpflichtet die Richtlinie von den Mitgliedstaaten, die zentralen Meldestellen mit angemessenen finanziellen, personellen und technischen Mitteln auszustatten, so dass sie ihre Aufgaben wirksam erfüllen können. Doch deutsche Medien berichteten zuletzt immer wieder über die eingeschränkte Funktionsweise der deutschen FIU, die ein Sicherheitsrisiko für Deutschland und die gesamte EU darstellt. Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter und der Bund deutscher Kriminalbeamter kritisierten mehrfach die Qualität der von der FIU erstellten Analyseberichte und die teilweise krassen Verzögerungen bei der Weiterleitung von Verdachtsmeldungen. Seit Deutschland im Sommer 2017 die Verantwortung für seine Geldwäsche-Meldestelle vom Bundeskriminalamt auf die Generaldirektion Zoll übertrug, wurde die Situation noch schlimmer. So wird die endgültige Personalausstattung laut interner Planung der FIU erst 2027 erreicht werden. Die jetzigen Mitarbeiter stammen oft aus anderen Bereichen und haben oft wenig bis keine Erfahrung im Erkennen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der FIU fehlt der notwendige unmittelbare Zugriff auf Polizeidaten zur Analyse von Verdachtsmeldungen. Durch das neue Gesetz wird der Datenzugriff zwar erleichtert, doch bleibt der Informationsaustausch bürokratisch und kompliziert. Die Strafverfolgungsbehörden wiederum können auf die Verdachtsmeldungen bei der FIU nicht elektronisch zugreifen, sondern erhalten die Informationen nur per E-Mail oder sogar in Papierform. Inzwischen sitzt die FIU auf mehr als 50.000 weitgehend unbearbeiteten Verdachtsfällen, die unzureichend qualifizierte Mitarbeiter einmalig gesichtet und dann ins “Monitoring” geschoben haben, wo sie auf Weiterbearbeitung warten. Viele Straftaten werden von der FIU nicht erkannt, Täter in der Folge nicht ermittelt und Vermögen nicht abgeschöpft. Im schlimmsten Fall wird Terrorfinanzierung nicht vereitelt und es kommt zu einem Anschlag.

Die Bundesregierung hat die umfassende Reform der deutschen Geldwäscheabwehr bei der Umsetzung der Fünften Geldwäscherichtlinie nicht genutzt, um die Missstände bei der deutschen FIU zu beseitigen. Solange die FIU europarechtswidrig nicht über die nötigen finanziellen, personellen und technischen Mittel verfügt, muss die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten.

Doch obwohl am 10. Januar 2020 die Umsetzungsfrist für die Fünfte Geldwäscherichtlinie endet, ist die EU-Kommission noch immer beschäftigt mit der Prüfung der korrekten Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie. Bei der vorigen Prüfung der Vollständigkeit der notifizierten nationalen Umsetzungsgesetze hatte die EU-Kommission bei allen 28 Mitgliedstaaten Mängel identifiziert. Für Deutschland hatte die Kommission kritisiert, dass es keine Maßnahme notifiziert hatte, die der FIU “zeitnahen Zugang” zu den Informationen über wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen, Stiftungen und Trusts erlaubte. Deutschland hat den entsprechenden Rechtstext inzwischen nachgereicht, so dass das Verfahren gegen Deutschland zur Vollständigkeit der Umsetzung eingestellt wurde. Insgesamt wurden von den 28 Vertragsverletzungsverfahren zur Vollständigkeit der Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie inzwischen elf geschlossen, 17 sind weiter aktiv. Eine Übersicht der Vertragsverletzungsverfahren findet sich hier: ec.europa.eu

Die nächste Phase der Prüfung zur Korrektheit der Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie dauert noch an und es ist derzeit unklar, wann Ergebnisse vorliegen werden. Die EU-Kommission muss bei der Prüfung der korrekten Umsetzung der Geldwäscherichtlinie einen Zahn zulegen. Es kann nicht sein, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fünften Geldwäscherichtlinie noch nicht einmal die Prüfung der Korrektheit der nationalen Umsetzungsgesetze der Vierten Geldwäscherichtlinie abgeschlossen ist.

Ein wichtiges Instrument für die Prävention und Ermittlung von Geldwäsche ist das seit Ende 2017 existierende Transparenzregister, das die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Stiftungen und Trusts beinhaltet: www.transparenzregister.de

In der Vergangenheit war dieses Register nur für Behörden sowie für Menschen mit einem berechtigten Interesse zugänglich. Nun wird das Transparenzregister für die breite Öffentlichkeit geöffnet, nachdem sich die Zivilgesellschaft, Journalisten und auch wir Grünen dafür eingesetzt hatten. Allerdings ist der Zugang mit unnötigen Hürden verbunden. Weil für jedes Dokument Gebühren erhoben werden, können Recherchen bei verschachtelten Gesellschaftsstrukturen schnell teuer werden. Zudem mangelt es dem Transparenzregister an Benutzerfreundlichkeit, weil die Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten nicht in einem leicht zugänglichen und verarbeitbarem Format bereitstehen. Größtes Problem ist jedoch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister. Auch nach Änderungen durch das Umsetzungsgesetz zur Fünften Geldwäscherichtlinie ist nämlich die Gefahr der Eigentümerverschleierung durch Zwischenschaltung von komplexen Beteiligungsketten ohne wirtschaftlichen Zweck nicht gebannt. Zwar wurde in der Gesetzesnovelle klargestellt, dass Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten entlang der Beteiligungskette ermitteln und ans Register melden müssen. Die Gesellschaften jedoch müssen nur von jenen Anteilseigner die wirtschaftlich Berechtigten erfragen, die ihnen bekannt sind und auch nur “in angemessenem Umfang”. Damit besteht keine harte Nachforschungspflicht seitens der mitteilungspflichtigen Gesellschaften. Ohne positive Kenntnis über die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten wird ein fiktiver wirtschaftlich Berechtigter zur Erfüllung der Mitteilungspflicht erfasst, z.B. ein Geschäftsführer. Statt eines Strohmanns sollten in einem ernsthaften Transparenzregister aber nur echte wirtschaftlich Berechtigte eingetragen werden. Das Bundesverwaltungsamt ist damit beauftragt, die Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten einer jeden zur Registrierung im Transparenzregister verpflichteten Vereinigung zu prüfen. In der Praxis jedoch laufen Suchanfragen noch regelmäßig ins Leere. Das Bundesverwaltungsamt sollte angesichts der schieren Menge an registrierten Vereinigungen deshalb unbedingt mehr Ressourcen in die Überprüfung der Daten aufwenden. Ein falsches oder unvollständiges Transparenzregister hilft uns im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht weiter. Deshalb sollten auch die Sanktionen für Falsch- und Nichtmeldungen wirtschaftlich Berechtigter abschreckend sein. Laut Bußgeldkatalog des Bundesverwaltungsamts wird derzeit eine einmalige Falschmeldung aber nur mit gerade einmal 200 Euro geahndet, die Nichtmeldung kostet 500 Euro. Nur bei vorsätzlichen und wiederholten Verstößen sowie für große Unternehmen werden höhere Bußgelder fällig, maximal 1 Million Euro.

Ein besonders hohes Risiko für Geldwäsche in Deutschland birgt der Immobiliensektor, wie die Bundesregierung selbst mehrfach eingeräumt hat. Mit schwachen Kontrollen, hoher Intransparenz und satten Renditen bieten die boomenden Immobilienmärkte in deutschen Großstädten ideale Voraussetzungen für internationale Geldwäsche. Die Fünfte Geldwäscherichtlinie verlangt nun von den Mitgliedstaaten, dass die zentralen Meldestellen und zuständigen Behörden Zugang zu Informationen haben, “die die zeitnahe Identifizierung” der Eigentümer von inländischen Immobilien erlauben. Das war ein grüner Verhandlungserfolg bei der Reform der EU-Geldwäscherichtlinie. Deutschland will dieser Verpflichtung durch den Aufbau eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs nachkommen: Grundbuch.eu/

Doch das Projekt wurde nicht rechtzeitig zur am 10. Januar 2020 endenden Umsetzungsfrist abgeschlossen und das Datum der Fertigstellung ist weiter unklar. So bekommt beispielsweise die Polizei nach wie vor ihre Information zu einer bestimmten Person, in dem sie eine Anfrage an alle Katasterämter stellt. In den meisten Amtsgerichtsbezirken sind die Grundbücher zwar inzwischen digitalisiert. Was jedoch fehlt, ist eine einheitliche Schnittstelle mit der die einzelnen Grundbücher verbunden und bundesweite Suchanfragen möglich werden. Mit manuellen Anfragen an einzelne Behörden erfüllt Deutschland nicht die europäische Verpflichtung, Immobilieneigentümer zeitnah identifizieren zu können. Solange es kein bundesweites elektronisches Grundbuch gibt, kämpfen Ermittler mit stumpfen Waffen gegen Geldwäsche im Immobiliensektor.

Letztlich muss sich die deutsche Geldwäscheabwehr auch daran messen lassen, ob alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz angemessen und wirksam beaufsichtigt werden. Kredit-, und Finanzinstitute reichen zwar die meisten Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ein, doch nutzt die BaFin bei deutschen Banken ihre Auskunftsrechte und Sanktionsmöglichkeiten zu wenig aus: Finanzwende.de

Spektakuläre Geldwäschefälle wie Danske Bank unter Beteiligung von Banken in mehreren europäischen Ländern zeigen zudem, dass bei grenzüberschreitenden Geschäften die Aufsicht in der Bankenunion unzureichend ist. Unbefriedigend niedrig ist außerdem die Anzahl an Geldwäsche-Verdachtsmeldungen aus dem Nichtfinanzsektor. 2018 kamen von den insgesamt abgegebenen 77.252 Verdachtsmeldungen gerade einmal 597 aus dem Nicht-Finanzsektor. Angesichts der Beteiligung von Immobilienmaklern, Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an Geldwäschegeschäften wie sie beispielsweise die Panama Papers ans Tageslicht brachten, muss die Selbstbeaufsichtigung freier Berufe überdacht werden. Immerhin brachte die letzte Gesetzesnovelle eine Verschärfung der Pflichten für Notare bei der Beurkundung von Immobiliengeschäften. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie verbietet nun Notaren die Beurkundung von Geschäften, bei denen der wirtschaftlich Berechtigte unbekannt ist. Zudem werden Notare unter bestimmten Fällen von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit und zur Abgabe einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung verpflichtet, selbst wenn sie nicht positive Kenntnis über, sondern nur einen Verdacht auf Geldwäsche ihres Mandanten haben.

Die Kontrolle des Nicht-Finanzsektors, für den die Bundesländer zuständig sind, muss auch personell dringend verbessert werden. Insgesamt waren in den 16 Bundesländern 2018 laut Bundesfinanzministerium nur 238 Vollzeitstellen für die Aufsicht von Immobilienmaklern, Notaren, Automobilhändlern und anderen Verpflichteten des Nicht-Finanzsektors abgestellt. Damit ist eine effektive Aufsicht nicht zu machen und erfüllt nicht die Vorgaben der Geldwäscherichtlinie. Wir Grünen bleiben hier im Europaparlament am Ball, damit Deutschland endlich konsequent gegen Finanzkriminalität vorgeht!“

Insolvenzen in Deutschland

Auswertung von Kreditversicherer mehr Insolvenzen großer Unternehmen in Deutschland. Euler Hermes Insolvenzradar

Gerry Weber, Thomas Cook, Germania oder Senvion: Dieses Jahr sind hierzulande besonders viele große Unternehmen pleitegegangen. Laut einer Auswertung für die ersten neun Monate hat sich die Zahl fast verdoppelt.

Die Fluggesellschaft Germania, die Modefirma Gerry Weber, das Windanlagenunternehmen Senvion, der Autozulieferer Eisenmann, Loewe, Kettler Freizeit GmbH, Beate Uhse …

Gerade für große und namhafte Unternehmen ist 2019 ein extremes Pleitejahr! Die Kreditversicherung Euler Hermes zählte bisher 27 Insolvenzen von deutschen Firmen mit mehr als 50 Millionen Euro Umsatz – allein in den ersten neun Monaten.Das sei ein Anstieg um 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2018: 19 Pleiten).

Und es wird nicht besser: Auch das vierte Quartal lasse mit der Insolvenz von Thomas Cook und dem Schutzschirmverfahren von Condor eine Fortsetzung des Trends erwarten.Dass es 2019 besonders die Schwergewichte erwischt, macht eine weitere Zahl deutlich: Der durchschnittliche Umsatz der insolventen Großunternehmen liegt den Berechnungen von Euler Hermes zufolge bislang bei 339 Millionen Euro: 81 Prozent mehr als im Vorjahr.

Mehr Insolvenzen großer Unternehmen in Deutschland/ Der Spiegel

Harm Bengen
www.w-t-w.org/en/harm-bengen/

Deutschland blockiert wieder Steuertransparenz in der EU!

Bittere Niederlage für Steuergerechtigkeit: Deutschland mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Finanzminister Scholz verhindern im EU-Ministerrat Mehrheit für Steuertransparenz von Großunternehmen. Kein “public country-by-country-reporting” ….
Bittere Niederlage für Steuergerechtigkeit

In Brüssel wurde über Steuertransparenz für Großunternehmen (CBCR) entschieden. Es wäre ein Meilenstein für die Steuergerechtigkeit! Aber die Bundesregierung hat sich enthalten und damit zusammen mit Steueroasen diesen Fortschritt wieder verhindert …#Steuertransparenz

Schon Schäuble und jetzt Finanzminister Scholz, wollen das Steuergeheimnis bewahren und auch nicht wirklich die Geldwäsche bekämpfen.

Ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sollte für mehr Transparenz in der Steuerpolitik sorgen, indem Unternehmen ihre Daten aufgeschlüsselt nach Staaten vorlegen müssen.

Finanzminister Scholz befürwortet zwar diese Berichterstattungspflicht, will aber nicht, dass die Informationen veröffentlicht werden – und blockiert somit den Gesetzesvorschlag erneut, wie interne Dokumente zeigen. Bereits im Juni vergangenen Jahres war eine Entscheidung vertagt worden, weil Deutschland einen sogenannten Prüfvorbehalt eingelegt hatte…Deutschland steht auf der Bremse

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister, sorgen Sie für Steuertransparenz von Großunternehmen und Steuergerechtigkeit!   greens-efa.eu/de/cbcr

Deutschland muss sich endlich für mehr Steuertransparenz einsetzen…Transparency

Abstimmungsverhalten am 28. 11.2019 bei der Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit

Dafür: Spanien, Dänemark, Italien, Niederlande, Rumänien, Belgien, Frankreich, Portugal, Griechenland, Litauen, Slovakei, Polen, Bulgarien

Enthaltung: Deutschland

Dagegen: Luxemburg, Lettland, Slovenien, Zypern, Irland, Estland, Österreich, Schweden, Tschechien, Ungarn, Malta, Kroatien

Design Rachel Gold
www.w-t-w.org/en/rachel-gold

 

Deutschland ist ein Paradies für Finanzkriminalität

Es geht um etwa 100 Milliarden Euro schmutziges Geld, das Jahr für Jahr in Deutschland gewaschen wird. Die Party steigt in Betongold. Ölscheichs und Oligarchen kaufen ganze Hochhäuser und treiben die Mieten in die Höhe. Das neue Geldwäschegesetz deckt die Tarnfirmen nicht auf. Apple hat versucht, über das Kanzleramt das Gesetz zu stoppen, um die Sparkassen von seinen iPhones auszusperren…Fabio De Masi