Immer mehr Geldwäsche-Verdachtsfälle in Deutschland

Die Zahl der Verdachtsfälle auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland ist stark gestiegen.Das geht aus dem Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU) für 2019 hervor, der dem Berliner „Tagesspiegel“ vorab vorliegt. Nach der Aufstellung der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes erhöhte sich die Zahl der Meldungen binnen Jahresfrist um fast 50 Prozent auf 114 914 Verdachtsfälle – ein Rekord. Darin enthalten sind dem Bericht zufolge insgesamt 355 000 verdächtige Transaktionen.

Immobiliensektor als Einfallstor für dubiose GeschäfteDie FIU hatte bereits in ihrem Jahresbericht 2018 eine „extreme Anfälligkeit“ des Immobilienmarktes für dubiose Geschäfte beklagt – und große Probleme, Kriminellen hier auf die Schliche zu kommen. Seit Jahren gibt es immer wieder Hinweise darauf, dass der Immobiliensektor ein Einfallstor auch für kriminelle Clans ist, um über den Kauf von Immobilien Gelder zu waschen.

Behörden können Problem kaum verfolgen„Ein Problem für uns ist, dass die Verfolgungskultur bei Geldwäsche in Deutschland traditionell nicht hoch entwickelt ist“, sagte FIU-Chef Christof Schulte dem „Tagesspiegel“. Von den Meldungen entfielen 98 Prozent auf den Finanzsektor, vor allem Banken und Finanzdienstleister. Allerdings erhöhte sich die Zahl der Meldungen aus dem „Nichtfinanzsektor“ von knapp 600 auf mehr als 1500. Darunter fallen neben Notaren, Immobilienmaklern und Anwälten auch die Veranstalter von Glücksspielen….

Geldwäschexperte Andreas Frank /AML CFT im Interview

faz
Tagesschau.de
Zoll.de/Pressemitteilungen

Forderungen an Regierung für umfassenden Schutz von Hinweisgebern

Transparency International und andere Organisationen fordern von der Bundesregierung einen weitreichenden Schutz von Hinweisgebern. Diese seien „entscheidend für die Aufdeckung von Missständen und Korruption“, heißt es in einem offenen Brief von Transparency Deutschland, dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, Reporter ohne Grenzen, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter, dem Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik und dem Whistleblower-Netzwerk…..Handelsblatt.com

Offener Brief an die Bundesregierung –
EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz sinnvoll umsetzen
Umsetzung EU Richtlinie

RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
CELEX 32019L1937 DE

 Whistleblower @Andy Marlette

Whistleblower @Andy Marlette

Gesichtsverlust für Deutschlands Ansehen in der Welt

Mögliche Strafvereitelung Durchsuchungen bei der Zoll-Spezialeinheit FIU

Ermittler gehen gegen die Financial Intelligence Unit vor, die Geldwäsche bekämpfen soll. Ihr Verdacht wiegt schwer: Hat die FIU kriminelle Machenschaften gedeckt?…Handelsblatt.com

Das ist eine sicherheitspolitische Katastrophe für die der Bundesfinanzminister die Verantwortung trägt, warnte seit Jahren der Geldwäschexperte Andreas Frank. Der Finanzausschuss wurde von ihm stets über die Zustände informiert und dringend ermahnt die Missständen bei der Geldwäsche Bekämpfung und der FIU zu beseitigen. Finanzminister Scholz ist wie sein Vorgänger Schäuble aller Informationen und Wahrnungen zum Trotz stets untätig geblieben. Die Geldwäscherichtlinien werden nicht umgesetzt.

Geldwäsche- Experten finden trotz besseren Wissens seit Jahren kein Gehör bei der Bundesregierung.

„Deswegen ist es jetzt an der Zeit, dass das Parlament die Missstände selbst aufarbeitet. Ein Untersuchungsausschuss dürfte dabei zu einer „schmerzhaften Enthüllung der desolaten Geldwäschebekämpfung in Deutschland“ führen. Das bedeute nicht nur einen Gesichtsverlust für Deutschlands Ansehen in der Welt, sondern belaste auch den Finanzstandort Deutschland, da saubere Investoren ihr Geld ungern in Geldwäscheparadiese steckten“, sagt der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand.
Mögliche Strafvereitelung
Durchsuchungen bei der Zoll Spezialeinhait FIU

Egmont Group of Financial Intelligence Units FIU zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Zielsetzung der Egmont Group ist die Förderung der Zusammenarbeit und Austausch zwischen den 164 einzelnen nationalen FIUs. Dadurch soll die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung optimiert werden.

Hier äußert sich die neue Vorsitzende  der Egmont Group
Frau VERBEEK-KUSTERS über das FIU in Deutschland :
Egmont-group-raises-concern-over-raid-on-german-fiu

Ähnliches Foto
Bei der Egmont Group handelt es sich um ein informellen
Zusammenschluss von nationalen Financial Intelligence Units (FIU) zu einem internationalen agierenden Netzwerks. Das erste Treffen der nationalen FIUs 1995 fand im Egmont-Arenberg-Palast in Brüssel. Hieraus resultiert auch der Name. Seit 2008  wechselte das Sekretariat der Egmont Group nach Toronto in Kanada. 

Die Egmont-Gruppe der Financial Intelligence Units besteht seit 2013 aus insgesamt 132 Mitglieder. Diese sind nachfolgend aufgelistet:
Mehr…

AufgabenDie Zielsetzung der Egmont Group ist die Förderung der Zusammenarbeit und Austausch zwischen den einzelnen nationalen FIUs. Dadurch soll die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung optimiert werden.

Gegenseitige Unterstützung erfolgt in folgenden Punkten:

  • Informationsaustausch auf internationalen Ebene
  • Steigerung der Effektivität
  • Erfahrungsaustausch unter den einzelnen FIU – bspw. Personalaustausch, Ausbildung, u.a.
  • Einheitliche sichere Kommunikationsmedien, z.B. Egmont Secure Web (ESW)
  • Unterstützung von operativen Einsätzen, ggf. staatenübergreifend
  • Unterstützung der operativen Autonomie der FIU

    Geldwäsche! Wo den?
    Die Politik sieht jahrelang nichts, hört nichts und sagt nichts!

Cum-Ex-Skandal: Sie dürfen die Beute behalten!

Umstrittenes „Lex Cum-Ex“ Geld ist wohl in vielen Fällen weg.

Von Parlamentariern und Öffentlichkeit unbemerkt hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das weitreichende Folgen im Cum-Ex-Skandal haben könnte – nach Recherchen von WDR und SZ könnten Milliarden verloren gehen.

Massimo Bognanni berichtet: Bundesfinanzminister Olaf Scholz zeigt sich gern entschlossen im Kampf gegen den milliardenschweren Steuerbetrug Cum-Ex. Mit neuen Gesetzen, so die Schlagzeilen Mitte Juni, trete der Sozialdemokrat die Flucht nach vorne an. Kurz darauf ließ Scholz den Worten Taten folgen. Eigentlich war das zweite Corona-Steuerhilfegesetz dazu gedacht, die Wirtschaft in Zeiten der Pandemie zu stützen.

Doch das Scholz-Ministerium brachte darin auch neue Bestimmungen auf den Weg, die manche als „Lex Cum-Ex“ bezeichnen – etwa den neuen Paragraph 375a in Deutschlands „Steuergrundgesetz“, der Abgabenordnung. Die neue Bestimmung soll es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Cum-Ex-Beute von Banken und anderen Beteiligten nach einer Verurteilung einzuziehen. Und zwar auch dann noch, wenn die Fälle steuerlich bereits verjährt sind. Bislang war diese Frage nicht klar geregelt – und hochumstritten.

Auch Experten merkten nichts

So gut der neue Paragraph wohl gemeint war, so schwerwiegende Folgen dürfte seine konkrete Ausgestaltung jetzt haben. Nach Recherchen von WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) bewirkt das neue Gesetz in vielen Fälle genau das Gegenteil. Milliarden an Steuergeldern, die sich Banker, Aktienhändler und Berater mit ihren Cum-Ex-Geschäften ergaunert haben, sind demnach verloren. Selbst, wenn die Täter verurteilt würden, dürften die beteiligten Finanzfirmen in diesen Fällen ihre Beute behalten: Steuergeld, das ihnen nicht zusteht.

Grund ist eine Einschränkung, die der Deutsche Bundestag ebenfalls mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet hat. Demnach gilt der neue Paragraf 375a gerade nicht für Altfälle, die steuerlich bereits verjährt sind.

Selbst beteiligten Finanz- und Rechtsexperten im Bundestag ist diese Feinheit durchgegangen – etwa dem finanzpolitischen Sprecher der Linkspartei, Fabio De Masi. „Das ist in dieser Hektik mit dieser Corona-Pandemie immer begründet worden mit „wir müssen jetzt schnell Abhilfe schaffen“.“ Mit dem Ergebnis ist der Oppositionspolitiker unzufrieden. De Masi hält es für „in hohem Maße unglaubwürdig“, wenn man einigen Banken nun Rechtssicherheit verschaffe, dass sie ihre kriminellen Cum-Ex-Erträge behalten können.

Finanzämter scheuen Prozessrisiko

Nach Angaben von Ermittlern, ist eine große Zahl der mutmaßlichen Betrügereien, die Anfang der 2000er-Jahre bis Ende 2011 auf Hochtouren liefen, steuerlich verjährt. Die Finanzämter hatten die komplexen-Aktienkreisgeschäfte nicht erkannt oder ihnen war die Rechtslage zu unsicher, um das Geld mit Haftungsbescheiden zurückzufordern und somit teure Rechtsstreitigkeiten mit Banken zu riskieren.

NRW-Justizminister Biesenbach will den möglichen Milliardenverlust nicht hinnehmen.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach will das nicht hinnehmen: „Ich halte es für unerträglich, wenn wir sagen, wir verurteilen zwar möglicherweise Personen zu Haftstrafen, aber das Geld ist weg, an das kommen wir nicht mehr ran. Hier muss eine Regelung gefunden werden, das können wir niemandem sonst erklären.“ Der CDU-Politiker fordert eine Diskussion darüber, wie auch Altfälle noch erfasst werden können. „Hier geht es um Beträge, bei denen auch die Ermittler davon ausgehen, dass sie in die Milliarden hineingehen“, so Biesenbach.

Ministerium verweist auf Rückwirkungsverbot

Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärt auf Anfrage, mit dem neuen Gesetz könnten noch nicht verjährte Taterträge nun länger eingezogen werden. Was bereits verjährte Fälle anbelangt, seien ihm die Hände gebunden. „Für bereits verjährte Steueransprüche ist eine Einziehung nicht zulässig“, hieß es aus dem Ministerium. Grund sei das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Rechtsstaatsprinzip.

Für belastende Gesetze gelte ein grundsätzliches Verbot einer Rückwirkung. Mit anderen Worten: Wer von einem Gesetz betroffen ist, muss darauf vertrauen können. Der Gesetzgeber darf deshalb normalerweise nicht rückwirkend die Regeln ändern.

Verfassungsrechtler sieht mögliche Lösung

Grundsätzlich habe das Bundesfinanzministerium recht, bestätigt der Verfassungsrechtler Simon Kempny von der Universität Bielefeld. Doch Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot seien durchaus möglich. Letztlich müsste das Bundesverfassungsgericht darüber richten. „Um die Frage zu entscheiden, ob Altfälle mit einbezogen werden dürfen, kommt es für das Bundesverfassungsgericht darauf an, ob der Gesetzgeber damit einen legitimen gesetzgeberischen Zweck verfolgt und für diesen Zweck die Einziehung der Altfälle erforderlich und verhältnismäßig ist“, so Kempny.

Der Universitätsprofessor sieht durchaus Chancen, dass das neue Gesetz auch ohne zeitliche Beschränkung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte. Warum das BMF nicht zumindest den Versuch unternimmt, ein solches Gesetz zu erlassen, kann er nicht nachvollziehen. Ein Vertrauen darauf, Vermögensvorteile aus strafbaren Cum-Ex-Geschäften behalten zu dürfen, sei verfassungsrechtlich nicht schutzwürdig. Der Gesetzgeber verzichte ohne juristische Not auf ein Stück politische Wirkmacht.

„Das Verfassungsgericht kann seine Rechtsprechung zum Vertrauensschutz nur weiterentwickeln, wenn man ihm Fälle gibt“, erklärt Kempny. „Wenn der Gesetzgeber aus vorauseilender Sorge eine Gesetzesänderung unterlässt oder zusammenstreicht, kommt es aber erst gar nicht dazu.“

NRW-Justizminister hofft auf Karlsruhe

NRW-Justizminster Biesenbach sieht das ähnlich: „Wir haben hier eine Steuerhinterziehungsindustrie erlebt und erleben sie noch, die immer komplett darauf aus war, zu verschleiern und zu verdecken. Und wir erleben auch heute noch, dass die betroffenen Banken und Institute überhaupt nicht kooperationsbereit sind. Hier herrscht ein so überbordendes Allgemeininteresse, dass es aus meiner Sicht angemessen ist, sich über die Rückwirkung hinwegzusetzen.“ Am Ende müsse das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.

Offenbar ist man inzwischen auch beim BMF nicht ausnahmslos glücklich mit der Neuregelung. Zumindest kündigte das Scholz-Ministerium gegenüber WDR und SZ an, sich eng mit dem Bundesjustizministerium abzustimmen, um eine mögliche Verbesserung bei den Altfällen zu erzielen. Das Haus betont: „Für die Bundesregierung ist es von großer Wichtigkeit, dass die Taten aufgeklärt, die Täter bestraft und Taterträge entzogen werden.“
Tagesschau.de
Süddeutsche.de
Neues Gesetz hilft Betrügern /N-TV

Bundestag.de/leichte Sprache/Was macht der Bundestag/Gesetzgebung
Die Abgeordneten machen die Gesetze.

WEF sieht Chance für 395 Millionen neue Arbeitsplätze

Report sieht Chance für 395 Millionen neue Arbeitsplätze.

GENF (dpa-AFX) – Wenn Staat und Wirtschaft nach der verheerenden Coronavirus-Pandemie die Weichen auf nachhaltige Entwicklung stellen, können bis 2030 rund 395 Millionen neue Jobs geschaffen werden. Zu diesem Schluss kommt die Stiftung Weltwirtschaftsforum WEF in einer am Mittwoch veröffentlichten Studie. Mit Geschäftsideen, die der Natur erste Priorität einräumen, könnten Geschäfte im Wert von gut zehn Billionen US-Dollar (8,77 Bio Euro) realisiert werden – so viel, wie Regierungen in aller Welt zur Stützung in ihre Volkswirtschaften gepumpt haben.

Das Forum nennt Beispiele, wo solche Lösungen schon hohen Mehrwert geschaffen haben: In Indonesien habe der Einsatz von Satellitenbildern und Sensoren in der Landwirtschaft Erträge um durchschnittlich 60 Prozent erhöht. Die Renaturierung von Küsten in Vietnam mit Mangroven habe das Einkommen der Küstenbewohner mehr als verdoppelt. „Wir können unsere Nahrungsmittelressourcen schonen, unsere Infrastruktur besser nutzen und neue Energiequellen anzapfen, indem wir Lösungen suchen, die positiv für die Natur sind“, sagte Akanksha Khatri, Hauptautorin des Berichts.

Ideen sind unter anderem, dass Menschen anders essen, vor allem mehr Obst und Gemüse. Heute kämen 75 Prozent der Nahrungsmittel von nur zwölf Pflanzen und fünf Tierarten, heißt es in dem Bericht. Jede Sekunde werde auf der Welt ein Müllauto voll mit Textilien verbrannt oder auf Mülldeponien geladen. Besseres Recycling könne 148 Millionen Tonnen Textilabfall bis 2030 einsparen. Grüne Dächer, mehr LED-Lampen und bessere Isolierung könnten Milliarden einsparen und gleichzeitig neue Märkte für diese grünen Produkte schaffen. Bessere Bergbaumethoden könnten den Wasserverbrauch um 75 Prozent senken.Bio-Lebensmittel - BZfE

Wenn Geld versickert durch Vetternwirtschaft

Markus Zydra berichtet: Im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie übernimmt die Europäische Investitions- bank (EIB) künftig eine wichtige Rolle. Sie rückt damit stärker ins öffentliche Be- wusstsein. Bislang dürften viele Bürger kaum etwas über das Kreditinstitut mit Sitz in Luxemburg gewusst haben, das in Europa und weltweit Infrastruktur- und Klimaschutzprojekte finanziert.

Die EIB hat in der Vergangenheit auch zwei portugiesischen Unternehmen Geld geliehen, an denen Isabel dos Santos betei- ligt war. Die Bank bestätigte vor einigen Wochen entsprechende Informationen der Süddeutschen Zeitung. Die angolanische Justiz hatte Anfang des Jahres gegen die Tochter des ehemaligen angolanischen Präsidenten José Eduardo dos Santos An- klage wegen Betrugs und Geldwäsche erho- ben. Dieser hatte Angola, das zu den ärms- ten und korruptesten Ländern der Welt ge- hört, von 1979 bis 2017 autokratisch re- giert. Die EU-Bank, eine der größten För- derbanken der Welt, vergab von 2014 an im Rahmen verschiedener Projekte Darle- hen im Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro an die portugiesische Geschäftsbank BPI und das Medienunternehmen NOS – an beiden Firmen war Isabel dos Santos mit einem größeren Anteil beteiligt. BPI reichte die Mittel als Kredit an kleine und mittelständische Firmen in dem südeuro- päischen Land aus; NOS konnte mit den Krediten das Breitbandnetz in Portugal ausbauen.

Zu oft können Herrschaftseliten Förderkredite abzweigen und auf geheime Konten überweisen….EIB SZ / Wenn Geld versickert
Superreiche Frauen in Afrika

„Herr Präsident, ich dachte, dass all die Millionen von Dollars, für unsere Ausbildung , gegen Aids und Hilfe für unsere Familien ihre Pflanzen zu bewässern ist.“
-Cartoon- Derek Easterby
www.w-t-w.org/en/cartoon/derek-easterby

Die Geheimnisse der Russenmafia

Zunehmend entwickelt sich Deutschland zu einem lukrativen Ziel für die Verbrecherbanden der Russenmafia. Dabei bedient sich die organisierte russische Kriminalität brutaler Methoden.

Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter, sagt: „Wenn wir die Geldwäsche bekämpfen würde, hätten wir gar keine Clanbildung in Deutschland.“

Die Geheimnisse der Russenmafia

Zunehmend entwickelt sich Deutschland zu einem lukrativen Ziel für die Verbrecherbanden der Russenmafia. …zdf.de/dokumentation

Was können wir in unseren Städten und Gemeinden dagegen tun.

Empfehlungen des Deutscher Städtetages und der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche in unseren Städten und Gemeinden umsetzen. Unabhängige Antikorruptionsbeauftragte einsetzen.

FunFinance Expert Lilah als  Antikorruptionsbeauftragte:
Antikorruption Koordinatorin zur Korruptionsverhütung in Stadt und Gemeinden

Lilah zur Frage: “ Was ist Korruption?
Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Zielbereiche der Korruption sind neben Politik, Justiz, und Wirtschaft auch die öffentliche Verwaltung. Lilah als Anti-Korruptionsbeauftragte

Organisierte Kriminalität – Geht uns alle an!

 

Staatsanwalt: „Man muss dem Weg des Geldes verfolgen“

Mafia? Nein Danke! berichtet:  „In einem der größten Mafiaprozesse in Deutschland urteilte jüngst das Landgericht Konstanz. Im Interview erläutert der Oberstaatsanwalt Joachim Speiermann die Hintergründe des Prozesses und warum häufig der Satz „Mafia, das interessiert uns nicht“ fiel.

Herr Dr. Speiermann, Sie haben kürzlich einen der größten Mafiaprozesse in Deutschland abgeschlossen und – zugespitzt formuliert – hat es kaum jemand mitbekommen. Wie fühlt sich das für Sie an?

Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir in Corona-Zeiten leben. Die letzten Verhandlungstage sind daher nicht so stark besucht worden. Überhaupt, nach 100 Verhandlungstagen lässt das Interesse spürbar nach.

Der Vorsitzende Richter sprach von einem „Mafia-Verfahren, das keines war“ und er sagte auch, dass es ihn nicht interessiert, ob jemand zur Mafia gehöre, weil das nach deutschem Recht nicht relevant sei. Heißt das, dass die deutsche Justiz blind ist für das Thema Mafia?

So direkt will ich das nicht sagen, aber ich bin über diese Aussage auch etwas verwundert gewesen. Das Verfahren hatte seinen Beginn in einer Information der amerikanischen Anti-Drogenbehörde DEA an die Italiener. Wir wurden dann informiert, weil Beteiligte in unserem Bezirk wohnten. Wir haben im Rahmen der Ermittlungen eindeutige Erkenntnisse gewonnen, dass dieses Verfahren Mafia-Bezüge hat. Dies wurde dann auch im Prozess durch Zeugenaussagen bestätigt. Sicherlich können wir in Deutschland nicht im Einzelnen feststellen, wer ein Mafia-Mitglied ist und wer nicht. Aber so ein großer Drogenhandel ist nur möglich, wenn man die Hintermänner miteinbezieht. Und es hat mich schon ein Stück weit enttäuscht, dass das nicht passiert ist – man kann nicht nur rein tatbezogen arbeiten. Und auch für die Strafzumessung ist es ein Unterschied, ob eine Mafia-Gruppierung im Hintergrund steht. Das sollte die Kammer schon aufklären. Für mich symptomatisch war zu Beginn ein Satz des Vorsitzenden an den Chefermittler. ‚Bleiben Sie bitte an der Oberfläche‘, forderte der Richter ihn auf. Man wollte ihn wohl gar nicht umfassend berichten lassen. Außerdem fiel während der langen Hauptverhandlung leider mehrfach der Satz: „ Mafia, das interessiert uns nicht“.

Wie erklären Sie sich das?

Das ist generell die Tendenz von Gerichten. Es ist einfacher, an der Oberfläche zu bleiben. Es ist am einfachsten, nur Geständige zu verurteilen und nur wenn es schwierig wird, in die Tiefe zu gehen. Dieses Verfahren war am Anfang kein einfaches, mit etwa 20 Verteidigern, von allen Seiten wurde geschossen. Aber ich hätte schon schön gefunden, man hätte die italienischen Beziehungen da auch ausgeleuchtet. Die Kammer wollte jedoch am liebsten nur Rauschgift-Geschäfte aburteilen, die in Deutschland getätigt worden sind, und nicht Straftaten im Ausland wie etwa einen geplanten Raub auf einen Juwelier in Verona, der nur durch die Ermittlungen verhindert worden war.
Es wurde leider kein einziger Polizist aus Italien als Zeuge geladen und angehört, obwohl dort ja auch ermittelt wurde.

Sie sagten, die Hinterleute dieser Drogengeschäfte in Italien stammten aus dem Mafia-Umfeld. Macht es für sie einen Unterschied, wenn Sie Im Gericht Leute mit solchen Verbindungen vor sich haben?

Ja sicher, für die Strafzumessung ist das ein fundamentaler Unterschied. Ob sie einen Einzeltäter haben, es um Spontantaten geht oder organisierte Kriminalität. Wenn es dann Bezüge zur kalabrischen ’ndrangheta gibt oder zur sizilianischen Cosa Nostra, dann ist das ein entscheidender Punkt.

Und wie ist das für Sie persönlich, das sind ja keine Engelsbuben. Die Mafia-Organisationen haben viele Richter und Staatsanwälte, die ihre Arbeit taten, auf dem Gewissen.

Nachdem die Gruppe in Deutschland Schwierigkeiten mit dem Absatz hatte und das Geld nicht reinkam, haben wir im Verfahren ein Telefongespräch gehört. Da hieß es dann, man müsse das Gespräch bei der Cupola in Palermo suchen, der obersten Machtzentrale der Cosa Nostra.

Sie dachten aber nicht an Leute wie Giovanni Falcone Paolo Borsellino, die ermordet wurden wegen ihres Kampfes gegen die Mafia?

Nein, das nicht. Sicher sind mir diese Taten bekannt und ich bin beeindruckt. Ich weiß um die Hochachtung der Italiener vor diesen Kollegen. Wer in Italien zur Mafia arbeitet, arbeiten unter ganz andere Bedingungen als bei uns, auch heute noch, sagen die Kollegen.

Wie haben Sie die deutsche Polizei erlebt? Man hört ja manchmal den Vorwurf, man wolle nicht gegen die Mafia vorgehen.

Im Gegenteil, das Team hier war wahrscheinlich der Schlüssel zum Erfolg. Wir hatten einen sehr guten Polizeibeamten, einen Hauptkommissar, der beim LKA Ansprechpartner für italienische organisierte Kriminalität war und der über wahnsinnig gute Kontakte nach Italien verfügte. Den haben wir mit ins Boot geholt, er hat den direkten Kontakt zu Ermittlern in Palermo geknüpft. Dann kam ich in Kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt. Da hat man sich kennen- und schätzen gelernt. Nur so hat das Verfahren überhaupt funktioniert. Wir haben dann frühzeitig den direkten Informationsaustausch zwischen den Polizeien vereinbart. So erspart man sich den umständlichen Weg über Interpol oder die Polizei-Schiene. Die Verwertung lief dann natürlich ordnungsgemäß im Rahmen der Rechtshilfe. Es gab zwei Verfahren, sogenannte Spiegelverfahren: meines in Deutschland und das des Kollegen in Italien. Die jeweiligen Erkenntnisse wurden zeitnah ausgetauscht und man hat sich immer abgestimmt.

Bringt dieses Vorgehen auch Probleme?

Dieses Vorgehen kann schon Modell stehen. Es setzt aber voraus, dass man auf der Polizei-Seite die richtigen, motivierten Leute hat. Wenn von vorneherein Bedenkenträger dabei sind, dann funktioniert so etwas nicht. Wir haben hier ein relativ kleines Polizeipräsidium, das in Rottweil, das aber schon einige relativ große Verfahren zum Erfolg geführt hat. Ich denke, ähnliche Verfahren hat es zumindest hier in Baden-Württemberg nicht gegeben. Im Grunde genommen müssten solche Verfahren angesiedelt sein beim LKA. Nach Abschluss der Ermittlungen hat der damalige Leiter des Polizeipräsidiums Rottweil die Arbeit seines Teams beim BKA in einem Vortrag vorgestellt. Da waren die überrascht, sinngemäß kam rüber, das könnten sie beim BKA so nicht leisten. Das BKA selbst war aber nie im Boot und das Landeskriminalamt mit der Ausnahme dieses einen Polizeibeamten auch nicht. Die Ermittlungen haben sich später ausgeweitet auf den Stuttgarter Bereich und auf Abnehmer in Münster. Diese Verfahren sind abgegeben worden – nach Münster, das hat sehr gut geklappt. Dort kam es auch schon zu rechtskräftigen Verurteilungen. Das Verfahren in Stuttgart wurde bereits vor einiger Zeit übernommen. Zu einer Anklage kam es meines Wissens bisher nicht.

Ich habe gelesen, dass insgesamt sechs Millionen Euro beschlagnahmt worden sind.

Wir gehen in Deutschland anders an die Verfahren heran als in Italien. Klar versuchen auch wir in Deutschland Vermögen abzuschöpfen. Wir haben Bank-Auskunftsersuchen und alles gemacht, konnten aber leider nicht so viele Vermögenswerte feststellen und beschlagnahmen. Auch darin liegt ein Vorteil eines deutsch-italienischen Spiegelverfahrens: die Italiener haben dann im Wege der präventiven Sicherstellung sechs Appartements und Grundstücke vorläufig sichergestellt.

Was bedeutet das, präventiv sichergestellt?

Wenn der Beschuldigte nicht darlegen kann, woher das eingesetzte Kapital kommt oder die Herkunft dubios ist, nicht nachvollziehbar, dann können in Italien Vermögenswerte sichergestellt werden. Wenn jemand kaum Steuern zahlt und dann aber Vermögen besitzt, dann sind die Italiener relativ schnell mit der präventiven Beschlagnahme. Der Beschuldigte muss dann die ordnungsgemäße Herkunft nachweisen. Kann er dies nicht, kann das Vermögen eingezogen werden. So war das in diesem Fall auch. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass das Kapital dann für weitere Straftaten dienen kann.

Und da geht nach deutschem Recht nicht?

Doch, diesen Gedanken haben wir jetzt auch ansatzweise im deutschen Recht. Auch da kann man – selbst wenn ein Verfahren eingestellt oder jemand freigesprochen wird – sichergestellte Vermögenswerte einziehen, wenn man überzeugt ist, dass sie nicht rechtmäßig erworben worden sind. Nach Paragraph 76a des Strafgesetzbuchs ist das jetzt möglich. Es ist eine Frage der Beweiswürdigung, das Instrument dafür haben wir.

Welche Lehren haben Sie denn aus diesem Verfahren gezogen?

Positiv für mich und die Mannschaft, für die Polizei, habe ich gelernt, dass ein gemeinsames Vorgehen auch grenzüberschreitend funktioniert, wenn die richtigen Handelnden dabei sind und wenn die Leute motiviert sind. Das war das erfreuliche. Die lange Verfahrensdauer macht mürbe, es sind jetzt über 100 Verhandlungstage gewesen, und da ist die Frage schon von den Kosten her, ob das gerechtfertigt ist. Im Ergebnis muss ich aber sagen: von den elf Angeklagten sind alle verurteilt worden; das stimmt mich froh. Die Strafhöhe liegt im Ermessen des Gerichts, sie hat mich nicht vollständig überzeugt. Aber es war ein Erfolg.

Sind wir in Deutschland für das Problem transnationale organisierte Kriminalität gut aufgestellt?

In erster Linie braucht es motivierte Polizeibeamte und motivierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Das ist das Wichtigste. Wenn man mit Bedenken an Verfahren rangeht, dann kommt man nicht weit. Man muss manchmal auch ein Stück mutig sein, neue Wege gehen, dann funktioniert es. Ich habe keinen genauen Überblick über die Zahl der Verfahren, aber es macht mich nachdenklich, wenn man sieht, wie wenig Verfahren in diesem Bereich in Deutschland durchgeführt werden. Vor allem weil es immer heißt, es gebe mehrere hundert Mafiosi in Deutschland. Und in unserem Fall haben wir noch nicht mal festgestellt, dass es sich um Mafiosi handelt.

Wie haben Sie ihre Polizistin und Polizisten motiviert? Kann die Staatsanwaltschaft dazu beitragen?

Natürlich. Aber wir hatten auch zuvor schon zwei, drei große Verfahren. Wir hatten einfach das Glück in Rottweil sehr, sehr motivierte Beamte zu haben.

Wie haben sie die Angeklagten im Prozess erlebt? Als Männer mit schwarzem Anzug und Sonnenbrille wie in Mafia-Filmen?

Nein! Sie waren mir gegenüber respektvoller als die Verteidiger. Einer der Angeklagten war etwas geltungsbedürftig, aber das waren ganz normale Angeklagte, wie man sie immer wieder erlebt.

Glauben Sie, dass dieses Verfahren bei der Gegenseite wahrgenommen wird? im Publikum soll ein verurteilter Mafioso gesessen haben.

Inwiefern es da ein Interesse gibt, kann ich nicht beurteilen, das weiß ich nicht. Sicher werden die aber ein Interesse haben am Ausgang des Verfahrens, davon kann man ausgehen.

Man kann diesen Prozess als Teil eines Großen und Ganzen sehen, das man gemeinhin als „War on Drugs” bezeichnet. Doch sehr wirksam ist dieser Krieg gegen die Drogen nicht, wir erleben in Europa eine Kokainschwemme.

Von einer Liberalisierung halte ich nichts, einfach aus gesundheitspolitischen Gründen. Man sieht gerade bei Jugendlichen, welche Folgen schon die weiche Droge Marihuana haben kann. Teilweise verursacht das Rauschgift schlimme Psychosen. Aber ich gebe Ihnen zu, es ist sehr viel Rauschgift auf dem Markt, es ist ein Kampf gegen die Windmühlen.

Wie könnte man diesen Kampf erfolgreicher gestalten?

Man muss den Weg, den die Italiener gegangen sind, forcieren – man muss den Weg des Geldes verfolgen. Das passiert in Deutschland zu wenig. 2017 wurden ja einige Gesetze geändert, es bleibt abzuwarten, ob die tatsächlich umgesetzt werden. Das Instrumentarium ist da, aber man muss es auch nutzen. Und das ist mit viel Arbeit verbunden. Man braucht motivierte Staatsanwälte und es kostet einen Haufen Zeit. Und auch wir in der Staatsanwaltschaft werden an Statistiken gemessen. So ein OK-Verfahren verlangt viel Zeit und Personal. In meinem Verfahren etwa waren das allein im Hauptverfahren 100 Sitzungen mit zwei Personen jeweils aus meiner Abteilung. Zusätzliches Personal haben wir für das Verfahren leider nicht bekommen. Nach dem Personalbedarfsberechnungssystem (Pebb§y) wird uns ein solches Verfahren mit 2000 Minuten – wobei es sich natürlich um einen Durchschnittswert handelt – angerechnet! Da bringen viele einfache Verfahren wie Ladendiebstähle für eine Behörde mehr Personal und das erklärt dann vielleicht auch die insgesamt relativ wenigen OK-Verfahren.

Und jetzt ist alles vorbei?

Wir haben gegen die letzten beiden Urteile Rechtsmittel eingelegt und warten die schriftlichen Gründe ab. Die Kammer hat jetzt 6 Monate ungefähr Zeit die Urteilsbegründung abzufassen. Wir werden das dann revisionsrechtlich prüfen, ob Fehler vorliegen in der Strafzumessung oder der Beweiswürdigung.

Gab es denn danach noch Kontakt zwischen ihnen und den Angeklagten irgendeiner Form?

Zum Teil habe ich auch positive Rückmeldung bekommen, wo ich sie nicht erwartet hätte. Ein Angeklagter aus Kalabrien hat sich persönlich verabschiedet. Er hat sich bedankt für die Fairness und mir gesagt, wenn ich dort mal Urlaub machen sollte, in Kalabrien, sollte ich vorbeischauen bei der Familie. Was ich natürlich abgelehnt habe. Die Angeklagten waren wirklich respektvoller als die Verteidiger. Die Verteidiger waren eher das Problem des Verfahrens, es war eine ihrer Strategien, das Gericht mürbe zu machen, was zum Teil auch gelungen ist.

Wenn Sie gerade über die Verteidiger sprechen: es gab ja einen Verteidiger, dessen erster Satz im Verfahren überhaupt im Grunde als eine Drohung verstanden werden konnte an die Zeugen. Sinngemäß zusammengefasst sagte er: Wer den Mund hält, wird 100 Jahre alt.

Das kann man natürlich so verstehen, wobei, bei dem Anwalt weiß ich nicht, ob er überhaupt verstanden hat, was er gesagt hat. Vielleicht wollte er sich damit nur brüsten. Ob das tatsächlich eine Drohung war, muss ich offenlassen. Fakt war aber, dass zunächst eisern geschwiegen wurde.

Hatten Sie das Gefühl, genug Wissen über das Thema Italienische Organisierte Kriminalität zu haben?

Ich habe viel gelernt in diesem Verfahren, muss ich ehrlich sagen. Es war mein erstes großes Rauschgift-Verfahren mit Mafia-Bezug. Nein, ich bin da relativ neu reingegangen und habe mich damit erst dann beschäftigt, als ich Kontakte in Italien geknüpft habe und es in den Ermittlungen um das Thema ging.

Sehen Sie da Handlungsbedarf, etwa in politischer Hinsicht? Müsste man Staatsanwälte schulen?

Ja. Vor allem wegen des grenzüberschreitenden Aspekts der Arbeit. Wir sind jetzt da ja auf dem Weg mit der europäischen Staatsanwältin und es gibt Eurojust als europäische Koordinierungsstelle für Ermittlungen. Aber eine entsprechende Schulung, Tagungen zum Thema wären sicherlich gut, zu denen man auch die jungen Kolleginnen und Kollegen hinschickt. Das JIT Verfahren (Justice Investigation-Team) mit Ermittlungsteams in zwei oder mehr europäischen Ländern ist ein wichtiges Mittel. Wir hatten auch zwei solcher Verfahren bei uns in der Behörde. Die Rechtshilfe ist teilweise sehr, sehr formal und zeitaufwendig, das schreckt viele Kollegen ab. Die sagen dann, ach, Rechtshilfe ist schwierig. Das ist dann der Grund für die Angst vor dem Ausland bei den Kollegen. Das JIT vereinfacht das.

Mir fällt in Gesprächen mit italienischen Staatsanwälten auf, dass sie sehr viel besser über kriminelle Strukturen Bescheid wissen. Warum ist das so?

Grundsätzlich ist es in Deutschland viel einfacher, einen Delinquenten festzunehmen mit 5 Kilo Drogen als in die Tiefe zu gehen und Strukturen zu ermitteln. Strukturermittlungen kosten Zeit, und wir werden danach beurteilt, wie viel Fälle wir machen. Deswegen werden zu wenig solcher Entwicklungen in Deutschland gemacht.

Wie oft mussten sie für diese Ermittlung nach Italien reisen?

Ich war dreimal in Sizilien. Das war persönlich bereichernd, die Gastfreundlichkeit der Kollegen dort. Und wenn man sieht, wie die italienischen Polizisten arbeiten, unter welchen Bedingungen und für wie wenig Geld, da haben unsere deutschen Polizisten auch erst gesehen, wie gut es ihnen hier eigentlich geht. Außerdem lernt man voneinander: die Italienischen Ermittler schauen zum Beispiel viel mehr nach den Erträgen krimineller Geschäfte als wir in Deutschland. In unserem Verfahren wurden sechs Millionen Euro beschlagnahmt, der größte Teil in Italien.

Was ist der besondere Reiz an Ermittlungen im Drogen- und Mafia-Bereich?

Man hat einen sehr direkten Kontakt zur Polizei, das schweißt zusammen. Und es ist spannend, auch wenn man dank Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung sieht, was so läuft. Das ist einfach sehr, sehr interessant.

Haben sie noch Kontakt nach Italien jetzt?

Ich gehe jetzt ja in Pension; zu meinem Ausstand wollten eigentlich vier Polizisten kommen. Aber wegen Corona ging das nicht. Ich habe weiterhin Kontakt und wenn ich einmal in Sizilien bin, werde ich die Kollegen sicher besuchen.

Schauen Sie jetzt noch Mafiafilme?

(lacht) Eher selten. Ich schalte ja noch nicht mal Tatort an. Das hat mit der Realität wenig zu tun.

Dieses Interview wurde in gekürzter Form in Cicero Online – Magazin für politische Kultur veröffentlicht.“  mafianeindanke

ZUR PERSON

Dr. Joachim Speiermann ist in Rendsburg (Schleswig-Holstein) geboren und verheiratet. 1986 ist er in die Justiz eingetreten und war bis 2002 Richter in verschiedenen Gerichten: am Amtsgericht, der Großen Strafkammer und am Schöffengericht in Konstanz und Singen. Von 1993 bis 1996 wirkte er als abgeordneter Richter an der Universität Konstanz. 2002 wechselte er in die Konstanzer Staatsanwaltschaft, zuerst als Abteilungsleiter einer Allgemeinen Abteilung und ab 2014 als stellvertretender Behördenleiter und Leiter der OK- und Rauschgiftabteilung.

Das Foto zeigt den Staatsanwalt Dr. Joachim Speiermann (rechts) mit Wolfgang Rahm vom LKA Stuttgart und Thomas Flaig und Thomas Hechinger von der Polizeidirektion Rottweil.

 

Wem gehört die Stadt?

 

Aktuelle Untersuchung: Anonymität im Berliner Immobilienmarkt.
Transparenzregister sorgt nicht für Transparenz.

Seit Januar 2020 ist in Deutschland das Transparenzregister auch für die Öffentlichkeit einsehbar. Für das Projekt der Rosa-Luxemburg-Stiftung „Wem gehört die Stadt?“ untersuchten Christoph Trautvetter und Markus Henn, ob das Register wie versprochen für mehr Transparenz am Berliner Immobilienmarkt sorgt. Die Antwort ist so eindeutig wie erschreckend: Von 111 Immobiliengesellschaften, bei denen der tatsächliche Eigentümer nicht aus deutschen Registern erkennbar war, waren im Transparenzregister 83 gar nicht eingetragen und nur bei 7 fand sich der tatsächliche Eigentümer dort. Ein großer Teil der Berliner Immobilieneigentümer bleibt so weiterhin anonym….Finanznachrichten.de

Viele Berliner Immobilieninvestoren verstecken sich

Windige Immobiliendeals sorgen in Berlin seit Jahren für Schlagzeilen. Ein Transparenzregister soll für mehr Klarheit sorgen. Doch einer Studie zufolge wird es von vielen Investoren ignoriert.