Abschied vom Tabu des Bankgeheimnisses

Votum für Steuertransparenz

Der Schweizer Bankenplatz muss sich zumindest teilweise auf die Einführung des automatischen Informationsaustausches einstellen.

Das steuerliche Bankgeheimnis im Inland ist kein Tabuthema mehr. Für den Wirtschaftsverband Economiesuisse wäre bei Obligationenzinsen eine automatische Meldung an die Behörden die bevorzugte Variante – sofern die Bankiervereinigung zustimmt.

Das steuerliche Bankgeheimnis hat im grenzüberschreitenden Verhältnis weitgehend ausgedient. Nach und nach musste sich die Schweiz in den letzten Jahren mit dieser Erkenntnis abfinden und akzeptieren, dass das Zeitalter des automatischen Austauschs von Informationen über Finanzkunden (AIA) vor der Türe steht. Noch ungeklärt ist dagegen die Zukunft des steuerlichen Bankgeheimnisses im Inland. Eine Rolle dabei spielt nicht nur die eingereichte Volksinitiative zum Schutz der Privatsphäre («Matter-Initiative»), sondern auch die laufende Diskussion über den Teilumbau der Verrechnungssteuer in eine Zahlstellensteuer…

Die Bankiervereinigung hat in dieser Frage bei Economiesuisse nun faktisch eine Art Vetorecht erhalten. So steht der erwähnte Beschluss des Wirtschaftsdachverbands unter dem Vorbehalt, dass die Bankiervereinigung zustimmt. Sollte sie das nicht tun, würde Economiesuisse die «Variante B» vertreten. Diese liegt näher am Vorschlag des Bundesrats, würde aber eine Aufwandentschädigung zugunsten der Banken für die Vornahme von Steuerabzügen sowie eine Reduktion der Haftungsrisiken fordern.
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