Ab 2016 Kindergeld nur mit Steuer-ID

Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht – um 2 Euro im Monat. Doch um es zu bekommen, müssen Eltern künftig die Steuer-ID ihrer Kinder angeben.

Manfred Schäfers berichtet: Die Familienkassen benötigen vom nächsten Jahr an die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Danach muss die Steuer-ID des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-ID des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden. Doch habe das Bundeszentralamt für Steuern versichert, dass Eltern die ID-Nummern im Laufe des Jahres nachreichen könnten.
Von 2016 an Kindergeld nur mit Steuer-ID
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