Bund kassiert 600 Millionen Euro Zinsen auf Steuernachforderungen

Dank Steuernachzahlungen macht Staat Hunderte Millionen Euro – dank horrendem Zinssatz

Viele Sparer ärgern sich über extrem niedrige Zinsen. Die Finanzämter hingegen kalkulieren bei Nachzahlungen mit einem Zinssatz von vor 50 Jahren – und der liegt bei satten sechs Prozent. Doch ist das überhaupt verfassungsgemäß?

Bei dieser Zahl handelt es sich um den Saldo sowohl der Erstattungs- als auch der Nachzahlungszinsen. Denn sowohl für Steuernachforderungen durch den Fiskus als auch für Erstattungen des Finanzamtes fallen Zinsen von 0,5 Prozent pro Monat an. Vom Finanzamt erhaltene Zinsen sind steuerpflichtig, gezahlte Zinsen dagegen können nicht abgesetzt werden. Wegen dieser Ungleichbehandlung ist nach Darstellung des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine auch eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az. 2 BvR 1711/15).

Obwohl die Zinsen am Markt extrem niedrig sind kassiert der deutsche Staat weiter kräftig aus Zuschlägen auf Steuernachforderungen. Im vergangenen Jahr nahm der Fiskus so unterm Strich und per Saldo gut 670,5 Millionen Euro Zinsen ein. Die Zahl berechnet sich aus den Einnahmen durch Nachzahlungszinsen abzüglich der Zinsen auf Erstattungen, die die Finanzämter für zu viel gezahlte Steuern zurück überwiesen haben.
Besteuerung von Erstattungszinsen und Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen

VINZENZ SCHÜLLER
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