Steuerrückzahlung

Steuererklärung: Meist mühsam – aber für viele doch lohnend: die Einkommensteuererklärung.

2015 haben Finanzämter 97.631 mal die Kontodaten von Privatpersonen für steuerliche Zwecke abgefragt. Insgesamt wurden über 300.000 Konten von Steuerbehörden, Gerichtsvollziehern, Gerichte und Sozialbehörden durchleuchtet. Das bereits dreimal so oft wie vor zwei Jahren. Die Steuerbeamten dürfen seit 2013 auf private Konten gucken – und machen offenbar rege Gebrauch von dieser Möglichkeit. Wer so bei der Hinterziehung von Steuern oder beim Leistungsmissbrauch auffliegt, muss mit hohen Geldbußen oder sogar einer Haftstrafe rechnen.

Ehrliche Steuerzahler haben nichts zu befürchten, an einer ordentlichen und gesetzestreuen Versteuerung aller Einkünfte führt deshalb kein Weg vorbei. Wer aber auf eine Steuererklärung verzichtet, verzichtet laut Statistischem Bundesamt im Schnitt auf die Rückzahlung von 873 Euro zu viel gezahlter Steuern. Eine Steuererklärung zahlt sich deshalb nicht nur aus, sondern ist auch der beste Weg, um die Steuerlast ganz legal so weit wie möglich zu senken.

Inzwischen dürften die meisten Steuerzahler ihre Lohnsteuerbescheinigung, Beitragsrechnungen und Quittungen für das Jahr 2015 sowie Vermögens- und Kapitalertragsnachweise von ihren Banken erhalten haben. Das Rüstzeug ist also da und die Steuererklärung kann in Angriff genommen werden.
So holen Sie die maximale Steuerrueckzahlung zurück
Handelsblatt
Ein Blatt Steuererklaerung

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