Den Wert eines Unternehmens zu bestimmen, ist eine äußerst komplexe Aufgabe. Der Bundesgerichtshof legt nun fest, welche Bewertungsstandards dabei zu beachten sind.
Unter bestimmten Bedingungen kann ein Mehrheitsaktionär die Minderheitsaktionäre aus einer Aktiengesellschaft zwangsweise ausschließen bzw. „herausquetschen“ (squeeze-out) und die Aktiengesellschaft so vollständig übernehmen. Den Minderheitsaktionären steht in diesem Fall eine angemessene Abfindung zu.
Über die Höhe dieser Abfindung bestehen zwischen den Parteien fast immer unterschiedliche Auffassungen. In einem Spruchverfahren, das nicht selten länger als ein Jahrzehnt dauert, hat dann ein Gericht über die Höhe der Abfindung zu entscheiden. Zu klären ist dabei primär die Frage, welcher Wert dem Unternehmen zu einem bestimmten Bewertungsstichtag beizumessen war. Denn der ermittelte Unternehmenswert bestimmt die Höhe der Abfindung.