Bank Kunden-Daten direkt Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern

Jagd auf Steuersünder. Bankdatentausch ab 2017Privat
In Zukunft wird es deutlich schwerer, sein Geld im Ausland vor dem Finanzamt zu verstecken. Deutsche Steuerbehörden erfahren künftig, welche Konten die Bürger im Ausland besitzen. Nachdem mehr als 60 Staaten sich auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs von Bankdaten verständigt haben, ist die gesetzliche Umsetzung in Deutschland fast abgeschlossen: Der Bundesrat wird am Freitag das Gesetz über den Datenaustausch billigen. Das verlautete aus Länderkreisen. Bereits im November hatte der Bundestag die neuen Regeln angenommen. 77 Länder machen beim Datenaustausch mit.

Für Anleger mit ausländischen Konten bedeutet dies, dass sie Kapitalerträge vor dem Fiskus nicht mehr verstecken können. Der automatische Austausch von Steuerinformationen soll ein wirksames Mittel sein, um Steuerschlupflöcher zu stopfen
Die Deutsche Kreditwirtschaft, also der Dachverband der Banken, gibt eine wichtige Neuerung bekannt:, die vom Bundesrat beschlossen wurde:

Bei Kontoeröffnungen ab dem 1. Januar 2016 müssen Kunden von Banken, Sparkassen und anderen Finanzdienstleistern angeben, in welchen Staaten sie außerhalb von Deutschland steuerlich ansässig sind und gegebenenfalls ihre ausländische Steueridentifikationsnummer mitteilen.

Die Daten, die erfasst werden, sind ausgesprochen umfangreich:

In diesem Rahmen werden die Kreditinstitute verpflichtet, Kundendaten zu erheben und diese ab 2017 jährlich dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Diese umfassen Konto- und Depotnummern, Kontosalden sowie gutgeschriebene Kapitalerträge einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Das BZSt leitet die Kundendaten an die Staaten weiter, die am zwischenstaatlichen Steuer-Informationsaustausch teilnehmen. Der Fiskus erhält im Gegenzug Kundendaten über in Deutschland ansässige Steuerpflichtige aus den anderen teilnehmenden Staaten.

Die neuen Regelungen gelten für natürliche Personen und für Rechtsträger, also Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Bei Konten, die bereits vor dem 1. Januar 2016 bestanden, wird die steuerliche Ansässigkeit anhand der Informationen geprüft, die der Kontoinhaber bei der Kontoeröffnung oder im Laufe der Geschäftsbeziehung mitgeteilt hat.
Mit diesem Gesetz setzt Deutschland den internationalen Standard zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen um. Deutschland, alle anderen EU-Staaten und insgesamt über 50 weitere Staaten haben sich bereits 2014 in einem multilateralen Abkommen verpflichtet, Kundendaten auf Basis eines von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeiteten Standards untereinander auszutauschen.

Der Hintergrund ist eindeutig: Die hoch verschuldeten Staaten werden in den kommenden Jahren noch penibler darauf achten, wo sie Zugriffsmöglichkeiten auf die Bürger sehen. Die Arbeit wird ihnen von den Banken abgenommen.

Für die Steuerzahler erscheint es ratsam, alle Transaktionen penibel zu dokumentieren und auch nur den Anschein von Aktionen zu vermeiden, dass sie sich ihrer Steuerpflicht entziehen möchten. Mit dem Gesetz wird der gläserne Steuerbürger noch durchsichtiger.
Datenklau im Internet

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