Automatischer Austausch von Finanzinformationen

Die neue Welt für Steuerpflichtige. Die EU-Finanzminister haben das Abkommen mit der Schweiz zum automatischen Informationsaustausch AIA gutgeheissen. Der AIA kann für Steuersünder bis 2014 oder früher zurückwirken.

Hansueli Schöchli berichtet: Nun ist es amtlich: Die EU-Finanzminister haben am Dienstag den Vertrag mit der Schweiz zum automatischen Austausch von Finanzkundeninformationen (AIA) definitiv gutgeheissen. Im Grundsatz ging es nur noch um Formalitäten. Das gilt auch für die Schweiz. Fundamentalopposition meldet in Bern nur die SVP an – und dies im komfortablen Wissen, dass sie in der Minderheit bleiben wird. Das Parlament hat über die Rahmenregeln zur Umsetzung des AIA fast fertig diskutiert, und die Schweiz dürfte wie vorgesehen Anfang 2018 mit Daten für 2017 loslegen können. Schon seit 2014 in Kraft ist das Fatca-Gesetz, mit dem sich die Schweiz von Washington automatische Datenlieferungen in die USA aufzwingen liess.

Datenflut ab 2018
Für den AIA mit anderen Ländern braucht es aber zusätzlich noch konkrete Abkommen. Unterzeichnet hat Bern derzeit Abkommen mit Australien und der EU, Verträge mit weiteren Ländern dürften folgen. Ende November hat der Bundesrat die Botschaft zum EU-Abkommen ans Parlament geschickt; alles andere als eine deutliche Ja-Mehrheit wäre eine Überraschung.

Somit wird die Schweiz voraussichtlich ab 2018 einmal jährlich mindestens bei Kunden von Schweizer Finanzinstituten aus den EU-Ländern und Australien unter anderem Namen, Zinserträge, Dividendenerträge, Verkaufserlöse auf Finanzvermögen sowie Kontoguthaben in die Herkunftsländer der Betroffenen liefern. Eine Datenflut ist zu erwarten. Im Gegenzug wird die Eidgenössische Steuerverwaltung entsprechende Daten über Schweizer Steuerpflichtige aus den Partnerländern erhalten und die Daten an die kantonalen Veranlagungsbehörden weiterleiten. Viele Brücken sind gebaut…
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