Wenn Krankenkassen krank machen

Langfristig arbeitsunfähig geschriebene Patienten fühlen sich von Gutachtern des Medizinischen Dienstes häufig schikaniert, die Zahl der Beschwerden wächst. Es geht um Milliardenkosten

Die Frau, Ende 40, ist eine Sozialarbeiterin mit schwerer Depression. Über Wochen schon fehlt sie bei der Arbeit in einem Problemviertel in ihrer Großstadt. Sie schafft es trotz ärztlicher Behandlung nur mit Mühe, ihren Alltag zu Hause zu bewältigen, nachts findet sie kaum Schlaf. Zukunftsängste lassen sie nicht zur Ruhe kommen. Dass ihre Erkrankung und vor allem ihre Arbeitsunfähigkeit auch der Krankenkasse schwere Sorgen bereiten, ahnt die Patientin noch nicht. Drei Monate später wird es ihr mitgeteilt. Dann nämlich kommt die Aufforderung zur Kontrolluntersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Gutachter wollen im Auftrag der Kasse prüfen, ob die Patientin tatsächlich immer noch nicht an ihre Arbeitsstelle zurückkehren kann oder ob sie trotz Krankschreibung eigentlich schon wieder einsatzfähig ist. Im Kern geht es darum, ob die Versicherte noch Anspruch auf das Krankengeld hat, das die Kasse ihr seit Wochen überweist.

Vielfach aber werden die Patienten im Unklaren gelassen über den Hintergrund der Aufforderung und über die Möglichkeiten, ihre Widerspruchsrechte auszuschöpfen. Sie fühlen sich zerrieben zwischen der Sorge um den Arbeitsplatz bei längerer Krankheit, dem Wunsch Genesung sowie dem Drängen der Krankenkasse.
Wenn Krankenkassen krank machen

Igor Kravarik

Igor Kravarik

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