Bei Geldanlage schlecht beraten?

Geld Finanzdienstleistung:  Viele fühlen sich bei Geldanlage schlecht beraten

Der Handlungsbedarf beim Thema Anlageberatung in Deutschland ist hoch: Die Kunden sind unzufrieden mit der Leistung ihrer Berater. Das zeigen aktuelle Zahlen der Aufsichtsbehörde BaFin.

Anlageberatung bleibt in Deutschland ein Thema mit Nachbesserungsbedarf. Das belegen aktuelle Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die der „Welt am Sonntag“ vorliegen. Demnach fühlen sich Tausende Kunden bei der Geldanlage von ihrer Bank schlecht beraten.

Allein im ersten Halbjahr 2014 sind bei der Behörde 4234 Beschwerden eingegangen. Damit registrierte die BaFin seit November 2012 insgesamt 15.694 Fälle im Rahmen des Beschwerderegisters.

Damals war das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ in Kraft getreten. Sein Ziel war, die Anleger hierzulande besser vor Falschberatung zu schützen.

Die laut BaFin rund 158.000 Berater in Deutschland sind gemäß der neuen Gesetzeslage in einem Register bei der Aufsichtsbehörde erfasst. Mögliche Fehler bei der Geldanlage von Kunden sowie Beschwerden wegen Falschberatung sollen in dieses Register einfließen.

Bei Falschberatung einschreiten

Den Banken war ein Zeitraum von bis zu 18 Monaten eingeräumt worden, um die in der Beratung tätigen Mitarbeiter der BaFin zu melden. Auf diese Weise sollten Verstöße gegen Aufklärungs- und Beratungspflichten besser entdeckt und verfolgt werden können. Die BaFin sammelt entsprechende Kundenbeschwerden und soll bei krasser Falschberatung einschreiten.

Bei Falschberatungen darf die BaFin Bußgelder gegen die Banken verhängen. Häufen sich mögliche Verstöße oder sind sie besonders schwerwiegend, sollen Sanktionen ermöglichen, dass einzelne Personen für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren nicht mehr in der Beratung eingesetzt werden dürfen.

2013, im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Anlegerschutzgesetzes, hatte es insgesamt 9720 Beschwerden gegeben. Die BaFin weist darauf hin, die Zahl der Beschwerden sei nicht gleichzusetzen mit tatsächlichen Verstößen. Verbände der Kreditwirtschaft betonen, die Zahlen müssten ins Verhältnis zu den Millionen insgesamt geführter Anlagegespräche gesetzt werden. Auf etwa 10.000 Beratungen komme rechnerisch eine Beschwerde.

Preismodell steht auf der Kippe

Die Debatte über eine Verbesserung des Anlegerschutzes wird hierzulande unvermindert heftig geführt. Das vertraute Preismodell, nach dem nicht der Kunde direkt für die Beratung zahlt, sondern dies der Anbieter des Fonds oder der Versicherung via Vertriebsprovision erledigt, steht auf der Kippe. Zehntausende Berater in Banken und Vermögensverwaltungen fürchten um ihr Auskommen. Auch Kunden müssen womöglich bald vergessen, was sie über Finanzberatung wussten – weil sich so vieles ändert.

In der Kritik steht der Provisionsvertrieb schon seit Jahren. Besonders intensiv wird darüber diskutiert, seit die Finanzkrise offenbarte, wie schlecht vielerorts beraten wurde und wie häufig Anlegern Produkte verkauft wurden, mit denen sie hohe Verluste erlitten. Sinnbildlich standen dafür die Lehman-Zertifikate und geschlossene Fonds. Solche Fälle sollten sich nicht wiederholen, heißt es einhellig.

Um das zu gewährleisten, wurden per 1. August wichtige Änderungen auf den Weg gebracht. So hat die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet, das erstmals den Beruf des Honorarberaters genauer definiert. Und der Bundesgerichtshof hat ein Urteil erlassen, nach dem die Banken dazu verpflichtet sind, alle Provisionen schonungslos offenzulegen.
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