Gesperrte Gelder
Rund fünf Milliarden Franken sind zurzeit in der Verfügungsgewalt der Bundesanwaltschaft. Doch was wird aus diesen gesperrten Geldern?
Gesperrte Gelder von Geldwäschern, Betrügern und Potentaten sorgen regelmässig für Schlagzeilen. Weniger bekannt ist, wie diese Vermögen verwaltet werden. Im Falle von spekulativen Anlagen ist jetzt ein wichtiger Entscheid gefallen.
Gemessen an der Höhe der beschlagnahmten Gelder kann es die Bundesanwaltschaft mit einer kleinen Privatbank aufnehmen. Rund fünf Milliarden Franken sind zurzeit in ihrer Verfügungsgewalt. Die Gelder stammen häufig aus Geldwäscherei- und Korruptionsermittlungen, die durch Anzeigen der Geldwäscherei-Meldestelle ausgelöst wurden. Um dreistellige Millionensummen geht es auch bei Rechtshilfefällen, wie zum Beispiel nach dem «arabischen Frühling». Vergleiche mit Banken hört Bundesanwalt Michael Lauber aber nicht gern. Denn die Strafverfolger des Bundes wollen keine Vermögensverwalter sein. Die Hände in den Schoss legen können sie aber auch nicht. Im Gegenteil: Was der Gesetz- und Verordnungsgeber von den Strafbehörden verlangt, kommt einer Knacknuss gleich. Quadratur des Kreises
Was mit den Milliarden von Geldwaeschern und Potentaten passiert