Bankmitarbeiter am Pranger

Datenlieferung in die USA

Z. B. Will eine Schweizer Bank den Steuerstreit mit den USA beenden, muss sie auch die Namen der ins US-Geschäft involvierten Mitarbeiter liefern. Diese Forderung der US-Behörden ist für alle betroffenen Mitarbeiter sehr unangenehm, doch ist sie auch seit langem bekannt – und teilweise bereits Realität. So lieferten Banken der Gruppe 1, die schon seit längerem direkt mit den USA verhandeln, wie die Credit Suisse (CS) oder Julius Bär, bereits ab 2012 Geschäftsunterlagen zum Offshore-Geschäft. Die Namen der Mitarbeiter wurden damals nicht eingeschwärzt. Im Rahmen des Schuldeingeständnisses der CS von Mai 2014 wurden nun geschätzt 1000 Mitarbeiter vorinformiert, dass ihre Namen teilweise erneut in die USA geliefert werden. Betroffen sind diese wegen der geforderten «Flow-of-Funds»-Liste. Diese zeigt an, wohin Kunden mit US-Bezug ihre Vermögenswerte transferierten. Mitgeliefert werden auch die Namen der jeweiligen Berater, was auch solche umfassen kann, die aus der Schweiz heraus Zahlungsanweisungen ausführten.
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