Zwangsjacke für den Finanzsektor

Umstrittene Vorlage zum Finanzdienstleistungsgesetz

Die neuen Gesetze zum Schutz von Bankkunden werden die Beratung
noch komplizierter und teurer machen. (Bild: M. Ruetschi / Keystone)
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regeln zur Verstärkung des Kundenschutzes im Finanzsektor sind umstritten. Zu reden geben Ideen für ein Schiedsgericht, einen Prozesskostenfonds, Gruppenvergleiche und die Beweislastumkehr.

«Was ich nicht verstehe, das kauf ich lieber nicht.» Das ist eine Grundregel der Finanzanlage. Doch die Behörden in Europa trauen den Anlegern offenkundig nicht zu, dass sie sich an diese Maxime halten. Die EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie Mifid und das durch die Finanzkrise inspirierte Erweiterungsstück Mifid II enthalten weitgehende Regeln zum Anlegerschutz.

Umkehr der Beweislast

Die in einer früheren Anhörung viel kritisierte Idee der Umkehr der Beweislast für die Einhaltung der Informations- und Aufklärungspflichten hat es in die Vorlage geschafft. Wenn ein Kunde zum Beispiel eine Bank auf Schadenersatz verklagt und dabei behauptet, dass die Bank ihre Informationspflichten vernachlässigt habe, soll diese Behauptung als richtig gelten, wenn die Bank nicht das Gegenteil beweist. Diese das Rechtsempfinden verletzende Beweislastumkehr begründet das Finanzdepartement mit praktischen Erwägungen: Die Vernachlässigung von Informationspflichten sei durch den Kunden fast nicht beweisbar, und wenn das Finanzinstitut die gesetzlichen Dokumentationspflichten erfülle, könne es auch die Erfüllung der Informationspflicht leicht nachweisen.
Zwangsjacke fuer den Finanzsektor

www.aehrpeh.de

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