Bankenrettung à la Brüssel

Brüsseler Schlupflöcher für Bankenrettung

Schneller als von allen Beteiligten gewünscht, steht die europäische Bankenunion vor ihrer ersten Bewährungsprobe. Die italienische Regierung hat genau das vor, was eigentlich nach der Finanz- und Eurokrise ausgeschlossen sein sollte: Sie will eine marode Bank mit Staatsgeld retten. Der 20-Milliarden-Euro-Fonds zur Rekapitalisierung von Banken ist für die Rettung des toskanischen Instituts Monte dei Paschi Di Siena MPS aktiviert worden, und er könnte auch für andere Institute genutzt werden. Ist das zentrale Ziel der Bankenunion also schon im ersten Anwendungsfall Makulatur? Erst seit Jahresbeginn ist die in der Eurokrise erarbeitete EU-Abwicklungsrichtlinie BRRD in Kraft. Ihr zentrales Ziel lautet, dass künftig taumelnde Banken nicht mehr mit Steuerzahlergeld gerettet werden sollen.

Die Richtlinie sieht vor, dass für die Kosten einer Sanierung oder Schließung einer maroden Bank an erster Stelle die Aktionäre und Gläubiger und nicht die Steuerzahler aufkommen sollen. Im Grundsatz gilt, dass ein Institut abgewickelt werden muss, wenn es öffentliche Hilfe benötigt – was nicht zwingend die Liquidation, aber doch eine Sanierung oder Veräußerung von Teilen bedeutet. Dabei müssen Ansprüche von Aktionären, Anleihegläubigern und Einlegern mit Guthaben über 100.000 Euro abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden. Erst wenn dieses „Bail-In“ acht Prozent der Bilanzsumme erreicht, wird öffentlicher Beistand möglich, kann also Staatshilfe fließen.
DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL
FAZMonte dei Paschi

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