Erfolg für Großbritannien: EuGH verwirft EZB-Regeln für Clearinghäuser
Der Europäische Gerichtshof hat im Clearinghäuser-Prozess ein Urteil zugunsten Großbritanniens und gegen die EZB gefällt. So müssen Clearinghäuser zur Abwicklung von Wertpapieren in Euro-Währung nicht zwangsläufig im Euroraum ansässig sein.
Das EU-Gericht hat eine EZB-Regel für nichtig erklärt, wonach zentrale Gegenparteien für Euro-Transaktionen im Euro-Raum ansässig sein müssen. Schatzkanzler Osborne feierte einen «wichtigen Sieg».
Grossbritannien hat im steten Ringen um die Stellung des Finanzplatzes London in der EU einen wichtigen Erfolg errungen. Zentrale Gegenparteien, die am Clearing von Wertpapieren in Euro beteiligt sind, müssen nicht zwingend im Euro-Raum ansässig sein. Dies hat das EU-Gericht in Luxemburg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgehalten (Rechtssache T-496/11). Den entsprechenden Passus im «Eurosystem Oversight Policy Framework» der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 5. Juli 2011 erklärte das Gericht für nichtig. Die EZB habe nicht die erforderliche Befugnis, um ein solches Erfordernis aufzustellen, hielt es fest.
Eine Kompetenzfrage Rechtssache T – 496/11
Juraforum![Euro Artillery](http://www.w-t-w.org/de/wp-content/uploads/2015/03/euro_-_artillery_1702275.jpg)