Warum muss eigentlich immer erst die USA
„kriminelle Machenschaften“ in Deutschland und der Schweiz aufdecken? Erst eine Kultur des Vertuschen und der Kumpanei ermöglicht Verbrechen.
Ein New Yorker Staatsanwalt wirft der Deutschen Bank vor, über Scheinfirmen im großen Stil Steuern hinterzogen zu haben. Die Deutsche Bank findet die Klage unberechtigt – doch ein US-Richter sah das nun anders.
Auf die Deutsche Bank kommt ein Prozess wegen angeblichen Steuerbetrugs in den USA zu. Ein US-Bundesrichter wies am Donnerstag den Antrag des Geldhauses zurück, die Klage der US-Regierung auf Zahlung von 190 Millionen Dollar nicht anzunehmen.
Das Institut führte an, die Klage sei unberechtigt und komme viel zu spät. Der Richter ließ diese Argumente aber nicht gelten.
Der New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara hatte die Klage im Dezember 2014 eingereicht. Er wirft der Deutschen Bank Steuerhinterziehung im großen Stil über ein Geflecht aus Luftbuchungen und Scheinfirmen vor.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft kaufte das Geldhaus 1999 eine Firma, die auf unrealisierten Gewinnen von 150 Millionen Dollar aus Aktien des Pharmakonzerns Bristol-Myers Squibb saß. Um die dadurch fälligen Steuern zu umgehen, habe die Bank die Aktien unter Wert an Scheinfirmen veräußert, die die Papiere wiederum an eine andere Deutsche-Bank-Einheit weitergereicht hätten.
Ein Bank-Sprecher kündigte an, das Institut werde sich weiter energisch gegen die Anschuldigungen zur Wehr setzen. Es hat die fragliche Transaktion als nicht betrügerisch bezeichnet und geltend gemacht, dass die Angelegenheit bereits 2009 in einer Vereinbarung mit den US-Steuerbehörden vollständig geklärt worden sei.