Gewinnerzielung ist das Hauptmotiv für Straftaten weltweit. Enabling“ heißt ermöglichen – und genau das tun Schweizer Finanzinstitute und ihre Helfer: sie ermöglichen Verbrechen.
Die explosive Zunahme der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche ist eine Folgeerscheinung der Globalisierung. Die Organisierte Kriminalität arbeitet grenzenlos, weltweit und vernetzt. Die Strafverfolgung endet dagegen immer noch an den nationalstaatlichen Grenzen.
„Crime Enabling“ bedeutet das Verschleiern der wirtschaftlich Berechtigten und der Herkunft der durch Kriminalität gewonnenen Vermögenswerte. Indem die Herkunft und die Eigentümer der illegalen Gelder verschleiert werden, reduzieren die „Crime Enablers“ Entdeckungsrisiko für die Täter gegen Null. Eine mögliche Strafverfolgung wird effektiv im Keim erstickt.
Dies zeigt sich an den weltweiten Einnahmen der Organisierten Kriminalität, welche auf 2’100 Milliarden im Jahr geschätzt werden. Damit liegen die Einnahmen der Organisierten Kriminalität auf dem Niveau der Nationalprodukte der G-20 Mitgliedsstaaten Italien und Russland. Dass weltweit weniger als 1% der illegalen Vermögenswerte konfisziert werden, verdankt die Organisierte Kriminalität hauptsächlich den Dienstleistungen der „Crime Enablers“.
Um die kriminellen Gelder nutzbar zu machen, müssen diese gewaschen, d.h. in den legalen wirtschaftlichen Kreislauf geschleust werden. Die riesigen Geldbeträge der Organisierten Kriminalität hinterlassen Spuren im Finanzsystem, welche nicht zu übersehen sind. Die Dienstleistungen der „Crime Enablers“ sorgen nun dafür, dass diese Spuren verwischt werden.
In der Schweiz ist das Verschleiern von Vermögenswerten, d.h. des wirtschaftlich Berechtigten, grundsätzlich erlaubt und toleriert, worauf Schweizer Anwälte, Treuhänder, Vermögensverwalter, Banken, aber auch deren Aufsichtsbehörden, die Staatsanwaltschaften und selbst die Gerichte gebetsmühlenartig hinweisen. In der Schweiz wird nicht in Abrede gestellt, dass man besonders Ausländern bei der Verschleierung ihrer Vermögenswerte behilflich ist.
„Crime Enablers“ geben sich den Anschein von seriösen Geschäftsleuten, welche jedermann ihre Dienstleistungen anbieten, auch das Verschleiern von Vermögenswerten.
Wer es aber wagt, auf den Missbrauch des behördlich geschützten Schweizer Verschlei-erungssystems hinzuweisen, sieht sich den koordinierten Aktionen der „Crime Enablers“, deren Aufsichtsbehörden und selbst der Schweizer Staatsanwaltschaften und Gerichte ausgeliefert.
Kritiker des Schweizer Geschäftsmodells werden wegen Verleumdung und übler Nachrede angeklagt und müssen vor Gericht ihre Unschuld beweisen. Die Unschuldsvermutung ist vor Schweizer Gerichten ausgesetzt. Offensichtlich falsche Anschuldigungen der eigentlichen Täter gegen den Beschuldigten werden von den Schweizer Staatsanwaltschaften und Gerichten toleriert. Die zuständigen geldwäscherechtlichen Aufsichtsbehörden schützen die „Crime Enablers“ unter ihren Mitgliedern und sehen in dem Verdacht der Geldwäsche eine Bagatelle.
Wie das behördlich geschützte parasitäre Schweizer Geschäftsmodell funktioniert, kann anhand von Originaldokumenten, welche W-T-W vorliegen, dargestellt werden.
Solange die Schweiz das parasitäre Geschäftsmodell der „Crime Enablers“ toleriert, die die Organisierte Kriminalität und die Finanzierung des Terrorismus unterstützen und ermöglichen, sind Verträge mit Schweizer Gesellschaften fragwürdig. Die Folgen dieses Systems auf internationaler Ebene zu diskutieren und Konsequenzen zu ziehen ist die Aufgabe der Internationalen Gemeinschaft.
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